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Weltkonferenz Euthanasia in Amsterdam Katholikentag in Leizig

22. Mai 2016

Ergebnisse der Weltkonferenz Euthanasia in Amsterdam 

In Westeuropa wächst Studien zufolge langsam die Zustimmung zur ärztlichen Sterbehilfe. „Die Akzeptanz nimmt zu“, sagte der belgische Soziologie-Professor Joachim Cohen in Amsterdam auf der Weltkonferenz vom internationalen Verband der Sterbehilfe- bzw. Right-to-die-Gesellschaften. Gründe seien abnehmende Religiosität, Vertrauen in das Gesundheitssystem und eine allgemeine Toleranz für persönliche Freiheiten. An der Konferenz Euthanasia 2016 nahmen rund 800 Juristen, Aktivisten, Mediziner und Wissenschaftler teil.

Berichtet wurde u. a. aus Kanada. Die Kanadierein Sue Carter wollte sterben. Sie litt an der Muskelkrankheit ALS. Immer mehr Körperfunktionen fielen aus. Ihr Arzt durfte ihr Leben aber nicht beenden. 1992 (!) zog Sue vor Gericht und verlor. Zwei Jahre später starb sie – mit der Hilfe eines anonymen Arztes. Bisher ist in Kanada die ärztliche Tötung auf Verlangen (auch „aktive“ Sterbenhilfe oder im folgenden Medienbeitrag sogar nur „Sterbehilfe“ genannt) verboten.

<< Das Schicksal von Sue Carter setzte in Kanada eine Debatte in Gang, die nicht mehr zu stoppen war, berichtete Julie Besner vom kanadischen Justizministerium bei der Weltkonferenz zur Sterbehilfe "Euthanasia", die am Samstag vor Pfingsten in Amsterdam zu Ende ging. Für den kanadischen Staat bleibt das ein schwierige Dilemma, sagte die kanadische Juristin Besner. Es müsse ein Gleichgewicht gefunden werden „zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen über seinen Körper und dem staatlichen Auftrag, das Leben zu schützen." Doch jetzt, fast ein Vierteljahrhundert nach dem Prozess, legt die Regierung einen Gesetzentwurf zur ärztlichen Sterbehilfe vor. "Es war ein langer Weg", sagte die Juristin. …Für die rund 800 Aktivisten, Juristen, Wissenschaftler und Mediziner bei der Weltkonferenz in Amsterdam ist es eine Erfolgsstory. Doch es ist eine Ausnahme. Fälle wie die von Sue Carter gibt es in vielen Ländern. Sie erregen viel Anteilnahme, und viele Bürger finden die Urteile gegen Patienten und Ärzte ungerecht.

Nur wenige Staaten gestatten Sterbehilfe

Doch Staaten tun sich schwer mit gesetzlichen Regelungen. In Europa etwa gibt es nur in den Niederlanden, Belgien und Luxemburg Gesetze, die die ärztliche Sterbehilfe unter strengen Bedingungen gestatten. In der Schweiz ist Hilfe zum Suizid erlaubt. Nirgendwo gibt es ein Recht auf Sterbehilfe. Keiner will qualvoll sterben. Doch der sanfte Tod hat nur eine kleine Lobby. 50 Organisationen in 22 Ländern streiten für die Selbstbestimmung von Patienten und Straffreiheit für Ärzte. Sie heißen "Dignitas" oder "Exit" und warben in Amsterdam mit Postern, Videos und Broschüren für "einen friedlichen Tod als Menschenrecht".

Viele der Organisationen arbeiten am Rande der Legalität. So berichtete die Schweizer Ärztin Erika Preisig emotional: "Wenn ich jetzt nach Deutschland fahre und einen Patienten berate, riskiere ich drei Jahre Gefängnis". Ende 2015 hatte der Bundestag das Gesetz verabschiedet, das geschäftsmäßige Hilfe zum Suizid verbietet.

Dazu gehöre auch die Unterstützung von Sterbehilfe-Vereinen, erläuterte eine Vertreterin der deutschen Gesellschaft für humanes Sterben. "Das ist ein enormer Rückschritt." Für die Teilnehmer der Amsterdamer Konferenz sind die Niederlande ein Paradies. Dort war 2002 als erstes Land der Welt ein Euthanasiegesetz in Kraft getreten. Rund 5300 Leben werden jährlich unter strengen Bedingungen von einem Arzt beendet, etwa vier Prozent aller Sterbefälle. Einfach war der Weg nicht, sagt der niederländische linksliberale Politiker Boris van der Ham. "Es hat 40 Jahre gedauert." Van der Ham gibt Tipps auf der Konferenz. "Suchen Sie Verbündete in allen Parteien, auch und gerade bei den Konservativen."

