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Studie: “traditionelle PV ist gescheitert, gesundheitliche Vorausplanung geglückt

16. Mrz 2014

In Würde sterben: Mediziner der Ludwig-Maximilians-Universität München (kurz: LMU) haben unter Leitung von Prof.  Georg Marckmann eine Studie zur gesundheitlichen Vorausplanung abgeschlossen. Im Regionalprojekt beizeiten begleiten von Prof. Jürgen in der Schmitten (Universität Düsseldorf) sind Berater/innen initiativ auf Pflegeheimbewohnerinnen zugegangen. Diese hätten, wenn wir ihnen die Chance geben, diese zu artikulieren, sehr konkrete Vorstellungen zur Begrenzung lebensverlängernden und intensivmedizinischen Maßnahmen. Schwerpflegebedürftige Senior/-innen würden diese i.a.R. bereits völlig ablehnen. Würden sie aktuell befragt, so ginge es meist um eine einfach zu dokumentierende Aussage.

Einerausführlichen Patientenverfügung für alle erdenklichen Situationen bedarf es bei dieser Patientengruppe, die persönlich anzusprechen sind, dann nicht. Diesen wichtigen Hinweis gibt bereits die Broschüre (hier Download) Standard-Patientenverfügung mit Vollmachten und mehr (dort auf S. 5 oben). Sie weist zudem darauf hin, dass die meisten Patientenverfügungen eine (oder mehrerer) zu enge Formulierung enthalten und damit möglicherweise kontraproduktiv sind (dort S. 3). Ein Ansichtsexemplar dieser 40 Seiten starken Broschüre kann von gemeinnützigen Einrichtungen zur Qualifizierung von Mitarbeiter/-innen und Berater/-innen hier kostenfrei bestellt werden (etwas runterscrollen auf das 2. Angebot).

Der LMU-Studie zufolge sollen die verbreiteten konventionellen Patientenverfügungen in der Tradition der 1990er Jahre in der Praxis zumindest der Senioreneinrichtungen und Pflegeheime nachweislich gescheitert sein. Hauptgrund: Sie verstehen sich als frühzeitiger, einmaliger Akt, oft von Notaren vermeintlich für den Rest des Lebens abgefasst. Dabei können sie kaum bereits ein absolutes Verbots von Intensivmedizin beinhalten. Sie böten bei angehender Demenz und Nicht-Einwilligung am Lebensende keine effektive Vorausplanung. Aktuelle klare Wünsche von Pflegeheimbewohner/-innen, unter keinen Umständen mehr ins Krankenhaus eingeliefert zu werden, blieben unbeachtlich.

Es müsse einen Systemwechsel hin zur Vorausplanung geben – deren Komplexität verlange Systematik und Begleitung:

>>Wünsche ich eine Herz-Lungen-Wiederbelebung? Möchte ich maschinell beatmet und auf einer Intensivstation behandelt werden? Im Fall einer lebensbedrohlichen Erkrankung sind diese Fragen entscheidend. Doch sie sind in den seltensten Fällen geklärt. Patientenverfügungen sind in Deutschland wenig verbreitet und selten so aussagekräftig, dass sie vom medizinischen Personal beachtet werden. In der Regel läuft die gesamte lebenserhaltende Maschinerie an, auch wenn ein hochbetagter und sehr kranker Mensch in die Klinik kommt. Die konventionelle Patientenverfügung, wie es sie heute in Deutschland gibt, ist als Instrument gescheitert, sagt Professor Georg Marckmann, Vorstand des Instituts für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin an der LMU.<<

Quelle: http://www.aerzteblatt.de/archiv/152952/Patientenverfuegungsprogramm-Implementierung-in-Senioreneinrichtungen

 

Auch andere setzen längst auf laufende Aktualisierung und Qualitätskontrolle zum Patientenschutz 

Die Zentralstelle Patientenverfügung geht verstärkt in eine ähnliche Richtung und setzt auf Prozess- und Ergebnisqualität. Initiativ zu laufender Aktualisierung aufzufordern ist dort selbstverständlich. Bisher nahm man dort aber prinzipiell noch alle Patientenverfügung zur Hinterlegung an – vielleicht auch, um auf die damit eingehenden Gebühren nicht zu verzichten. Das soll nun anders werden.  Auf ihrer Seite zu Hinterlegung und Notfallpass heißt es seit Februar 2014:

>>Sie finden hier das Antragsformular zur Hinterlegung mit Notfallpass.

