Kostenlose Formulare (auch zur Patientenverfügung)

Einfach und schnell: Vollmacht online ausfüllen

Von einem Tag auf den anderen oder auch schleichend kann die Fähigkeit zur Lebensführung verloren gehen. Wenn sie erst in der Hand anderer - fremder - Menschen liegt, ist es manchmal schwer, den eigenen Bedürfnissen und Wünschen Geltung zu verschaffen.

Kostenfrei und mit wenig Zeitaufwand können Sie für diesen Fall vorsorgen,

  • wenn Sie (mindestens) eine Person haben, der Sie so sehr vertrauen, um ihr eine Vollmacht auszustellen
  • Andernfalls siehe ganz unten: "Was Sie sonst tun können ..."

Das wird trotzdem gern hinausgeschoben. Hinzu gesellt sich Unkenntnis:

Wie gut, dass wir das gemacht habenDie meisten Bürger/innen gehen von einer falschen Annahme aus: Nämlich dass Familienangehörige für sie automatisch  eine gesundheitliche Entscheidung treffen oder eine Unterschrift leisten könnten, wenn der Betreffende das - vielleicht nur vorübergehend - nicht mehr kann.   

Das stimmt nicht! Auch Kinder und Ehegatten müssten dazu vorher mit einer (Vorsorge)-Vollmacht legitimiert worden sein. Sonst schaltet sich zwangsläufig das Betreuungsgericht ein.

 

Hinweis: Wenn Sie sich eine Patientenverfügung - siehe unten - anfertigen lassen, ist in den Dokumenten, die Sie dann per Post erhalten, alles komplett inbegriffen.Ein Ausdruck der folgenden  (Vorsorge-)Vollmachten für gesundheitliche und rechtsgeschäftliche Angelegenheiten ist dann nicht erforderlich. Ansonsten finden Sie hier:

Zwei ergänzende (Vorsorge-)Vollmachten zum Herunterladen

 

 


Warum eine zusätzliche  Patientenverfügung (PV) gebraucht wird

Ohne Patientenverfügung lasten Sie Ihrem Gesundheitsbevollmächtigten ggf. eine schwere Bürde auf. Er oder sie hat Ihren Willen gesetzlich zur Geltung zu bringen - doch dieser muss in irgendeiner Form bekannt gemacht worden sein. Wenn nicht zumindest eine einfache Standard-Patientenverfügung (s. u.) vorliegt, kann ein langes Dahinsiechen drohen, welches dann auch von bevollmächtigte Angehörige kaum oder nur schwer zu verhindern sein wird. Das Gefühl, der eigenen Mutter, dem Vater, der Frau, dem Ehemann in einer so quälenden Situation nicht helfen zu können, ist mit enormen Belastungen verbunden.

 

STANDARD-Patientenverfügung:

ZWEITBESTE Lösung einer PV

(noch anspruchsvoller: OPTIMALE Patientenverfügung s. u.) 

            oder

  • online ausfüllen und abschicken - dann wird eine aktuelle Standard-PV für Sie angefertigt. Sie erhalten unterschriftsreif das unten abgebildete Dokument per Post (2 fach incl. Vollmachten, Beratung ist auf Wunsch inbegriffen). Dafür erbetene Gebühr incl. Porto: nur 24 Euro (eine Spende darüberhinaus wird gern angenommen, da diese Leistungen auf gemeinnütziger Basis erfolgen)

 

Patientenverfügung

 

 

 

OPTIMALE Patientenverfügung:

ERSTE Wahl (anspruchsvollste Lösung)

Immer mehr Menschen möchten darüberhinaus ihre individuellen Vorstellungen von Würde und Lebensqualität berücksichtigt wissen  - dazu eignet sich keine Standard-Lösung. Als  individuelle Lösung für höhere Ansprüche empfielt sich eine OPTIMALE Patientenverfügung, die qualifiziert für Sie persönlich angefertigt wird  (gemäß Gesetzeslage seit 01.09.2009). Die Gebühren für die Anfertigung betragen zwischen 48 und 96 Euro (jeweils 2 fache Ausführung incl. Vollmachten, Beratung ist auf Wunsch inbegriffen).

 

 

Tragische Schicksale mahnen

Besonders tragisch sind die Schicksale dieser beiden Pflegeheimbewohnerinnen ohne Patientenverfügung, die nicht sterben durften. Sie wurden gegen den verzweifelten Widerstand ihrer Angehörigen jahrelang künstlich ernährt. 

