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N. Schneider (EKD), G. Neumann (Humanisten), Politiker und Ärztvertreter am 18. 9. bei BECKMANN

17. Sep 2014

Kurzfristig ins ARD-Programm aufgenommen:

18. September, 22.30 Uhr

aus Anlass des bevorstehenden Gesetzgebungsverfahrens zur Suizidhilfe.

 

Wer soll Suizid-Beihilfe leisten dürfen, wer bestraft werden?

Der Bundestag wird sich im Herbst mit einer gesetzlichen Neuregelung der Sterbehilfe befassen. Schweizer Organisationen wie Dignitas und Exit melden wachsenden Zulauf auch aus Deutschland. Der EKD-Ratsvorsitzende Nikolaus Schneider hat jetzt in zwei sehr persönlichen Interviews bekannt, dass er entgegen seiner Überzeugung seine an Krebs erkrankte Frau unter Umständen zur Suizid-Hilfe in die Schweiz begleiten würde. Wie weit reicht das Selbstbestimmungsrecht des sterbewilligen Patienten? Und wer sollte Sterbehilfe leisten dürfen?

Gäste sind: 

Nikolaus Schneider (Ev. Kirche Deutschlands) beschreibt seinen Weg von der absoluten Ablehnung der Suizidhilfe hin zur Akzeptanz bei seiner Frau – aus Liebe gegen das theologische Verbotsprinzip. Er möchte die Diskussion darüber auch in seiner Kirche befördern.

Dipl. Psych. Gita Neumann (Humanistischer Verband Deutschlands), lehnt jede Kriminalisierung der Suizidbeihilfe als inakzeptabel ab. Sie leistet Lebenshilfe durch Beratung, Sterbebegleitung, Verhütung von Suiziden aber im Einzelfall bei langer persönlicher Beziehung auch Hilfe dazu.

Hubert Hüppe (MdB / CDU) hat bereits ein Gesetz zur Bestrafung ärztlicher Suizidhilfe entworfen, in dem strengste Verbote und eine dreijährige Gefängnisstrafe vorgesehen sind.

Prof. Frank Ulrich Montgomery (Präsident der Bundesärztekammer). Der oberste Verbandschef der Mediziner spricht sich entschieden gegen ärztliche Beihilfe zum Sterben aus. Patienten müssten wissen, in welcher Rolle ihr Arzt vor ihnen stehe. “Wir sind Helfer zum Leben, nicht zum Tod.”

Wolfgang Kubicki (FDP Vizevorsitzender). Seit dem Schicksalsschlag seines Bruders im Koma ist er vom Gegner zum Befürworter der Sterbehilfe geworden.