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NDR-Info in Reihe „Humanismus heute“ zur Suizidhilfe

19. Dez 2024

Ein Radiobeitrag der Sendereihe „Humanismus heute“ widmete sich am 17. 11. 2024 dem Thema Suizidhilfe, verantwortet und moderiert durch den Humanistischen Verband Deutschlands (HVD), Landesverband Niedersachsen. In der 45-minütigen Sendung kamen vom HVD-Bundesverband Erwin Kress und Gita Neumann zu Wort, zudem die Aktivistin Angelika Salzburg-Reige als Vertreterin einer Selbsthilfeinitiative zum selbstbestimmten Sterben. Moderatorin war Karen Metzger (Beitrag hier anhören).

Teil 1: Interview mit den Vertreter:innen vom HVD-Bundesverbandes 

Moderatorin: Liebe Zuhörende, wir begrüßen Sie herzlich zu unserem heutigen Beitrag, bei dem es um das umstrittene Thema der Sterbehilfe geht – beziehungsweise um die Beihilfe zur Selbsttötung. Der Humanistische Verband Deutschlands – der HVD – setzt sich seit Langem sowohl für ein selbstbestimmtes Leben als auch für ein humanes Sterben ein.

Ich spreche heute zunächst mit Gita Neumann, der Bundesbeauftragten für Medizinethik des HVD, und mit Erwin Kress, dem Vorstandssprecher des HVD Bundesverbandes. Werfen wir zuerst einmal einen Blick auf die aktuelle Situation. … Gita, kannst du uns die derzeitige Gesetzeslage einmal kurz erklären?

Gita Neumann: Gern. Unangetastet ist in Deutschland die direkte Fremdtötung auf Verlangen von Sterbewilligen im § 216 StGB, also im Strafgesetzbuch. Hingegen gab es die hochumstrittene Verbotsregelung zur Suizidhilfe nur fünf Jahre lang – nämlich zwischen der Einführung des § 217 im Strafgesetzbuch im Jahr 2015 bis zu dessen Abschaffung im Februar 2020 durch das Karlsruher Verfassungsgericht. Vorher und auch jetzt wieder ist die Assistenz oder Vermittlung von Hilfe zur Selbsttötung als ein Tötungsdelikt nur dann strafbar, wenn die Freiwillensfähigkeit der Suizidenten eingeschränkt oder gar nicht mehr gegeben ist. 

Diese müssen zudem die sogenannte Tatherrschaft haben – das heißt, letzte Hand selbst anlegen, etwa durch Einnahme einer sozusagen suizidtauglichen Substanz oder durch das selbstständige Aufdrehen einer gelegten Infusion mit einem zulässigen, aber hochdosiert schnell tödlich wirkenden Narkosemedikament.

Moderatorin: In Deutschland gibt es mittlerweile drei Sterbehilfe-Organisationen und ihre Mitgliederzahlen steigen stetig an. Allein die Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben – die DGHS – zählt derzeit 36.000 Mitglieder. Auch die Anzahl der Freitodbegleitungen hat stark zugenommen – bei der DGHS von 120 Fällen im Jahr 2021 auf geschätzte 600 Fälle bis zum Ende dieses Jahres. Das klingt nach einem sehr starken Bedürfnis der Bevölkerung, selbstbestimmt bis zum Lebensende zu bleiben.

Gita Neumann: Die DGHS ist bezüglich der Mitgliederzahlen von einem relativ hohen Stand ausgegangen, denn sie ist bereits in den 1980er Jahren als Bürgerrechtsvereinigung gestartet. Hinzu kommen nun die beiden kleineren Sterbehilfeorganisationen DIGNITAS und der Verein Sterbehilfe.

Die Suizidhilfe gestaltet sich bei allen Organisationen als aufwendig und kostenintensiv. Nach Angaben der Vereine haben ihre Mitglieder – nach umfangreich auferlegten Sorgfaltsmaßnahmen und mit in der Regel monatelangen Wartefristen – zwischen 4.000 und 7.000 bzw. vormals bis 9.000 Euro zu zahlen.

Für das Jahr 2024 werden die Freitodbegleitungen der drei Vereine auf insgesamt 900 Fälle geschätzt – davon weit über die Hälfte bei über 80-Jährigen. Dies kann natürlich dem Bedarf einer sowohl älter als auch pflegebedürftiger werdenden Bevölkerung, die Selbstbestimmung für sich beansprucht, nicht gerecht werden.

