28. Krebskongress mit “Patientenwille im Dialog” und Lahrer Kodex
Heute beginnt der 28. deutsche Krebskongress. Erwartet werden wieder über 7.500 Teilnehmer/-innen, darunter mehr als 1.000 namhafte Referenten mit zum Teil unveröffentlichten Daten. Es geht u. a. um den neuesten Kenntnisstand bei der Vermeidung, Früherkennung, Behandlung und Nachsorge von Tumorerkrankungen.
Zeit: 20. 23. Februar 2008
Ort: Berlin, ICC und angrenzendes Messegelände Berlin
Am darauffolgenden Sonntag finden am gleichen Orte ein kostenfrei zugänglicher “Aktionstag” statt, zudem noch einmal 8.000 Besucherinnen erwartet werden.
Dem Hospizdienst mit Palliativ- und Patientenverfügungsberatung des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD), wurde im Rahmen der Patientenvertretung während der gesamten Kongressdauer von den Veranstaltern eine kostenfreie Infostand-Fläche zur Verfügung gestellt.
Die Beauftragte des Humanistischen Verbandes (Bund), Gita Neumann, klärt dabei über zwei häufige Missverständnisse auf: “Patientenwille muss nicht immer heißen, dass der Betroffene alles im Detail selbst vorher zu bestimmen hat es aber darf und verbindlich kann, wenn er es denn möchte. Selbstverständlich kann dabei auch dem Arzt selbst oder einer bevollmächtigten Vertrauensperson ein Entscheidungsspielraum eingeräumt werden. Ein weiteres Missverständnis: Eine Patientenverfügung bezieht sich keineswegs nur auf den Verzicht belastender und qualvoller Maßnahmen im Sterbeprozess. Sie kann und sollte vielmehr auch konkrete Handlungsanleitungen für den behandelnden Arzt enthalten für jeden Fall der Bewusstlosigkeit oder einer Narkose.”
Sie finden den Info-Stand in Halle 15.01., Eckstand Nr. H 10 (hinter der Bar) inmitten von Pharma-Präsentationen. Das interdisziplinäre Team des Humanistischen Verbandes möchte dazu beitragen, dass bei den Themen Patientenverfügung, Behandlungsziel und Behandlungsplanung der Grundsatz “Patientenwille im Dialog” zum Tragen kommt.
Ist der Lahrer Kodex überflüssig?
Dessen Ziel ist die Selbstverpflichtung von Ärztinnen und Ärzten zur unbeschränkten Respektierung des Patientenwillens, zum Dialog über praxisrelevante Inhalte von Patientenverfügungen und deren Befolgung in jeder Situation (!) der Bewusstlosigkeit und Einwilligungsunfähigkeit. Es geht beim Lahrer Kodex darum, wie das Vertrauen zwischen Arzt und Patient gestärkt werden kann. Halten Sie wie die Bundesärztekammer, den Lahrer Kodex “für überflüssig”?
Zum Hintergrund: Die Bundesärztekammer besteht darauf, bereits selbst die besten (!) aller denkbaren Empfehlungen herausgegeben zu haben und erklärt zudem auch die vorgesehene gesetzliche Regelung für überflüssig. Alles wäre bereits optimal geregelt mit verbleibenden Verhaltens- und Rechtsunsicherheiten müsse man halt leben.
Der Lahrer Kodex sieht das aus ärztlicher Sicht anders. Er geht über die Empfehlungen der Bundesärztekammer (BÄK) zum Umgang mit Patientenverfügungen (von 2007) hinaus, die als letzter Text in der neu aufgelegten BÄK-Broschüre “Sterben in Würde” zu finden sind. Allein in den Broschüre-Titeln deutet sich die Differenz an: “Patientenwille und Medizin im Dialog” heißt es beim Lahrer Kodex, “Sterben in Würde” bei der BÄK, worunter dann das Thema “Patientenverfügung” subsumiert wird. Siehe: www.aerzteblatt-international.de
Wieviel (Rechts-)Sicherheit ist möglich und erwünscht?
Ein weiterer Unterschied: Der Lahrer Kodex weist Organisationen aus dem Humanistischen Spektrum als Kooperationspartner auch im Bereich der konkreten Patientenberatung aus. In den den BÄK-Empfehlungen findet sich aus dem nicht-staatlichen und nicht-ärztlichen Spektrum lediglich ein Empfehlungshinweis nämlich auf die christliche Patientenverfügung der katholischen und evangelischen Kirche. Diese beschränken allerdings in ihrem von Experten als zu vage beurteilten Mustertext den Verzicht auf lebenserhaltende und verlängernde Maßnahmen auf die Sterbephase.
Zwar hat sich auch die Bundesärztekammer gegen eine Reichweitenbeschränkung der Patientenverfügung gewandt. Aber: Laut BÄK-Präsident Prof. Hoppe muss man sich eben damit abfinden, dass es “abschließende Sicherheit” nicht geben kann. Die Ärzte und Ärztinnen des Lahrer Kodex sehen dies im existentiellen Sinne wohl kaum anders, würden die Grenze in der täglichen Praxis aber gern verschieben: hin zur Reduzierung von Verunsicherungen, Widersprüchen und Zweideutigkeiten, in einem Wort: hin zu mehr Vertrauen in der Arzt-Patientenbeziehung.