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Alles offen beim Suizidhilfe-Gesetz liberaler Entwurf angekündigt

25. Aug 2014

Nach der Sommerpause wird die Sterbehilfe für den Bundestag zum großen Thema. Als erstes wird wohl im Plenum eine medienwirksame Anhörung stattfinden. Es soll ja 2015 eine gesetzliche Suizidhilferegelung geben, über die Abgeordneten fraktionsunabhängig nach ihrem Gewissen zu entscheiden haben.

Nun werden von außerparlamentarischer Seite erste liberale Vorschläge eingebracht. Für einigen Wirbel dürfte ein Gesetzentwurf sorgen, der für den heutigen Dienstag von einer Gruppe von Ärzten, Ethikern und Juristen angekündigt ist. Zu den Verfassern gehört ein international renommierter Palliativprofessor. Auch der Humanistische Verband Deutschlands erarbeitet z. Z. eine Broschüre mit konkreten Vorschlägen und Denkanstößen zur Suizidhilferegelung, -konfliktberatung und -prophylaxe. Sie soll Ende September für eine ausgewogene, praxisnahe und sachliche Debatte zur Verfügung stehen.

 

Angekündigte Kriminalisierung durch die Union

Wenn es nach der Bevölkerung ginge, wäre die Sache klar: Tatsächlich möchten 70 Prozent der Deutschen – laut jüngerer Umfrage einer Krankenversicherung – im Falle einer schweren Erkrankung die Möglichkeit haben, potentiell auf ärztliche Hilfe bei der Selbsttötung zurückzugreifen. Fast 90% aller Deutschen sind der Überzeugung, dass es grundsätzlich nur dem Betroffenen überlassen sein soll, wann und wie er sterben möchte.

Solche eindrucksvollen Stimmungsbilder sollte der Gesetzgeber wohl sehr ernst nehmen. Doch drohte zunächst das Pendel in der Politik genau in die andere Richtung umzuschlagen: Viele dort meinen offenbar die unvernünftige und unwissende Bevölkerung, die ja die Segnungen der Palliativmedizin und Hospizbewegung gar nicht kennen würde, vor sich selbst schützen zu müssen. Angekündigt und propagiert wurde eine Kriminalisierung und damit Verschärfung: Führende Unionspolitiker wie Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, Fraktionschef Volker Kauder und der Gesundheitspolitiker Jens Span kündigten an, ein Verbot jeder Form organisierter Suizidhilfe im Strafrecht einführen zu wollen.

Die Hilfe beim Freitod (Suizid) ist bisher in Deutschland gar nicht geregelt und somit prinzipiell straffrei. Ein hochwirksames, striktes Tabu hat dafür gesorgt, dass der Umstand der Straffreiheit den meisten Menschen bis heute unbekannt geblieben ist.

 

Widerstand gegen Maßlosigkeit formiert sich

Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause nahmen die Verbotsforderungen Gestalt an. Vorher hatten sich im Sterbehilfestreit vage Äußerungen der Union und Einsprüche aus der SPD gegenübergestanden. Dann stellte der Bundestagsabgeordnete Michael Brand (CDU), der in der Unionsfraktion für das Thema zuständig ist, klar: Dort gäbe es einen breiten Konsens, jede Form der organisierten Suizidbeihilfe, einschließlich der ärztlichen und unentgeltlichen, stoppen zu müssen:

“Es geht uns nicht allein um gewerbsmäßige Vereine, die mit dem Tod … schlicht Geld verdienen, sondern auch um Einzelpersonen, die Hilfe zum Sterben statt Hilfe beim Sterben leisten und dabei noch glauben, Gutes zu tun”.
http://www.welt.de/politik/deutschland/article131068971/Wer-bei-Selbsttoetungen-hilft-soll-ins-Gefaengnis.html

Voll hinter dieser Auffassung scheinen als Organisationen jetzt nur noch der Hospizverband und die Stiftung Patientenschutz zu stehen. Um das Ziel zu erreichen, Suizidhilfeorganisationen den Garaus mache zu können, hält man diese Überziehung durch das Strafrecht offenbar für nötig.

 Doch hat gerade diese Maßlosigkeit dazu geführt, dass es jetzt Gruppenanträge im Parlament geben könnte, die genau umgekehrt die ärztliche Suizidhilfe ausdrücklich erlauben wollen. Die Debatte hat sich in eine unvoraussehbare Richtung bewegt und erheblich an Dynamik angenommen.

