Neue Vorschläge: Ärzteschaft als Träger organisierter Suizidhilfe?
I N H A L T :
1. Führende Medizinethiker: Ja zur organisierten Suizidhilfe (durch die Ärzteschaft!)
2. Offene Fragen, die bisher nicht zur Praxis der Suizidhilfe gestellt wurden
3. Feindbild Sterbehilfe u.a. in den Osterpredigten wer braucht es und wozu?
4. Aktuelle Fernseh- und Radiobeiträge zu Patientenverfügungs-Modellen
1. Führende Medizinethiker: Ja zur organisierten Suizidhilfe (durch Ärzteschaft!)
Zwei führende Medizinethik-Dozenten (jeweils Dr. med. und Dr. phil.) haben sich in den letzten Wochen für den ärztlich assistierten Suizid eingesetzt und plädieren für Regelungen, um diesen ihren Kolleg/inn/en zu erleichtern: Privatdozent Ralf Jox (Uni München, Buchautor) und Prof. Urban Wiesing (Uni Tübingen, international anerkannter Ethik-Experte). Jox und Wiesing meinen nicht, sich dabei mit Entschiedenheit gegen bestehende Suizidhilfeorganisationen empören zu müssen, sondern erwähnen in wohltuend moderater Weise lediglich bestimmte Vorbehalte (teilweise Wucherpreise). Gegen das Vorhaben der Unionsparteien, mit einem neuen Strafrechtsparagraphen geschäfts- oder gewerbsmäßige (oder auch jede Form organisierter) Suizidhilfe in Zukunft verbieten zu können, wenden sich die beiden Medizinethiker folgerichtig. Diese Position wurde im vorigen Monat bereits durch ein neu gegründetes humanistisches Bündnis für Selbstbestimmung bis zum Lebensende (www.mein-ende-gehoert-mir.de) der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. In deren 10 Leitsätzen heißt es, dass keine Notwendigkeit für eine neue strafrechtliche Verbotsregelung besteht. Die Suizidhilfe wird bei einem freiverantwortlichen Sterbewilligen, der die Tat selbst ausführt, derzeit nicht bestraft und so soll es laut dem humanistischen Bündnis prinzipiell auch bleiben.
Dammbruchargumente überzeugen aber nur auf den ersten Blick
Als Begründung für das vorgesehene neue Verbot geben die Befürworter Machenschaften oder Wucherpreise von Suizidhilfe-Organisationen an. Zudem wird ein drohender Dammbruch mit massiver Druckausübung auf alte und kranke Menschen an die Wand gemalt. Das Argument lebt von der begründeten Angst, dass im Gesundheits- und Pflegewesen alles immer schlimmer werden wird doch wieso sollte ausgerechnet das selbstbestimmte Sterben-Wollen daran schuld sein bzw. darunter zu leiden haben, in dem es versagt wird?
Dazu Ralf Jox im Interview mit dem Deutschlandfunk: “Diese Dammbruchargumente sind sehr überzeugend auf den ersten Blick. Letztlich halten sie aber oft nicht stand, denn sie beruhen ja alle darauf, dass man sagt: Wenn wir jetzt etwas einführen, dann kommen wir auf eine schiefe Ebene und dann passiert das und jenes und wir enden dann irgendwo, wo wir es gar nicht wollen. Alle Untersuchungen, die es gibt aus Ländern, die das eben eingeführt haben, zeigen, dass es keinen Dammbruch gibt. Insofern ist das in gewisser Weise ein emotional unfairer Appell an die Angst der Menschen, dass alles schlechter wird. An diesen Pessimismus.”
Allerdings scheint Jox bei den von ihm geforderten staatlichen Rahmenbedingungen für (ärztliche) Suizidhilfe auch eine Verankerung im Strafrecht nicht auszuschließen. Wie würde das zusammenpassen damit, dass er eine Gegenposition zu geplanten neuen strafrechtlichen Verboten vertritt? Des Rätsels Lösung: Jox kommt aus der klinischen Praxis der Ethikberatung, wie der Deutschlandfunk einleitend beschreibt:
>>Auf der chirurgischen Intensivstation der Ludwig-Maximilian-Universität in München müssen täglich Entscheidungen getroffen werden, die existenzielle Folgen haben. Welche Behandlung kann Leben verlängern, Leiden verhindern, den unausweichlichen Tod so schmerzfrei, so würdevoll, so selbstbestimmt wie möglich werden lassen? Und hier kommt Ralf Jox ins Spiel, Medizinethiker und selbst Palliativmediziner …<< In seinen Gesprächen mit ärztlichen Kolleg/inn/en ist er dort zu der Überzeugung gelangt, dass diese heute mehr denn je verunsichert sind, wie weit sie dem Todeswunsch eines sterbewilligen Schwerleidenden entgegenkommen können und was eindeutig verboten wäre.
