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Schlechtes Sterben mit Herzschrittmacher – Gröhes Gesetzesinitiative unter Druck

15. Apr 2015

Abschalten eines implantierten Defibrillators in Patientenverfügung regeln 

 Wer einen Defibrillator eingesetzt hat, sollte nach Ansicht von Kardiologen unbedingt eine Patientenverfügung treffen, die Ärzten das Abschalten des Gerätes am Lebensende ermöglicht. Das geschehe in der Praxis viel zu selten, sagt Dr. Maike Bestehorn in einer Stellungnahme für die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK). Das Thema würde weder von Ärzten noch von Patienten rechtzeitig angesprochen. Ärzte würden meist nur den lebensrettenden Aspekt eines Defibrillators sehen, Patienten hätten oft einen Herzstillstand gerade überlebt und würden sich dem Thema Tod verweigern.

Ein solcher Defibrillator setzt das Herz bei einem plötzlichen Versagen automatisch mit elektrischen Schocks wieder in Gang. “Allerdings gibt es bei zunehmendem Alter des Patienten und fortschreitender Krankheit einen Punkt, an dem diese automatische Wiederbelebung mehr schadet als sie nützt”, sagt Prof. Georg Ertl, Direktor der Medizinischen Klinik in der Uniklinik Würzburg.

Schließlich setze das Kammerflimmern  auch als Teil des natürlichen Sterbeprozesses ein. Ein Defibrillator versuche dann  automatisch, das Herz wieder in den Rhythmus zu bringen, was ein friedliches Sterben verhindere, so Prof. Ertl. “Es ist allen Beteiligten zu empfehlen, sich möglichst früh um eine Patientenverfügung zu kümmern”, empfiehlt er. Am besten geschehe dies bereits vor der Implantation oder aber bei den regelmäßigen Service-Kontrollen. Das Thema kommt jedoch in keinem Patientenverfügungsformular vor. Eine Ausnahme bildet das Fragebogenmodell einer Optimalen Patientenverfügung, wo es gleich auf der ersten Seite angesprochen wird.

Spätestens im Hospiz müssten entsprechende Patienten identifiziert und möglichst darauf angesprochen werden, fordert Prof. Ertl. Denn ein Abschalten des Gerätes sei für Ärzte juristisch problematisch. Es könne zumindest als passive Sterbehilfe gewertet werden, und wenn das Gerät auch als Herzschrittmacher dient, würden Ärzte ohne entsprechende Patientenverfügung gar ein Vergehen wegen sogenannter aktiver Sterbehilfe fürchten.

Quelle: http://www.pabst-publishers.de/aktuelles/20150410.htm

Resolution: Strafrechtler/innen gegen vorgesehene Kriminalisierung der Suizidhilfe

In einer von bisher 135 Professoren und Praktikern unterzeichneten Stellungnahme heißt es: Mit der Strafbarkeit des assistierten Suizids würde die in den letzten Jahren durch den Bundesgesetzgeber und die Gerichte erreichte weitgehende Entkriminalisierung des sensiblen Themas Sterbehilfe konterkariert. Es sei verfehlt, nun etwa das Arzt-Patienten-Verhältnis in einen Graubereich möglicher Strafbarkeit zu ziehen. Die Strafrechtslehrer/innen, darunter der Vorsitzende des 2. Strafsenats am Bundesgerichtshof, Thomas Fischer, und die frühere Generalbundesanwältin Monika Harms, weisen in ihrer Resolution darauf hin, dass in Hospizen und Palliativstationen tagtäglich organisiert Sterbehilfe geleistet werde.

Siehe:http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/sterbehilfe-strafrechtler-wenden-sich-gegen-strengere-gesetze-13537980.html

Gröhes Gesetzentwurf: Tod zweiter Klasse im Pflegeheim

Gesundheitsminister Gröhe hat den Referentenentwurf eines “Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung” vorgestellt. Doch während dabei von Fachverbänden weitgehend begrüßt wird, wie Gröhe die Angebote vor allem für Krebspatienten zu Hause, in der Klinik und im Hospiz stärken will, wird zum Teil heftig kritisiert, dass sein Entwurf für die meisten Hochbetagten so gut wie gar nichts bringe. Nichts ändern werde sich daran, dass ein “Sterben zweiter Klasse” in den rund 13.000 deutschen Pflegeheimen stattfindet, schreibt die Deutsche Stiftung Patientenschutz in ihrer Stellungnahme.

Das kann Folgen für die Sterbehilfe haben, die Gröhe unter Druck setzen. Denn er stellt seine Pläne zur Palliativversorgung stets in einen Zusammenhang mit seiner Forderung nach einem Verbot organisierterSuizidhilfe.

Siehe: http://www.welt.de/politik/deutschland/article139431351/Der-Tod-zweiter-Klasse-im-Pflegeheim.html