Die Zahl der Selbsttötungen lag laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2023 bei rund 10.000 Fällen – die Vielzahl der unentdeckten Selbsttötungen nicht mitgerechnet. Die misslungenen Versuche werden noch als 10 bis 20-mal häufiger geschätzt, dementsprechend können wir pro Jahr von mehr als rund 150.000 Schicksalen mit erfolglosen oder gelungenen Selbsttötungen ausgehen.

Der Ausbau der Suizidprävention ist deshalb unbedingt erforderlich – aber wir brauchen dringend rechtliche Rahmenbedingungen für Ärzt:innen, die ja durchaus Bereitschaft für Suizidassistenz zeigen, aber bezüglich des Status Quo unwägbare juristische Folgen fürchten und vermeiden wollen.

Moderatorin: Der HVD fordert gesetzlich geregelte Rahmenbedingungen, die sowohl das Selbstbestimmungsrecht zum Freitod als auch eine Rechtssicherheit für dabei helfende Ärztinnen und Ärzte gewährleistet. Zudem soll die Suizidprävention deutlich verbessert werden. Erwin, wie genau engagiert sich der Verband für seine Forderungen und wie weit seid ihr damit schon gekommen?

Erwin Kress: Ich will ein wenig ausholen. Als ich vor 30 Jahren zum Verband gestoßen bin, spielte das Thema Selbstbestimmung am Lebensende bereits eine große Rolle. Damals stand vor allem die Forderung nach Anerkennung des Patientenwillens im Mittelpunkt. Inzwischen sind Patientenverfügungen, auch durch unseren Einsatz, ein wirksames Instrument in der Gesundheits- und Sterbensvorsorge.

An ärztliche Hilfe bei der tabuisierten Selbsttötung war damals kaum zu denken. Als dann Organisationen Suizidhilfe ohne unbedingte Anwesenheit von Ärzt:innen anboten, wurde vor allem von christlicher Seite sofort nach dem Strafrecht und nach Verboten gerufen. Das endete 2015 in der Verabschiedung des § 217 im Strafgesetzbuch, mit dem jede Hilfe beim Suizid praktisch unmöglich gemacht wurde.

Betroffene suizidwillige Personen, Ärztinnen und Ärzte sowie Sterbehilfeorganisationen haben gegen das Gesetz geklagt. Wir haben auf Einladung des Bundesverfassungsgerichts gegen das Gesetz Stellung genommen. Als es dann 2020 gekippt wurde, haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die nach wie vor undurchsichtige Gesetzeslage für Ärztinnen und Ärzte mit Regelungen außerhalb des Strafrechts lösen sollte. Unsere Gedanken fanden sich dann in Gesetzentwürfen von parlamentarischen Initiativen wieder. Wir haben uns durch unsere Stellungnahmen, durch Kontakte ins Parlament und durch Ansprache von Abgeordneten für eine Regelung der Bedingungen für Suizidhilfe im Sinne von Patient:innen und Ärzt:innen eingesetzt.

Leider hat der Bundestag sich 2023 nicht auf eine solche Regelung einigen können. Glücklicherweise konnte sich aber auch ein erneut autonomiefeindlicher Strafrechtsentwurf nicht durchsetzen. Nun leben wir mit einer Situation, in der Sterbehilfeorganisationen gegen relativ hohe Gebühren Suizidhilfe leisten, für Ärzt:innen und Patient:innen aber noch viele Hindernisse bestehen.

Teil 2: Interview mit Aktivistin einer Oldenburger Selbsthilfeinitiative 

Moderatorin: In Deutschland gibt es zahlreiche Aktivistinnen und Aktivisten, die sich für das Thema Suizidhilfe stark machen. Eine von ihnen, unser in diesem Sommer selbstbestimmt verstorbenes Mitglied Käthe Nebel, hat den Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg mitgegründet. Er ist im März 2022 aus einer Kundgebung hervorgegangen und zählt heute bereits mehr als 250 Interessierte. Wie erklärst du dir den schnellen Erfolg, Angelika?

Angelika Salzburg-Reige: Das macht uns natürlich sehr stolz, lässt uns in unserer Arbeit aber auch nicht ruhen. Unsere Arbeit kommt von Menschen und ist für Menschen. Wir wollen das Thema Sterben aus der Tabuzone holen. Und unser Zulauf zeigt uns, wie groß der Gesprächsbedarf in der Bevölkerung zu diesem Thema ist. Wir hören uns an, was die Menschen zum Thema Freitod und Freitodhilfe bewegt, und geben ihnen die nötigen Informationen zur Orientierung. Es gibt so viele unterschiedliche Gründe, sich dem Thema Freitodhilfe zu nähern. Einige, die mir zugetragen wurden, sind Einsamkeit, Krankheit oder weitere persönliche Nöte. Manchmal ist es auch eine Lebenssattheit.