Mit Strafrechtsparagraphen zur Dynamisierung der Suizidhilfe?
Tatsächlich kann man anhand eines Strafrechtsparagraphen zur Suizidhilfe, der bestimmte Bedingungen von Rechtswidrigkeit beschreibt, Rückschlüsse ziehen, was in der Praxis umgekehrt erlaubt bzw. geduldet ist oder sogar geboten erscheint. Insofern könnte sogar ein neuer Strafrechtsparagraph paradoxerweise in eine ganz andere Richtung weisen: Nämlich zu einer Dynamisierung der Suizidhilfe. Jox formuliert das so: Ich bin sozusagen durchaus für eine Verschärfung der Rechtslage auf dem Papier, aber indem es klare Bedingungen formulieren würde, wann eine Suizidhilfe erlaubt ist, würde das Gesetz die Praxis ethisch verbessern Also es würde sagen, einzelne Patienten dürfen das, wenn sie sich wirklich autonom dafür entscheiden. Nach Meinung von Jox ist das Problem, dass wir eben aktuell keinerlei Richtlinien, Sorgfaltskriterien, Bedingungen haben, weshalb ich glaube, dass wir in Deutschland ein Gesetz bräuchten, was klare Richtlinien vorgibt …es würde eine gewisse Wildwest-Sterbehilfe, wie sie meiner Ansicht nach praktiziert wird in Deutschland, doch einschränken.”
Quelle: http://www.deutschlandfunk.de/sterbehilfe-mein-tod-gehoert-mir.886.de.html?dram:article_id=282937
Ebenso wie Jox reiht sich auch Prof. Urban Wiesing in die Reihe derjenigen ein, die sich gegen die Pläne von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zur Kriminalisierung der Suizidhilfe wenden. Mit einem nicht ganz neuen Vorschlag zur Suizidhilfe hat der Arzt und Medizinethiker dafür plädiert, die organisierte Suizidhilfe in die Hände der Ärzteschaft zu legen (am besten, aber er kann sich offenbar auch alternative Organisationsformen vorstellen). Mit seiner Forderung stellt sich Wiesing v.a. gegen die Vorgaben des Deutschen Ärztetags, der mit einer Musterberufsordnung die ärztliche Suizidhilfe standesrechtlich verbieten wollte (was aber in 7 Landesärztekammern nicht gelungen ist, in den 10 übrigen aber wohl). Bemerkenswerter Weise war Wiesing, heute u. a. Mitglied des Medical Ethics Committee des Weltärtzebundes, bis 2013 Vorsitzender der Zentralen Ethik-Kommission der deutschen Bundesärztekammer.
Für organisierte Suizidhilfe – durch Ärztekammern
“Die Ärztekammern wären bestens geeignet, Beihilfe zum Suizid zu organisieren”, schreibt der Direktor des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin an der Universität Tübingen in der vorigen Ausgabe der Wochenzeitung »Die Zeit«. Mediziner sollten auf freiwilliger Basis Sterbehilfe leisten, der Staat strenge Regeln gestalten, um Missbrauch zu verhindern. Wiesing weiter:
” Wenn ein Bürger unerträglich leidet, alle medizinischen Optionen ausgereizt hat und aus freien Stücken nach Hilfe beim Suizid sucht, sollte er einen vertrauensvollen und kompetenten Ansprechpartner haben. Dieser muss ausschließen können, dass der Wunsch einer affektiven Kurzschlussreaktion entspringt oder Folge einer behandelbaren Depression ist. Auch eine unzureichende Schmerztherapie muss ausgeschlossen werden. Jede Sterbehilfeorganisation sollte in detaillierter Dokumentation Rechenschaft ablegen und so zur Transparenz beitragen. In Deutschland findet Beihilfe jetzt schon ohne Zweifel statt (wie auch alle anderen Formen der Sterbehilfe). Nur wissen wir nichts darüber. Organisierte Beihilfe zum Suizid ermöglicht, zumindest einen Teil der Defizite zu beheben.”
Im Interview mit der TAZ macht Wiesing deutlich: Die Politik reagiere mit Abwehr auf die Ansprüche der Bürger/innen nach Pluralität und Individualität in der modernen Gesellschaft und steht in Deutschland als Gesetzgeber vor folgendem Problem: Die Stimmen gegen jegliche Form organisierter Sterbehilfe speisen sich vor allem aus der Ablehnung des Suizids an sich. Der ist aber nicht Gegenstand der anstehenden Entscheidung, und über ihn zu verhandeln überschreitet die Befugnisse des Parlaments. Wiesing formuliert dort seine Rechtsauffassung wie folgt: Der Staat hat sich zu den Fragen, wie Menschen wohlüberlegt sterben wollen, nicht zu äußern. Er hat jedoch für Bedingungen zu sorgen, dass dies ohne Missbrauch und ohne Bedrängung geschieht, dass voreilige, affektiv überlagerte Entscheidungen vermieden werden. Den unterschiedlichen Einstellungen der Bürger zu Tod und Sterben hingegen hat er mit Neutralität zu begegnen. Wir leben nicht in einem Gottesstaat.
