Patientenverfügungs-Initiative der Humanisten bundesweit Leistungen, Preise, Kooperationen
Beim Thema Patientenverfügung (Patientenverfügung) bestehen bei den Bundesbürger/innen noch viele Unsicherheiten und Informationslücken, die sie vom geplanten Abfassen abhalten. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage des Gesundheitsmagazins "Apotheken Umschau". Dem wollen Landes- und Regionalverbände des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) mit gemeinnützigen Beratungs- und Angebotsinitiativen entgegenwirken, wobei die Zentralstelle Patientenverfügung (Zentralstelle Patientenverfügung) für die gemeinsame Qualitätssicherung und unterschriftsreife Dokumentenerstellung zuständig ist.
Beflügelt werden die humanistischen Patientenverfügung-Berater/innen vor Ort durch hervorragende Bewertung der Zentralstelle Patientenverfügung-Angebote wie jüngst in der Zeitschrift für notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis vom März 2016.
Beratung scheint unverzichtbar – ist aber nicht hinreichend, da dann noch keine fertige Patientenverfügung
Beim Thema Patientenverfügung (Patientenverfügung) bestehen bei den meisten Bundesbürger/innen Unsicherheiten und Informationslücken. Laut einer von der Apotheken Umschau in Auftrag gegebenen Erhebung (mit möglichen Mehrfachnennungen) geben von den Menschen ohne Patientenverfügung zwei Drittel (67,9 Prozent) als Grund an, sich noch nicht ausreichend über Patientenverfügungen informiert zu fühlen. Mehr als jeder Zweite (54,3 Prozent) ist noch ohne Verfügung, weil er nicht weiß, wie er diese zu verfassen oder schreiben hat. Aber auch grundsätzliche Bedenken halten viele Befragte davon ab, eine an sich für wünschenswert gehaltene Vorsorge auch abzuschließen: So sind sich etwa zwei Drittel (66,9 Prozent) unsicher, was sie für einen Ernstfall festlegen sollten. (Quelle: "Apotheken Umschau", Erhebung durchgeführt von der GfK Marktforschung Nürnberg bei 1.969 Personen)
Beratung, Gespräche und qualifizierte Information scheinen also unverzichtbar. Doch durch wen und zu welchen Kosten? Nur bei Patienten, die bereits eine palliative Behandlung im Fall schwerer Krankheit erhalten, bezahlen die Kassen ein entsprechendes Arztgespräch – ansonsten hängen die Beratungskosten (i.d.R. für 30 Minuten ab 60 Euro) vom einzelnen Arzt ab. Leider ist aber eine solche ärztliche Beratung insofern nicht hinreichend, als man als Patient dann noch kein entsprechenes Dokument in Händen oder zumindest in Aussicht hat. Vielmehr muss man anschließend entweder doch auf Fertigformulare oder auf Textbausteine zurückgreifen und die Patientenverfügung dann selbst verfassen.
"Offensive" zu persönlichen Gesprächen durch Humanisten – mit anschließend fertigen Dokumenten
Einige Landesverbände des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) sind dabei, zusammen mit der Zentralstelle Patientenverfügung in Berlin diesem Problem gezielt entgegenzuwirken: Entsprechend qualifizierte Beratungs- und Gesprächsangebote sollen auf gemeinnütziger Basis zügig ausgebaut, hochwertige Materialien auch an Multiplikatoren wie Einrichtungen und Praxen usw. vor Ort weitergegeben werden. Der HVD bietet dazu zwei Modelle an: Neben der oft ausreichenden und am häufigsten nachgefragen Standard-Patientenverfügung (mit generellen Situationsbeschreibungen) auch eine medizinisch und persönlich differenziertere, nach Fragebogenauswertung ganz individuell abgefasste Optimale Patientenverfügung.
Beide Modelle werden ausschließlich unter Qualitätskontrolle der Zentralstelle Patientenverfügung (Zentralstelle Patientenverfügung) von kompetenten Hauptamtlichen in Berlin angefertigt und dann per Post unterschriftsreif zugeschickt. Bisher gibt es humanistische Patientenverfügungsberatung fast nur in den jeweiligen Landeshauptstädte bzw. Großstädten wie Stuttgart, Berlin, Hannover, Potsdam, Dortmund oder Frankfurt. Doch ist ein bundesweiter Ausbau auch in der Fläche vorgesehen.
