Das am 1. 9. 2009 in Kraft getretene Gesetz sieht die uneingeschränkte Verbindlichkeit einer Patientenverfügung vor - aber nur, wenn diese hinreichend konkret auf die individuelle Lebens- und Krankheitssituation zutrifft. Die Empfehlungen der Bundesärztekammer (Stand 2010) stellen ebenso wie das Bundesministerium der Justiz klar: Es geht nicht um juristische Formalien, sondern vielmehr um Entscheidungen zu Krankheitsbildern und entsprechenden medizinischen Behandlungen. Es ist dazu kein Notar von Nutzen, sondern zu einer u. U. folgenschweren Erklärung des Patientenwillens ist medizinisch fachkundige Aufklärung notwendig.
Diesem Anspruch gemäß können Sie sich hier - nach einem bestimmten Verfahren - eine maßgeschneiderte Optimale Patientenverfügung (OPV) unterschriftsreif anfertigen und per Post zusenden lassen (s. u. Abb. einer OPV als Muster). Selbstverständlich ist der Datenschutz gewährleistet.

Beraterin hier: Frau Hiltrud Wegner vom HVD
Das Verfahren für eine Optimale Patientenverfügung besteht in einem (palliativ-)medizinisch fachkundigen Beratungsangebot (z. B. zu typischen Behandlungsverläufen) und/oder der Auswertung eines mehrseitigen OPV-Fragebogens. Erfahrene und qualifizierte Berater/innen stehen Ihnen dazu auch telefonisch zeitlich unbegrenzt zur Verfügung und bezeugen Ihre PV durch Unterschrift.
Drucken Sie den OPV-Fragebogen (Klick hier) für die Erstellung einer OPTIMALEN Patientenverfügung aus. Er enthält alle notwendigen Hinweise incl. Auftrags-Formular mit Gebühren-Übersicht (von 48 bis maximal 96 €).
Füllen Sie ihn zunächst soweit aus, als Ihnen leicht möglich. Zur Klärung weiterer Fragen können Sie sich auch telefonisch unter 030 613904-11 beim HVD beraten oder sich zurückrufen lassen. Erklärungen von medizinischen (und auch einigen rechtlichen) Begriffen finden Sie hier als Einzelartikel von A-Z im Glossar erklärt oder hier als pdf (4 Seiten) als Download.
Nach qualifizierter Auswertung wird eine für Sie persönlich zuständige Patientenberaterin Ihre Optimale Patientenverfügung abfassen und Ihnen per Post zusenden. (zusammen mit allem Weiteren für Ihre komplette Vorsorge). Sie wird Ihnen auch noch danach gern für Rückfragen zur Verfügung stehen (in der einmaligen Gebühr von max. 96 € ist alles inbegriffen).
Sie finden hier weitere allgemeine Hinweise
Eine individuelle Dokumentenerstellung durch den gemeinnützigen HVD (Humanistischer Verband Deutschlands) wird u. a. von der Patienten-Information der Bundesärztekammer und Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie in zahlreichen Medienbeiträgen und Ratgebern empfohlen hier.
Sie können sich die Vorsorge-Mappe mit OPV-Fragebogen und weiteren Dokumenten (Glossar, Auftragsformular, Vollmachten) auch bestellen und nach Hause zusenden lassen.
Bestellformular hier, wenn Sie die auszufüllenden Formulare nicht selbst einzeln ausdrucken, sondern in per Post erhalten möchten:
In der Abb. links außen:
Muster einer Optimalen Patientenverfügung (OPV), wie Sie sie schließlich mit individuellem Text erhalten - natürlich erst nach Auswertung Ihres OPV-Fragebogens. Die Rückseite der OPV (hier nicht abgebildet) enthält eine integrierte Gesundheitsvollmacht sowie Raum für Bezeugung und spätere Aktualisierung.
Wenn es nicht unbedingt eine so anspruchsvolle Patientenverfügung mit bester Beratung sein soll: Hier Tipp zum kostenfreien Selbst-Zusammenstellen. Hier weitere Modelle verschiedener Anbieter im Überblick.
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