So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

mail@patientenverfuegung.de

Finden Sie eine_n
Berater_in in Ihrer Nähe

Beitrag

BGH-Beschluss 2009 – unsere Dokumente entsprechen den gesetzlichen Anforderungen

24. Feb 2009

Wir beraten Sie gern – auch wenn Sie zu den hunderttausenden Menschen gehören, die bereits eine Patientenverfügung haben, die jetzt aber unzureichend sein könnte. Der jüngste Bundesgerichtshofbeschluss vom Juli diesen Jahres hat erhebliche Unsicherheiten geschürt – wenngleich der dort verhandelte Fall selten sein dürfte.

Selbstverständlich gilt (und galt schon immer) für unsere Dokumente, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Ganz allmählich, aber auch urplötzlich kann eine Situation entstehen, in der man sich nicht mehr verständlich machen kann – ob durch Unfall Unfall, Organversagen, Demenz oder Gehirnschlag. Jeder Volljährige kann mit einer Patientenverfügung dafür sorgen, dass seine Vorstellungen zu medizinischen Behandlungen dann verbindlich befolgt werden.

Haben Sie vielleicht schon etliche Muster und Unterlagen gesammelt und konnten sich bisher nicht entscheiden? Wir haben hier zwei sorgfältigst ausgearbeitete, nutzerfreundliche Lösungen auf dem aktuellen Stand für Sie.

  • Broschüre “STANDARD-Patientenverfügung” nach neuestem Stand (kostenfreier Download) inkl. Einleger SPV-Ankreuzbogen und Vollmachts-Formulare,

Hier in Papierform für 5 Euro inkl. Porto  zu bestellen (“Material per Post”)

oder: Nur SPV-Ankreuzbogen kostenfreier Download

  • Mappe mit Fragebogen für eine OPTIMALE Patientenverfügung, die ganz individuell nach Fragebogenauswertung von fachkundigen Beraterinnen erstellt wird