  Leben an einem Schlauch

Pflegeheimbewohnerin Erika Küllmer (77): Jahrelanges bewusstloses Leben am Ernährungs-Schlauch, amputierter linker Arm, gezogene Zähne. Es kann ohne eine Patientenverfügung in Konfliktfällen sogar zu  Strafverfahren kommen, wie es Elke G., der Tochter von Erika Küllmer, ergangen ist.

 

  

Caritas-Pflegeheim lässt Wachkomapatientin lebend mumifizieren

  Ein anderer erschütternder Fall, in dem erst nach langen juristischen Auseinandersetzungen ein Sterben-Lassen möglich wurde (Foto: Boris Forstner)

Es kann sogar die berufliche Existenz von Ärzten gefährdet sein, wenn sie den gewünschten Behandlungsverzicht nicht durch eine Patientenverfügung legitimieren können siehe Fall hier.

 

   

                                           

Auch wenn es nicht so leicht fällt wie eine (Gesundheits-)Vollmacht: Fassen Sie im eigenen Interesse und dem Ihrer Angehörigen und Ärzte zusätzlich eine Patientenverfügung ab. Wählen Sie je nach Ihren Ansprüchen eines der bewährten Modelle: Eine STANDARD-Patientenverfügung  zur Grundabsicherung oder eine  OPTIMAL Patientenverfügung als bestmögliche, anspruchsvolle Lösung.    

 

Sie können dann zusätzlich bei der Bundeszentralstelle Patientenverfügung in Berlin einen individuellen Notfallpass beantragen   (zusammengefaltet in Ausweisformat).

Mehr zum Notfallpass

 

  

 

 

 

  

 

     

Zusammenfassung: Vollmacht und Patientenverfügung

Die Festlegung des "WER" in einer Gesundheitsvollmacht (wer soll später meinen Willen zur Geltung bringen?) erfordert einen zweiten Schritt, nämlich das "WIE" in einer Patientenverfügung (wie lautet überhaupt mein Wille zu medizinischen Behandlungsentscheidungen in kritischen Situationen?).

Weder Angehörige, noch Gesundheits-Bevollmächtigte noch Ärzte haben eigenmächtig zu entscheiden, wenn es um die schwierige Frage des Sterben-Lassens geht.

Dazu muss vielmehr der (frühere) Wille des Patienten zugrundegelegt werden, der möglichst in einer Verfügung dokumentiert sein soll.

Möglichst für jede Situation präzise abgefasste Behandlungsoptionen dienen der Entlastung aller Beteiligten, wenn es um folgenschwere Abwägungen geht, v. a. bei geistigen Dauerschädigungen und Schwerstpflegebedürftigkeit, ohne dass der Tod unmittelbar bevorsteht.

 


 

Was Sie sonst tun können ...

Ihre Fragen:

  • Wenn ich für schwere medizinische Entscheidungen niemanden habe, der als Bevollmächtigter später meinen Willen zur Geltung bringen könnte?Antwort: Sie können in diesem Fall eine möglichst präzise Patientenverfügung abfassen, die für sich spricht und an die sich auch ein später bestellter Betreuer zu halten hat. hier Hilfe zu einer Optimalen Patientenverfügung. Wenn Angehörige fehlen, ist es umso wichtiger dafür Sorge zu tragen, dass diese Vorsorge auch zur Kenntnis gelangt. Sie können eine HInterlegung Ihrer Patientenverfügung vornehmen und darüberhinaus den Patientenschutz der Bundeszentralstelle Patientenverfügung mit Notfallpass in Anspruch nehmen.
  • Wenn ich zur Regelung meiner finanziellen und rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten niemanden habe ? Antwort: Sie können in diesem Fall –  ergänzend zur Patientenverfügung – eine Betreuungsverfügung abfassen. Die Regelung Ihrer finanziellen Angelegenheiten, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind, untersteht dann der Kontrolle eines Amtsgerichtes (heute: Betreuungsgericht, früher Vormundschaftsgericht genannt).

 

  • Wenn jemand nicht mehr geschäftsfähig ist, ggf. aber noch einsichtfähig hinsichtlich einfacher Entscheidungen, die den eigenen Körper betreffen?Antwort: Eine Vollmacht kommt dann nicht mehr in Frage. Wohl aber eine Betreuungsverfügung. Ggf. kann mit dem Patienten auch noch eine einfache Standard-Patientenverfügung zum Ankreuzen erstellt werden, soweit der Betroffene selbst Inhalt, Sinn und Folgen noch abschätzen kann. Wenn auch die Einsichtsfähigkeit verloren ist, kommt nur noch das Planungsinstrument eines Ermittlungsbogen oder eines Notfallbogens in Frage.

   

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