20 frisch ausgebildete Berater/innen zur Standard-Patientenverfügung haben in Niedersachsen ihren Dienst aufgenommen, wie z. B. im Oldenburger Regionalverband der Humanisten. Als Körperschaft des Öffentlichen Rechts sind die Niedersächsischen Humanisten dazu prädestiniert, Bezeugungen auch bei den dazugehörigen Vollmachten vorzunehmen. Etwas schwer tut man sich noch mit der Unkostenerstattung, da oft Fahrtkosten zu Mitgliedern im Umland hinzukommen. Prinzipiell dürfte mit Gesamtkosten für eine erstellte Standard-Patientenverfügung mit unterschriftsreif vorbereiteten (Vorsorge-)Vollmachten inklusive gut ein- bis zweistündiger Beratung und ggbf. anschließender Bezeugung von etwa 60 – 90 Euro zu rechnen sein. Dabei sind Ermäßigungen möglich und niemand, der es sich nicht leisten kann, soll leer ausgehen müssen.
Für die Erstellung einer Optimalen Patientenverfügung (Optimale Patientenverfügung) – auch hier gelten starke Ermäßigungen für einkommensschwache Vorsorgewillige – ist von der Berliner Zentralstelle Patientenverfügung eine reguläre Gebühr festgelegt. Diese beträgt z. Z. 120 Euro für eine individuelle, nach Abwägungen und Krankheitsbildern differenzierte Optimale Patientenverfügung. Die Bundeszenttralstelle Patientenverfügung kündigt an, dass diese bis Mitte Mai auf 140 Euro erhöht werden wird – zeitgleich mit der Herausgabe eines weiterentwickelten Fragebogen- und Auswertungskonzeptes sowie einer neuen Zusatzleistung beim individuell erstellten Notfallpass zum Beisichtragen. Die bisherigen Formulare (noch mit 120 Euro für eine Optimale Patientenverfügung) werden dann im Internet ausgetauscht und sind auch bei Materialbestllungen per Post dann nicht mehr verfügbar. Die Zentralstelle Patientenverfügung verweist darauf, dass bisher durch sie erstellte Optimale Patientenverfügungen dadurch aber keineswegs zu überarbeiten bzw. anzupassen sind (es sei denn, beim Verfügenden selbst gäbe es veränderte Vorstellungen oder Bedingungen).
Zentralstelle Patientenverfügung sichert Qualität
In der Zentralstelle Patientenverfügung in Berlin arbeiten 8 festangestellte Kolleg/innen in einem multiprofessionellen Team, die zudem bei Bedarf von Hospizmitarbeiterinnen des HVD unterstützt werden. Gemeinsam wurden dort bereits 2015 monatlich bis zu 450 unterschriftsreife Patientenverfügungen angefertigt, die dann an die Klienten direkt oder an die Beratungsstellen zugeschickt werden. Diese wiederum kooperieren vor Ort z. B. mit Betreuungsbehörden oder anderen sozialen und medizinischen Einrichtungen.
Auftrieb gegeben hat den humanistischen Patientenverfügungsberater/innen vor Ort ein juristischer Beitrag von Dr. Gerald Weigl im Fachblatt NotBZ 3/2016 – Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis (S. 89 – 100) im März diesen Jahres. Dort werden die Modelle der Zentralstelle Patientenverfügung, welche die HVD-Landesverbände ja ausschließlich anbieten, positiv hervorgehoben – ja, es wird sogar Notaren eine entsprechende Kooperation nahegelegt (Der Patientenverfügung-newsletter berichtete darüber). Denn bei der „Mitbeurkundung einer Patientenverfügung in einer Vollmachtsurkunde“ wäre die Patientenverfügung eigentlich ein „Fremdkörper“, heißt es dort (NotBZ, ebd., S. 100).
In Zukunft werden deshalb auch einige Notare bei ihren Vollmachts- oder Testamentsmandaten die damit oft verbundenen spezielle Textgestaltung einer Patientenverfügung vielleicht besser anderen, etwa humanistischen oder hospizlichen Einrichtungen überlassen. Zumindest muss – so schließt der Beitrag in der Zeitschrift für notarielle Beratung und Beurkundung – unbedingt der Hinweis bei einem allgemein gehaltenen notariellen Text-Muster erfolgen, „dass dieses nur eine Anregung für relevante Regelungsbereiche darstellt …“ (NotBZ, ebd.). Selbstverständlich werden auch Notarkanzleien gegen kleine Unkostengebühr gern die Materialien der Zentralstelle Patientenverfügung überlassen.