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Schlechtes neues Gesetz verabschiedet – Paragraph 217 StGB – Detailliertes Abstimmungsergebniss

6. Nov 2015

Berlin, 6.11. Der Brand/Griese-Entwurf zu einem Verbot einer wiederholt durchgeführten Suizidhilfe hat bereits in der 2. Lesung die erforderliche Mehrheit erhalten:

Für den Griese/Brand-Entwurf stimmten 309 Abgeordnete. 128 Stimmen erhielt der Antrag der Gruppe von Karl Lauterbach (SPD) und Peter Hintze (CDU), die Ärzten die Hilfe beim Suizid erlauben wollten. 70 Parlamentarier stimmten gegen alle vier vorliegenden Gesetzentwürfe. 52 Stimmen entfielen auf den Entwurf, eingebracht von der Grünen-Politikerin Renate Künast, der nicht nur Ärzten, sondern auch Organisationen diese Form der Sterbehilfe nach strengsten Regulatien erlauben wollte. Das von Patrick Sensburg (CDU) angestrebte Verbot jeglicher Suizidbeihilfe erhielt 37 Stimmen. 3 Parlamentarier enthielten sich.

Die Annahme des Antrags schon in Zweiter Lesung war überraschend, denn es war damit gerechnet worden, dass er frühestens im dritten Durchgang eine Mehrheit bekommen würde. Nur noch eine Formsache war dann die obligate Dritte Lesung gleich im Anschluss, in der er sich mit 360 Ja-Stimmen bei 233 Nein-Stimmen und neun Enthaltungen durchsetzte.

Quelle: http://www.dw.com/de/bundestag-verbot-sterbehilfe/a-18832017

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/sterbehilfe-bundestag-verschaerft-regeln

https://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/grafik

 

Humanistischen Verbandes Deutschlands: Gesellschaftliche Entwicklung wird sich dennoch nicht aufhalten lassen

 

Erwin Kress, Vizepräsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD), bezeichnet das neue Suizidhilfe-Gesetz als einen Schlag gegen die Selbstbestimmung am Lebensende, den Willen der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger sowie die Gewissensfreiheit und Rechtssicherheit von Ärzten. Katholische Moraltheologen und evangelische Sozialethiker haben sich leider durchgesetzt, in deren Fahrwasser sich die meisten Abgeordneten versammelt hätten.

Für die 70 Abgeordneten, die, wie es eine HVD-Kampagne vorsah, bei allen Entwürfen mit NEIN stimmten und für die 233 Stimmen, die am Ende zumindest den Brand/Griese-Entwurf ablehnten, fand Erwin Kress anerkennende Worte. Trotz des höchst bedauernswerten Ergebnisses bei der heutigen Abstimmung haben viele Mitglieder des Deutschen Bundestages gezeigt, dass sie die aufgeworfenen Themen ernsthaft ergründet und einer ideologisch, religiös und paternalistisch geprägten Politik der Entmündigung eine Absage erteilen. Ich bin für dieses starke Signal sehr dankbar, sagte Kress.

Wir wissen nicht, ob Karlsruhe diese Selbstherrlichkeit der Abgeordnetenmehrheit kassieren wird. Doch auf Dauer wird sich die gesellschaftliche Entwicklung hin zu mehr Eigenverantwortlichkeit auch am Lebensende nicht aufhalten lassen, betonte Kress.

Er unterstrich, dass der Humanistische Verband weiterhin Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger sowie Ärztinnen und Ärzte biete, die sich mit entsprechenden Konfliktsituationen beschäftigen müssen. Auch nach dieser heute durch den Deutschen Bundestag verschlechterten Gesetzgebung werden wir die Menschen mit ihren konkreten Nöten nicht allein lassen. Gerade trotz dieser grotesken Regelung von heute ist es unsere humanistische Pflicht, unsere bisherigen Angebote zur Beratung und Begleitung zu stärken, so Erwin Kress.

 Quelle: http://www.humanismus.de/pressemitteilung/schlechtes-gesetz

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Nachtrag: Abstimmungsgraphik 6.11.2015

Hier https://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/grafik

dann im orangen Feld rechts oben auf “alle Abstimmungen” klicken und den 6.11.2015 aufrufen. Dort ist zu sehen, wie anteilmäßig die Fraktionen (Parteien) und die einzelnen Abgeordneten (namentlich aufgeführt) abstimmten.