Quellen zum Weiterlesen: http://www.taz.de/Medizinethiker-ueber-Sterbehilfe/!136477/
http://www.zeit.de/2014/16/sterbehilfe-deutschland-verbot
2. Offene Fragen, die bisher nicht zur Praxis der Suizidhilfe gestellt (geschweige denn erörtert) wurden
Auch die Befürworter der ärztlich assistierten Suizidhilfe werden sich noch vielen bisher unthematisierten Fragen zu stellen haben wie diesen:
- Was bedeutet die fehlende Zulassung von (in der Schweiz als humanes Suizidhilfemittel der Wahl geltendes) Natriumpentobarbital in Deutschland? Sind bei der Frage ersatzweise suizidgeeigneter Medikamenten-Kombinationen und dem Mangel an Erfahrung nicht die Ärztinnen und Ärzte in Deutschland in erster Linie Dilettanten? Wie ist es zu erklären, dass sich diese zur nötigen Aufklärung nach Angabe des Humanistischen Verbandes dort zunehmend um das (deutschsprachige, mit Aktualisierungen versehene) Buch der niederländischen WOZZ-Stiftung bemühen?
- Soll in Deutschland wie bisher jeder Laie (oder auch ein ärztlicher Suizidhelfer in beliebig vielen Fällen, wie etwa Christian Arnold) nach Gutdünken bzw. Sympathie oder auch eine Organisation nach eigenen (Sorgfalts-)Kriterien diesbezügliche Entscheidung allein treffen? Ist damit die gewisse Wildwest-Sterbehilfe gemeint, die Dr. Ralf Jox so benennt und die er eingeschränkt sehen möchte?
- Gehört die Suizid-Hilfe ausschließlich in das intime Vertrauensverhältnis zwischen sterbewilligem Patienten und seinem Arzt, wie es ein weiterer Befürworter des ärztlich assistierten Suizids, Dr. Michael de Ridder fordert (ein entschiedener Gegner von medizinischen Dilettanten der Organisation Dignitas, die nach seinen Worten unter klandestinen, d.h. heimlichen und fragwürdigen Bedingungen Menschen “zu Tode bringen und vor selbstkonstruierten Apparaten nicht zurückschrecken)?
- Wie und wo sollte Suizidhilfe (ausschließlich) ethisch vertretbar sein? Geht es letztendlich um eine Gewissensentscheidung von Ärztinnen und Ärzten (da diese gemäß ihrem Ethos grundsätzlich dem Leben verpflichtet sind, damit die notwendige Zurückhaltung üben und zudem einer Organisationsform mit gewisser Kontrolle unterliegen)? Oder bedarf es umgekehrt doch allgemeiner Regeln – und wer sollte diese festlegen?
- In wie vielen Fällen (wenn überhaupt!?) verfügen die medizin-ethischen / ärztlichen Suizidhilfebefürworter über eigene Erfahrungen? Dient ihr ärztlich erworbenes Fachwissen nicht ausschließlich zur Einleitung medizinisch gebotene Behandlungen bzw. deren möglicher Unterlassung bei der Sterbebegleitung (und allenfalls dazu, mit welchen Mitteln ein Mensch getötet werden könnte – aber nicht, mit welchen ein sicherer, humaner Suizid gewährleistet werden kann)?
- Was soll eigentlich Missbrauch bedeuten, den auch Prof. Urban Wiesing unbedingt ausschalten will (er spricht dabei von Hilfe zu vorschnellen oder nicht hinreichend begründeten Suizidhilfebegehren liegt der Missbrauch also auf Seiten der Hilfesuchenden)?
- Worin bestünde ein gravierender Unterschied zwischen einer Sterbehilfeorganisation wie SterbehilfeDeutschland und der von Wiesing vorgeschlagenen ärztlich organisierten Suizidhilfe? Ist es die Tatsache, dass der Gründungsvorstand von ersterer ein Jurist und kein Arzt ist, ist es die Dienstleistungsmentalität einschließlich der höchst fragwürdigen Werbebotschaft auf der Startseite, die beste Patientenverfügung in Deutschland (z. B. auch im Fall Michael Schumacher) anzubieten? Oder sind es vor allem die Wucherpreise von satzungsmäßig 7000 Euro, für die zum einmaligen Sondertarif Mitglieder sofort und nicht erst nach Wartefrist die gewünschte Leistung erhalten?