Für die Gegner ist Sterbehilfe eine Schreckensvision

Doch für Lebensschützer, aber auch viele Politiker ist die Praxis in den Niederlanden eine Schreckensvision. Bei den Gegnern ist die Angst groß, dass die Legalisierung eine Abwärtsspirale in Richtung Missbrauch in Gang setzt. … <<

>> Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnte mit Hinweis auf die niederländische Praxis vor einer Liberalisierung.

„In den Niederlanden ist bei der Sterbehilfe jedes Tabu gefallen“, sagte der Vorstand Eugen Brysch der Nachrichtenagentur dpa. „Demenzkranke, psychisch Kranke, selbst Altersmüde erhalten Euthanasie.“ <<

Quelle:http://www.wiwo.de/politik/europa/sterbehilfe-weltkonferenz-das-harte-ringen-um-den-sanften-tod/13593478.html

sowie: http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=63359

 

Zum Reizwort „Euthanasie“, welches Brysch mit Anspielung auf die NS-Morde von Psychisch Kranken verwendet, versucht der Verein SterbehilfeDeutschland ein schier unausrottbares Missverständnis aufzuklären:

>> dpa berichtet über den Weltkongress und behauptet: "Der Vernichtung 'lebensunwerten Lebens' gaben die Nazis den zynischen Namen 'Euthanasie". Das ist falsch.

Hitler befahl den Massenmord an Kranken und Behinderten mit dem Wort "Gnadentod". Es gibt kein einziges NS-Dokument, in dem das Wort "Euthanasie" auftaucht. Erst nach dem Krieg wurde "Euthanasie" zum Synonym des NS-Massenmords, weil es für die zahllosen Ärzte, Mittäter und Mitwisser angenehmer war, in "Euthanasie" als in "Massenmord" verstrickt gewesen zu sein. Es gibt Nachkriegs-Gerichtsurteile, in denen Ärzte statt wegen Mordes wegen fahrlässigen "Euthanasierens" zu milden Strafen verurteilt wurden. Wenn wir heute die NS-Massenmorde als "Euthanasie" bezeichnen, bedienen wir uns der Nachkriegs-Sprache, mit der es den NS-Ärzten gelang, ihre Massenmorde in ein milderes Licht zu tauchen,
siehe Band 3 der StHD-Schriftenreihe.<<

Quelle: http://www.sterbehilfedeutschland.de/cgi-bin/sbgl.pl?id=1659&lang

 

Leben und Sterben mit Gott auf dem Katholikentag

Zur Erinnerung: Die erfolgreiche Lobbyarbeit der Dt. Bischofskonferenz ist es maßgeblich geschuldet, dass es in Deutschland zum neuen Strafrechtsparagraphen gegen die organisiert Suizidhilfe gekommen ist.

Der diesjährige – 100ste – Katholikentag findet vom 25.-29. Mai in Leipzig statt. Das schier unüberschaubare Programm ist in einem 650seitigen Buch aufgeführt. Laut Vorwort wären „besonders herzlich“ auch diejenigen eingeladen, die „einer anderen Religion angehören oder keine Beziehung zu Gott (mehr) haben“. Unter den ca. 1.250 Mitwirkende (Referent_innen, Podiumsteilnehmer_innen usw.) ist am Donnerstag, 26.5. um 16.30 Uhr in die Leipziger Stadtbibliothek zum Thema „Sterbehilfe oder Sterbebegleitung?“ auch eine Vertreterin des Humanistischen Verbandes Deutschlands, die Dipl. Psych. Gita Neumann eingeladen.

Ebenfalls aus dem humanistischen Spektrum eingeladen ist am Samstag, 28.5. um 16.30 Uhr in die Kongresshalle am Zoo zum Thema „Wem gehört mein Tod?“ der Jurist Prof. Dr. phil. Dr. jur. Eric Hilgendorf von der Universität Würzburg. Hilgendorf hatte eine Petition von über 130 Strafrechtsprofessoren gegen das Suizidhilfegesetz initiiert –  vergebens, wie sich dann bei der Gesetzesabstimmung am 6. November 2015 herausstellte.Er wirkt nun zusammen mit Kollegen an der Vorbereitung zu einer Verfassungsbeschwerde gegen den neuen § 217 Strafgesetzbuch mit.