Neues Humanistisches Bündnis Arztprozess wegen Sterbehilfe
Humanistisches Bündnis gegen Suizidhilfeverbot – Gesetz schon für Herbst vorgesehen
Wie bereits im Patientenverfügung-newsletter vom 12. Januar angekündigt, wurde ein Bündnis humanistischer Organisationen auf den Weg gebracht. Unter Federführung der Bundestagsabgeordenten a.D. Ingrid Matthäus-Mayer haben die Bemühungen dazu erheblich an Tempo gewonnen. Zwischenzeitlich hat Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) erstmals einen konkreten Zeitplan für ein neues Sterbehilfegesetzes genannt. Danach soll es schon im Herbst verabschiedet werden.
>> Mit dem Gesetz soll nicht nur die auf Gewinn ausgerichtete Beihilfe zum Suizid, sondern jegliche organisierte Form der Beihilfe zur Selbsttötung verboten werden.
… Der “Bild”-Zeitung sagte Kauder: “Wir streben in diesem Jahr ein Gesetz zum Verbot der organisierten kommerziellen Sterbehilfe an. Dazu wird es nach der Sommerpause eine Anhörung im Bundestag geben. Die Abstimmung im Herbst soll vom Fraktionszwang freigestellt werden.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßte die Ankündigung. “Jährlich über 150 organisiert angebotene Selbsttötungsbegleitungen verlangen ein gesetzgeberisches Handeln”, erklärte Vorstand Eugen Brysch. Es gebe kein Recht auf Tötung oder Selbsttötung. Brysch zeigte sich zuversichtlich, dass ein entsprechendes Gesetz eine Mehrheit finden werde. <<
Quelle: http://www.rp-online.de/politik/deutschland/kauder-sterbehilfegesetz-kommt-im-herbst
Für das neue Verbotsgesetz haben sich die Kirchen, der Deutsche Hospiz- und Palliativverband sowie die Bundesärztekammer ausgesprochen. Dagegen hat sich nun das neue humanistische Bündnis formiert. Es richtet sich gegen einen geplanten Strafrechtsparagraphen zum Verbot organisierter (oder auch nur mehrfach von einem Arzt durchgeführter) Suizidhilfe. Diese war bisher straffrei und soll es nach dem Willen der vier wichtigsten humanistischen Organisationen auch bleiben.
Um endlich auch der Mehrheit der Bevölkerung in der Sterbehilfefrage eine außerparlamentarische Stimme zu verleihen, haben sich dazu zusammengeschlossen:
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Humanistische Verband Deutschlands
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Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben
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Giordano-Bruno-Stiftung
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Humanistische Union
Sie werden am kommenden Mittwoch, dem 12. März, der Öffentlichkeit ein 10 Punkte umfassendes Positionspapier vorstellen. Dieses haben zudem bereits weitere Organisationen mitunterzeichnet.
Aus der Einladung zur Pressekonferenz:
Mittwoch, 12. März 2014, 11 Uhr, Haus der Bundespressekonferenz, Berlin
Zwei Drittel der Bevölkerung wünschen sich bei schwerster Erkrankung die Möglichkeit, ggf. auch mit Hilfe eines Arztes ihr Leiden abkürzen zu können. Doch in der Realität findet sich kaum ein dazu bereiter Mediziner, obwohl die Hilfe zum Suizid in Deutschland kein Straftatbestand ist. Nun haben Vertreter der CDU/CSU angekündigt, diese Situation auch nochzu verschärfen. Sie wollen nicht nur eine von ihnen in Zukunft befürchtete geschäftsmäßige Suizidhilfe unter Strafe stellen, sondern auch eine wiederholte unentgeltliche Hilfe durch einen Arzt oder eine Organisation. Bestärkt werden sie darin von den Kirchen und der Bundesärztekammer. Eine solche Kriminalisierung richtet sich gegen Gestaltungsmöglichkeiten für das eigene Lebensende, die eine stabile Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land einfordert. Um diesen Menschen als Sprachrohr einer Gegenöffentlichkeit zu dienen, haben sich die wichtigsten humanistischen Organisationen nun zusammengetan. Ihrer Forderung gemäß darf die geltende Rechtslage zur Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung eines freiwillensfähigen Patienten keineswegs eingeschränkt werden.
Das gemeinsam entworfene 10-Punkte-Papier zur Suizidbeihilfe als Grundlage möchten wir Ihnen vorstellen.
Ihre Gesprächspartner/-innen sind:
Ingrid Matthäus-Maier, Juristin, Koordinatorin (Mitglied in DGHS, Giordano-Bruno-Stiftung und HVD)
Elke Baezner, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben e. V. (DGHS)
Gita Neumann, Psychologin und Ethikerin, Humanistischer Verband Deutschlands e.V. (HVD)
Johann-Albrecht Haupt, Humanistische Union (HU)
Uwe-Christian Arnold, Arzt, Mitglied im Beirat der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs)
Quelle: http://www.dghs.de/presse
Ebenfalls am Mittwoch: Beginn eines Prozesses wegen angeblich strafbarer Sterbehilfe für todkranken Vater
>> Sie sollen dem todkranken Vater aktive Sterbehilfe geleistet haben – nun müssen sich ein 44 Jahre alter Mediziner und seine Mutter dafür vor Gericht verantworten. Das Ulmer Landgericht habe die Anklage drei Jahre lang geprüft und nun zugelassen, teilte ein Sprecher am Samstag mit.
Der Arzt soll Anfang 2008 gemeinsam mit seiner Mutter beschlossen haben, seinem Vater beim Sterben zu helfen. Der Anklage zufolge drehten sie in der Ulmer Uniklinik einen Tropf mit Morphin voll auf. Der 69-Jährige sei durch die Überdosis innerhalb kürzester Zeit gestorben. Der Prozess beginnt an diesem Mittwoch. Den Angeklagten droht bis zu fünf Jahre Haft.<<
Aus gut unterrichteter Quelle wurde dem Patientenverfügung-newsletter mitgeteilt:
Der Mediziner hätte vielmehr nach allen Regeln der ärztlichen Kunst und palliativmedizinischen Sorgfaltskriterien gehandelt: Eine lebensverlängernde Maßnahme sei eingestellt und der schwerkranke Patient dann unter starker Sedierung unmittelbar verstorben. Darauf würde sich auch die Verteidigung beziehen. Der Prozess ist für zunächst 13 Tage anberaumt.