Das am 1. 9. 2009 in Kraft getretene Gesetz [1] sieht die uneingeschränkte Verbindlichkeit einer konkreten Patientenverfügung vor. Die Empfehlungen der Bundesärztekammer [2] (Stand 2010) stellen ebenso wie das Bundesministerium der Justiz klar, dass dazu kein Notar erforderlich ist, da es sich um Entscheidungen zu Krankheitssituationen und Behandlungen handelt. Vielmehr ist zu einer u. U. folgenschweren Erklärung des Patientenwillens medizinisch fachkundige Aufklärung notwendig.
Es sollte nicht als rechtsformalistischer Akt auf die leichte Schulter genommen werden, eine verbindliche Patientenverfügung zu erstellen. Denn sie muss sicherstellen, dass einerseits ein Verzicht auf lebensrettende und -erhaltende Maßnahmen nicht zu früh erfolgt, dass aber andererseits ein leidfreies Sterben zugelassen und ein Dauerleiden nicht verlängert wird, wenn dies nach subjektiven Wertmaßstäben unerwünscht ist.
Deshalb sollte im optimalen Fall die Leistung qualifizierter Berater/innen in Anspruch genommen werden.
Eine individuelle Dokumentenerstellung durch den gemeinnützigen HVD (Humanistischer Verband Deutschlands) wird u. a. von der Patienten-Information der Bundesärztekammer und Kassenärztlichen Bundesvereinigung empfohlen hier [3].
Bei Auftragserteilung erhalten Sie eine maßgeschneiderte Optimale Patientenverfügung (OPV) dann unterschriftsreif per Post zugesandt.
Beraterin hier: Frau Hiltrud Wegner vom HVD
Das Verfahren für eine Optimale Patientenverfügung besteht in einem (palliativ-)medizinisch fachkundigen Beratungsangebot (z. B. zu typischen Behandlungsverläufen) und der Auswertung eines mehrseitigen OPV-Fragebogens. Erfahrene und qualifizierte Beraterinnen stehen Ihnen dazu auch telefonisch zeitlich unbegrenzt zur Verfügung.
Drucken Sie den OPV-Fragebogen (Klick hier) [4] für die Erstellung einer OPTIMALEN Patientenverfügung aus. Er enthält alle notwendigen Hinweise incl. Auftrags-Formular mit Gebühren-Übersicht (von 48 bis maximal 96 €).
Füllen Sie ihn zunächst soweit aus, als Ihnen leicht möglich. Zur Klärung weiterer Fragen können Sie sich auch telefonisch unter 030 613904-11 beim HVD beraten oder sich zurückrufen lassen. Medizinische (und auch einige rechtliche) Begriffe finden Sie hier im Glossar [5] erklärt.
Nach qualifizierter Auswertung wird die für Sie persönlich zuständige Patientenberaterin des HVD Ihre Optimale Patientenverfügung abfassen und Ihnen per Post zusenden. (zusammen mit allem Weiteren für Ihre komplette Vorsorge). Sie wird Ihnen auch danach gern noch für Rückfragen zur Verfügung stehen (in der einmaligen Gebühr von max. 96 € ist alles inbegriffen).
Sie können sich die Vorsorge-Mappe mit OPV-Fragebogen und weiteren Dokumenten (Glossar, Auftragsformular, Vollmachten) auch bestellen und nach Hause zusenden lassen.
Bestellformular hier [7], wenn Sie die Formulare nicht einzeln ausdrucken, sondern zusammenhängend erhalten möchten.
Referenzen in Ratgebern und Medien zu diesem Angebot einer OPTIMALEN Patientenverfügung des HVD hier. [8]
Wenn es nicht unbedingt eine so anspruchsvolle Patientenverfügung mit bester Beratung sein soll: Hier Tipp zum kostenfreien Selbst-Zusammenstellen [9]. Hier weitere Modelle verschiedener Anbieter im Überblick [10].
Aktuelles zu laufenden Entwicklungen, Fallgeschichten, Urteilen usw. erhalten Sie über unseren kostenfreien pv-newsletter Anmeldung hier [11]
Links:
[1] http://www.bmj.bund.de/files/-/3906/Drittes_Gesetz_Aenderung_Betreuungsrecht_Bundesgesetzblatt.pdf
[2] http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Patientenverfuegung_und_Vollmacht_Empfehlungen_BAeK-ZEKO.pdf
[3] http://www.patienten-information.de/gesundheitsinfos/informationen-zur-individuellen-patientenverfugung/?matchedKeyword=Patientenverfügung
[4] http://patientenverfuegung.de/files/pdfs/pv-fragebogen-aktuell.pdf
[5] https://www.patientenverfuegung.de/view/glossar
[6] http://www.patientenverfuegung.de/
[7] https://www.patientenverfuegung.de/material_per_post
[8] http://patientenverfuegung.de/../../referenzen
[9] https://www.patientenverfuegung.de/optimal-oder-standard#Tipp
[10] https://www.patientenverfuegung.de/vergleichstabelle
[11] http://www.patientenverfuegung.de/newsletter