Absolutes Suizidhilfeverbot wie in Österreich? Aufruf zur Gegenwehr
INHALT
- Jetzt wird es ernst
- Unser Aufruf zur Gegenwehr
Gesetzentwurf liegt vor
Neue Töne zum gesetzlichen Verbot der Suizidhilfe: Es wird nunmehr vorgeschlagen, sich gar nicht länger mit Irrungen und Wirrungen wie schwierigen Ausnahmeregelungen (etwa für den Arzt oder für nahe Angehörige des Patienten) herumzuschlagen. Vielmehr soll zukünftig jeder, der zum Suizid (auch nur) anstiftet, mit bis zu fünf Jahren Gefängnis sehr hart bestraft werden. Dies ist die Lösung aus Österreich, wo der § 78 StGB (Ö) lautet: Wer einen anderen dazu verleitet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf damit den ersten aus dem Parlament legten die CDU-Abgeordneten Thomas Dörflinger und Patrick Sensburg am 19. Mai vor. Darin heißt es zur Neufassung des Deutschen Strafgesetzbuches:
§ 217 Teilnahme an einer Selbsttötung
(1) Wer einen anderen dazu anstiftet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Das Gesetz soll mit Verkündigung sofort in Kraft treten. Dörflinger und Sensburg werben in einem Anschreiben vom 20. Mai , das an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags gerichtet ist, um Unterstützung ihres Gruppenantrags. Sie weisen ihre Kolleginnen und Kollegen darauf hin: Nach jetziger Planung wird in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause eine Erste Debatte zur Regelung der Suizidbeihilfe in Deutschland stattfinden. Medienwirksame Begleitmusik ist schon zur Stelle: Etwa in der WELT, Printausgabe vom 22.5.: Die Regelung des österreichischen Strafgesetzbuches, die die Beihilfe zum Suizid mit der aktiven Sterbehilfe gleichsetzt und verbietet, ist juristisch die einzig logische und moralisch einzig richtige Lösung. (Der Autor Manfred Spieker war bis 2011 Professor für das Fach “Christliche Sozialwissenschaften” an der Universität Osnabrück). Oder im Beitrag Müssen wir bald möglichst kostengünstig sterben ebenfalls in der WELT (die sich bisher durch eine differenzierte und ausgewogene Berichterstattung auszeichnete). Die medizinethische Weihe erhält der neue Gesetzentwurf von Prof. Axel W. Bauer in den katholischen Nachrichten (mit Video eines seiner Vorträge).
Unser Aufruf zur Gegenwehr
Bitte unterstützen Sie den Kampf gegen ein wie immer geartetes Suizidhilfeverbot.
Als Ärztinnen und Ärzte:
Zeichen Sie den Aufruf Ihrer Kolleg_innen für eine mögliche Freitodhilfe nach ärztlichem Gewissen mit. Wir berichteten. Sie können dies per E-Mail tun (wird dann von uns an die Initiatoren weitergeleitet): mail@patientenverfuegung.de
Als Bürgerinnen und Bürger:
Fragen Sie Ihre Bundestagabgeordneten ganz konkret, wen diese in Zukunft bestraft sehen wollen. (Bitte beachten Sie: Auch die scheinbar liberal Gesonnenen, die einen assistierten Suizid (nur!) bei tödlich verlaufendem, schwerstem Leiden Ärzten erlauben wollen, wollen i.d.R. andere durchaus bestraft sehen.) Helfen Sie durch eine Spende, aufklärerische Veranstaltungen wie diese am 3. Juni zur Suizidhilfepraxis mit Bundestagsabgeordneten durchzuführen, die vom Humanistischen Verband Deutschlands initiiert wurde. Bitte spenden Sie an: https://www.patientenverfuegung.de/meine-spendemein-foerder-beitrag . Wenn Sie ganz unten im Feld für Mitteilungen das Stichwort Gegenwehr: Nein zum Suizidhilfeverbot angeben, kommt Ihre Spende ausschließlich dem genannten Zweck zugute.
Als Journalistinnen und Journalisten:
Sorgen Sie für eine ehrliche Debatte, in der nicht wie bisher regelmäßig über das vermeintliche »Geschäft mit dem Tod« oder dubiose Machenschaften gesprochen wird. Achten Sie darauf, dass nicht aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) mit einer freiverantwortlichen Selbsttötung (Freitod in eigener Tatherrschaft) gleichgesetzt wird.
Als Christinnen und Christen:
Nehmen Sie es bitte nicht hin, wenn eine kleine Minderheit von angeblichen »Lebensschützern« mit Hilfe der Politik über die Art des Sterbens aller anderen Menschen bestimmen will. Jeweils weniger als 15 % der Protestanten und als 20 Prozent der Katholiken in Deutschland stimmen der Position zu, Gott allein dürfe über Leben und Tod entscheiden. Erklären Sie den Vertretern Ihrer Kirchen, dass dabei auch der Suizid nicht im Widerspruch zum christlichen Bekenntnis stehen muss. Sprechen Sie in Ihren Gemeinden über das Thema.