Einfachste Lösung: Vorsorgevollmacht (en) als Formular(e)
Die meisten Bürger/innen gehen von einer falschen Annahme aus: Nämlich dass nahe Familienangehörige für sie automatisch Regelungen treffen oder Unterschriften leisten könnten, wenn sie selbst – vielleicht nur vorübergehend – einmal völlig hilflos sind. Das stimmt nicht! Selbst Kinder und Ehegatten müssen dazu vorher mit einer Vorsorgevollmacht legitimiert worden sein.

Ein Ausdruck der folgenden Vorsorgevollmachten ist nicht erforderlich, wenn Sie sich eine Patientenverfügung anfertigen lassen (siehe unten). Denn in den Dokumenten, die Sie dann per Post erhalten, ist alles inbegriffen.
Ansonsten finden Sie hier zwei einander ergänzende Vorsorgevollmachten als Formulare zum Herunterladen für gesundheitliche ebenso wie finanzielle Angelegenheiten.
Zusätzliche Patientenverfügung – warum?
Auch ein völlig normaler ärztliche Eingriff bedarf der Einwillig
ung des willensfähigen Patienten - oder ersatzweise seines legitimierten Vertreters. Probleme gibt es allerdings beim Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen (Sterben-Lassen). Auch Gesundheitsbevollmächtigte dürfen dann zumindest keine eigenmächtige Entscheidungen treffen. Der bevollmächtigte Angehörige hat rechtlich dem Willen des Betroffenen Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Dieser muss bekannt und möglichst zweifelsfrei dokumentiert sein. Dazu dient eine zusätzliche Patientenverfügung (PV) – sonst muss i. d. R. doch wieder ein Richter am Krankenbett hinzugezogen werden.
Kostenlos oder gegen geringe Gebühr (erweiterte Standard-PV per Post):
Deshalb sollte der Gesundheitsbevollmächtigte im Fall der Fälle zumindest eine Standard-Patientenverfügung vorzeigen können. Sonst müsste selbst in aussichtsloser Situation ggf. mit hohem Aufwand (Zeugenbefragung, eidesstattliche Erklärung, gerichtliches Verfahren) der mutmaßliche Wille des Patienten ermittelt werden - oder es drohten im Extremfall sogar Strafverfahren. Zur Standard-Patientenverfügung:
- online ausfüllen Es wird eine erweiterte Standard-PV angefertigt. Sie erhalten dann unterschriftsreif das unten abgebildete Dokument per Post. Inbegriffen sind für Sie ausgefüllte Vorsorgevollmachten. Dafür erbetene Gebühr: Insgesamt 18 Euro.
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Das sagen die Nutzer:
Sehr einfach, komfortabel, guter Service ...
Die Textbausteine des Bundesjustiz-ministeriums, endlich online nutzbar!
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... bestens in der Lage waren, dies mit unserer alten Mutter durchzugehen.
Bin mit Zusendung incl. Vorsorgevollmachten sehr zufrieden und habe über die 18 Euro Gebühr hinaus gern gespendet!
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oder
PV für Anspruchsvolle:
Immer mehr Menschen möchten darüberhinaus ihre individuellen Vorstellungen von Würde und Lebensqualität vorsorglich niederlegen - dazu eignet sich kein vorgefertigtes Formular. Als individuelle Lösung für höhere Ansprüche empfielt sich eine OPTIMALE Patientenverfügung die qualifiziert für Sie persönlich angefertigt wird (gemäß neuer Gesetzeslage seit 01.09.2009).
Eine möglichst präzise Patientenverfügung dient zur Entlastung der Angehörigen und der Ärzte, wenn es um schwere Entscheidungen, v. a. am Lebensende geht.
Für jeden (sonstigen) persönlichen Fall eine passende Lösung:
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Wenn ich für schwere medizinische Entscheidungen an meiner Statt niemanden habe, der als Bevollmächtigter meinen Willen zur Geltung bringen könnte (bzw. wenn ich dies Angehörigen nicht zumuten möchte)?Antwort: Sie können in diesem Fall eine möglichst präzise Patientenverfügung abfassen, die für sich spricht und an die sich auch ein später bestellter Betreuer zu halten hat.
hier Hilfe zu einer Optimalen Patientenverfügung. Wenn Angehörige fehlen, ist es umso wichtiger dafür Sorge zu tragen, dass diese Vorsorge auch zur Kenntnis gelangt. Sie können eine HInterlegung Ihrer Patientenverfügung vornehmen und darüberhinaus den Patientenschutz der Bundeszentralstelle Patientenverfügung mit
Notfallpass in Anspruch nehmen.
- Wenn ich zur Regelung meiner finanziellen und rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten niemanden habe (oder niemanden aus dem Kreis von Freunden und Angehörigen damit betrauen möchte)? Antwort: Sie können in diesem Fall – ergänzend zur Patientenverfügung – eine Betreuungsverfügung abfassen. Die Regelung Ihrer finanziellen Angelegenheiten, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind, untersteht dann der Kontrolle eines Amtsgerichtes (heute: Betreuungsgericht, früher Vormundschaftsgericht genannt).
- Wenn jemand bereits nicht mehr einsichtsfähig ist und/oder ein vorsorglicher medizinischer Behandlungsplan für einen überschaubaren Zeitraum erstellt werden soll?Antwort: Eine Patientenverfügung kommt dann nicht mehr in Frage. Es kann jedoch das Instrument des Notfallbogens verwendet werden.
- Wenn jemand nicht mehr geschäftsfähig, ggf. aber noch einsichtfähig ist?Antwort: Eine Vollmacht kommt dann nicht mehr in Frage. Wohl aber eine Betreuungsverfügung oder ein Notfallbogen (s. o.). Ggf. auch noch eine einfache Standard-Patientenverfügung (s. o.), soweit der Betroffene selbst Inhalt, Sinn und Folgen noch abschätzen kann – ohne geschäftsfähig sein zu müssen.
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