… Wir bitten um Verständnis, dass die Hinterlegung mit Patientenschutz in Zukunft nur noch für unsere registrierten Förderer angeboten werden kann. Unsere Philosophie: Wir verstehen Patientenverfügungen als kontinuierlichen Prozess der Begleitung, Qualitätssicherung und Anpassung an geänderte Umstände. <<

Dazu gehöre, an regelmäßige Durchsicht initiativ zu erinnern und Änderungen vorzunehmen. Außerdem wird Unterstützung für Bevollmächtigte und auch das spätere Behandlungsteam zugesagt. Der Förderbeitrag, der die früher angefallene Hinterlegungsgebühr von monatlich 1,50 Euro umfasst, sei dabei frei bestimmbar. In der Zentralstelle Patientenverfügung könnten ab sofort nur noch von ihr angefertigte oder – in Ausnahmefällen – bestehende Patientenverfügung nach sorgfältiger Überprüfung hinterlegt werden. Für Menschen, denen dieses Angebot nicht zusagt, gäbe es ja andere Hinterlegungs- und Registrierungstellen, die gegen Gebühr jede Patientenverfügung ungeprüft annehmen würden.

 

Aufklärung von Verbrauchermagazin WISO

Als erstes prominentes Verbrauchermagazin hat das ZDF-Magazin WISO Qualitätsunterschiede bei Patientenverfügung aufgegriffen. Der WISO-Tipp rät zu einer maßgeschneiderten optimalen Patientenverfügung, für die durchschnittlich 120 Euro gut angelegt seien. Empfohlen wird zudem eine ständige Anpassung und ein entsprechender Notfallpass des HVD.

Siehe Filmbeitrag im WISO-Archiv: http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2066908#/beitrag/video/2066908/WISO-Tipp-Patientenverfuegung

Auch einige Printmedien scheinen nun langsam nachzuziehen:

So weist ein aktueller Verbraucherratgeber zu Patientenverfügungen auf folgende Grundunterschiede hin (wobei es natürlich Überschneidungen und Unschärfen gibt):

  • Traditionell(fertiges Formblatt),
  • Standard (nach Textbausteinen)
  • Optimal (individuell maßgeschneidert)

Inzwischen gäbe es auch die Patientenverfügung als Notfallpass für die Geldbörse.

Quelle: http://www.rp-online.de/leben/ratgeber/verbraucher/welche-unterlagen-sie-fuer-den-ernstfall-brauchen-aid-1.4029864

 

Wann wird die traditionelle Patientenverfügung sogar kontraproduktiv?

Traditionelle Patientenverfügungen können tatsächlich kontraproduktiv sein. Sie schließen z. B. eine ungewollte künstliche Ernährung nur für bestimmte aussichtslose Situationen aus. Die LMU-Studie fordert einen Systemwechsel. Denn aus dem typischen Verlauf des Alterns (wie: schleichend fortschreitende Multimorbidität, fragliche Therapie-Wirksamkeit) befinden sich die Patienten oft für längere Zeit in einem Zustand, in dem eine Aussichtslosigkeit jedenfalls nicht eindeutig festgestellt werden kann. Wie sonst im Grenzbereich der Lebenserhaltung gilt dann auch trotz oder sogar gerade wegen einer traditionellen Patientenverfügung: In dubio pro vita. Die gängige Nicht-Geltung von Patientenverfügung “diesseits der Aussichtlosigkeit” führe wiederum zur allgemeinen professionellen Skepsis gegenüber diesen Vorsorge-Instrumenten.

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Ausblick:

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