Viele Menschen wünschen sich einfach, nach einem selbstbestimmten Leben auch ebenso selbstbestimmt aus dem Leben scheiden zu können. Verschiedene Umfragen haben bereits gezeigt, dass eine sehr große Anzahl der Bevölkerung die Suizidhilfe befürwortet.

Moderatorin: Ihr seid kein Sterbehilfeverein, sondern eine ehrenamtlich tätige Interessenorganisation. Was genau macht ihr und was ist euer Anliegen?

Angelika Salzburg-Reige: Wir sind ein Zusammenschluss von Aktiven, der jede weitere zukünftige gesetzliche Einschränkung der Freitodhilfe verhindern will. Wir arbeiten selbstständig, finanzieren uns ausschließlich über Spenden und sind mit den etablierten Sterbehilfevereinen vernetzt. Es ist erschreckend, dass auch heute noch viele Bürgerinnen und Bürger glauben, dass die Suizidhilfe in Deutschland verboten ist. Das ist falsch und wir wollen dazu beitragen, diese Fehlinformation zu beseitigen. Dazu bieten wir mehrmals im Jahr Informationsveranstaltungen und Gesprächskreise an, in denen wir Themen von Alternativen zum Freitod, also die Hospiz- und Palliativversorgung, bis hin zu Risiken bei Do-it-yourself-Methoden ansprechen. Außerdem organisieren wir Kundgebungen, um die Öffentlichkeit auf das Thema Sterbehilfe hinzuweisen.

Wir sehen keinen Bedarf einer Neuregelung zur Sterbehilfe und es gibt auch keinen Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes an den Gesetzgeber. Aus unserer Sicht sind die Voraussetzungen, die unser höchstes Gericht bei seiner Urteilsverkündigung im Jahr 2020 verlesen hat, vollkommen ausreichend für die Arbeit der Sterbehilfevereine. Die Hilfe für Depressive und psychisch Erkrankte sollte allerdings nachgebessert werden. Diese Menschen ohne reale Chance auf Freitodhilfe stehen zu lassen, empfinden wir als inhuman.

Teil 3: Interview mit HVD-Vertreter:in des HVD-Bundesverbandes

Moderatorin: Der HVD engagiert sich ebenfalls weiterhin für sein Ziel, eine verlässliche gesetzliche Regelung für die Suizidhilfe zu finden. Warum ist dieses Thema so wichtig für den Verband und wie geht es jetzt weiter mit eurer Arbeit?

Gita Neumann: Unseren humanistischen Grundwerten gemäß kommt es auf Menschenwürde und Lebensqualität an, welche zwar jeder selbst zu bestimmen hat, die aber eingebettet sind in soziale Kontexte, Umstände, Solidarität und Verantwortung. Im diesem Sinne fordern und wünschen wir ein staatlich finanziertes Netz für ergebnisoffene Beratungen. In denen sollte zuerst einmal zugehört und Raum für eine autonome Entscheidungsbildung geschaffen werden. Darüber hinaus sollten Unterstützungs-, Betreuungs- und Hilfsangebote vorgehalten oder vermittelt werden.

Erwin Kress: Wir brauchen gegenwärtig noch die Sterbehilfevereine, aber sie sollten keine Alleinvertretungsmacht haben. Mit anderen Aktivisten sind wir uns einig, dass es nie wieder einen neuen Strafrechts- beziehungsweise Verbotsparagrafen geben darf. Viele der Streitenden für Selbstbestimmung am Lebensende blenden allerdings aus, dass wir durchaus eine liberale gesetzliche Regelung benötigen, die die Rechtssicherheit unserer Ärzteschaft im Fall von Beihilfe zum Suizid eindeutig und transparent sicherstellt.

Moderatorin: Das letzte Wort beim Thema Suizidhilfe ist also noch nicht gesprochen und es bleibt abzuwarten, wie die Politik und auch die Gesellschaft dazu weiter agieren. … Wir freuen uns, wenn wir Ihr Interesse am Thema Suizidhilfe wecken konnten. Vom Humanistischen Verband Deutschlands Niedersachsen verabschiedet sich Karen Metzger.

Beitragsfoto: Austin Distel / unsplash