So meldete sich z.B. der frühere Präsident des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs Michael Bertrams zu Wort. Er plädierte in extremen Ausnahmesituationen über die Suizidhilfe hinaus auch für eine gesetzliche Zulassung der ärztlichen Tötung auf Verlangen. Bertram ist Mitglied der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche von Westfalen. Kurz zuvor hatte der (noch) EKD-Ratsvorsitzende Nikolaus Schneider mit einer Äußerung Aufsehen erregt, wonach er seine an Krebs erkrankte Frau Anne zur Selbsttötung in die Schweiz begleiten würde, wenn sie dies wie in Erwägung gezogen wünschte. Er würde es aus Liebe zu ihr tun, auch wenn das seiner eigenen religiösen Auffassung widerspreche. Das bisherige entschiedene Nein der evangelischen Kirche zur Suizidhilfe scheint zumindest zu bröckeln.
Doch trotzdem oder gerade deshalb – plädierte Jens Span (gesundheitspolitischer Sprecher der CDU) dafür, die Debatte endlich ins Parlament zu holen und bald zu entscheiden. Er sei sich sicher, dass die Unionsvorstellungen durchkämen die Argumente lägen doch alle auf dem Tisch. Er sollte sich geirrt haben.

 

Politisch alles offen

Nun scheint auf einmal völlig offen zu sein, wie sich die Abgeordneten positionieren.

Gegen den harten Verbotskur zeichnet sich ein möglicher Zusammenschluß zwischen Carola Reimann (SPD), Karl Lauterbach und Peter Hintze (CDU) ab. 

Es formiert sich dabei nicht nur Widerstand, sondern umgekehrt wollen diese drei Abgeordneten genau umgekehrt den ärztlich assistierten Suizid ausdrücklich straffrei stellen.

Reimann fordert:

 … Daher muss es rechtssichere Freiräume für jene Ärzte geben, die zum Beispiel durch Sedierung das Leben verkürzen, und es darf auch nicht kategorisch ausgeschlossen werden, dass Ärzte schwerstkranken Menschen Medikamente zu Verfügung stellen, mit denen die Patienten ihrem Leiden ein früheres Ende setzen.Quelle

Dabei sollen “kommerzielle Suizidhilfe” (Lauterbach) oder hoch problematische Vereine (Reimann) ausgeschaltet werden. Wie das jedoch laut Lauterbach soll dafür auch das Strafrecht bemüht werden zusammengehen kann, dürfte in den Sternen stehen. Hier besteht offenbar noch erheblicher Beratungsbedarf durch Experten und Verbände, auf welchen Wegen es rechtlich und praktisch gehen sollen.

Die klarste und liberalste Position ist bisher von Renate Künast (Grüne) formuliert worden. Sie will organisierte Suizidhilfe ausdrücklich erlauben, die allerdings an starke Regelungen gebunden sein sollte – dann würde es keinen Dammbruch geben. Ob es zu einem entsprechenden Antrag im Bundestag kommt, scheint zumindest nicht mehr völlig ausgeschlossen. Es dürfe, so Künast, nicht darum gehen, aus der Beihilfe zum Freitod Kapital zu schlagen. Die Abgrenzung zwischen gemeinnützig, gewerblich und profitorientiert sei allerdings sehr schwer.

Künast betont: Gemeinnützige Sterbehilfevereine muss es geben, und sie sollten auch in Deutschland erlaubt sein. … was ist mit den Menschen, die privat niemanden haben, den sie um Hilfe bitten können? Sie brauchen solide Beratung, also Lebenshilfe, und im Ernstfall auch Unterstützung beim Freitod durch Vereine. Quelle

 

Ärztepräsident Montgomery hin und her schwankend

Inzwischen hat sogar Bundesärztekammerpräsident Dr. Frank Ulrich Montgomery von einer Regelung im Strafrecht Abstand genommen. Er hatte eine rigide Verbotsregelung stattdessen bereits im Bereich des Standesrechts auf den Weg gebracht (wobei sich allerdings etwa die Hälfte der Landesärztekammer und nur auf diese kommt es bei Sanktionen gegen ihre Mitglieder an dem Votum des Ärztetages 2011 unter Montgomery ausdrücklich nicht angeschlossen haben). Montgomery wehrt sich weiterhin entschieden dagegen, dass Ärzte zu Profis für den Tod gemacht werden sollen. Er stand zunächst voll hinter dem strafrechtlichen Verbotsvorhaben von Gröhe – nun scheint er sich besonnen zu haben und lehnt dieses ab.

Als Grund gibt Montgomery die Gefahr an, dass dadurch unbeabsichtig u. a. auch die Palliativmedizin in den Umkreis strafrechtlicher Reglungen gerät. Er macht sich damit die Bewertung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) zu eigen. Diese spricht sich auch gegen ärztlichen Suizid aus, will aber verständlicherweise keine drohende Gefängnisstrafe für Ärzte gutheißen. Tatsächlich ist das Umfeld des Suizides auch mit palliativen Maßnahmen wie Sedierung (Betäubung im leidvollen Sterbeprozess) und mit anderen Formen der geduldeten indirekten Sterbehilfe eng verwoben. Deshalb meint nun überraschend hellsichtig  Montgomery: Es gibt keinen Grund für eine strafrechtliche Regulierung. …Wir würden dann riskieren, dass der Mut zu einer intensiven Schmerztherapie und einer intensiven palliativen Sedierung wieder sinken würde. Quelle