- Mit welchen Kosten ist bei einer potentiellen ärztlich assistieren Suizidhilfe zu rechnen (z. B. für ausführliche Beratungsgespräche und ggf. ein psychiatrisches Gutachten, die ja auch der Suizidverhütung dienen können)? Um wie viel geringer werden sie sein als die ca. 7.000 Euro, die in der Regel von Suizidhilfeorganisationen verlangt werden? Sind dann auch ggf. Anfahrkosten und stundenlanges Dabei-Bleiben bis zum Tod inbegriffen oder kann die eigentliche Begleitung durch Ehrenamtliche bzw. Angehörige allein erfolgen? Wer stellt dann den Totenschein aus?
- Kann auf methodische Hilfsmittel (wie Kaffeemühlen zum Zerkleinern von suizidtauglichen, oft über 60 Tabletten oder von Infusionskonstruktionen, auch Selbsstötungsmaschinen genannt) bei der ärztlichen Suizidhilfe in Deutschland überhaupt völlig verzichtet werden? Kann es eine ärztliche Garantie für das Gelingen geben? Wer würde (ein Nachhelfen als Tötung auf Verlangen ist in Deutschland bekanntlich strafbar und soll /wird es ja auch bleiben) die Verantwortung oder gar Haftung tragen?
- Wenn viele Gegner der Suizidhilfe eine gesetzliche Regelung deshalb fürchten, weil damit umgekehrt ersichtlich wird, was doch erlaubt ist und bleibt was bedeutet das für die Befürworter? Wäre es aus deren Sicht nicht sinnvoll, eine Normierung und Verstetigung der bestehenden Rechtslage vorzuschlagen, um eine wünschenswerte Dynamik zu entfalten (ähnlich wie es mit der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen der Fall war)?
3. Feindbild Sterbehilfe u.a.in den Osterpredigten wer braucht es und wozu?
Warum wurde zu Ostern, dem Fest der Auferstehung auch der normal Sterblichen, von etlichen Bischöfen wieder so massiv der kirchliche Widerstand gegen eine sogenannte aktive Sterbehilfe beschworen? Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung weist auf folgenden Zusammenhang hin: Einst orientierte sich alle Lebensführung der Menschen am Weiterleben nach dem Tod. Doch die Hoffnung dieses unermesslichen Versprechens ist abhanden gekommen. Was es mit der Auferstehung auf sich hat, weiß heute auch kein Kirchenmitglied mehr so recht.
Manch anderen scheint ein Feindbild unverzichtbar, um auf ihr berechtigtes Anliegen, die Palliativ- und Hospizversorgung aufmerksam zu machen. Die Deutsche Palliativ Stiftung (DPS) hat laut Ärzteblatt angekündigt, darüber entgegen der derzeitigen Tendenz pro Sterbehilfe verstärkt darüber informieren zu wollen. Kurz zuvor hätte sich das (oben erwähnte) Bündnis für Selbstbestimmung bis zum Lebensende gegründet, das gegen die von der Bundesregierung angekündigte Verschärfung der Rechtslage eintritt und ein strengeres Verbot der Suizidbeihilfe nicht hinnehmen will. Quelle: http://www.aerzteblatt.de/archiv/158940/Palliativversorgung-Solide-und-verstaendlich-informieren
Nachdem die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) wenngleich wohl vergeblich – alle Ärztekammern auffordert hat, sich auf ein standesrechtliches Verbot der Suizidhilfe zu einigen, schlägt der dritte im Bunde der einschlägigen Interessenverbände, der Deutsche Hospiz- und Palliativverband (DHPV) in einer Stellungnahme vom 17.4. noch schärfere Töne an:
Der DHPV fordert, jegliche Form der gewerblichen und organisierten Beihilfe zum Suizid zu verbieten. Allein die gewerbliche Beihilfe zum Suizid zu verbieten, reicht aus Sicht des Verbandes nicht aus. Er befürchtet, dass unter “Vorspiegelung altruistischer Motivation” dennoch organisierte Angebote der Beihilfe zur Selbsttötung entstehen. Quelle: http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/sterbehilfe_begleitung/article/859061/sterbehilfe-deckmantel-des-altruismus.html
4. Aktuelle Fernseh- und Radiobeiträge zu Patientenverfügungs-Modellen:
Standardisiert nach Textbausteinen oder maßgeschneidert mit individuellen Formulierungen?
Aus Stuttgart (mit Medizinrechtlerin Petra Vetter):
Aus Berlin (2ter Beitrag im Kulturradion – nach dem zur Heiligsprechung in Rom):
http://www.kulturradio.de/programm/sendungen/140425/kulturtermin_1904.html
Nachzuhören hier: http://www.hvd-mv.de/der-verband/arbeitsfelder/patientenverfuegung/