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Beitrag

Merkel will Suizidhilfeverbotsgesetz verschärfen zum Ev. Kirchentag

5. Mai 2013

INHALT:

1. Merkel kündigt Verschärfung des Suizidhilfeverbots zum Evangelischen Kirchentag an

2. Humanistische Verbände protestieren auf Parallelveranstaltung gegen die Einflussnahme der Religiösen auf Politik

3. Richtigstellung der DGHS neues Patientenverfügungsmuster der StHD

4. Fortbildung für Leiter/innen von Betreuungsbehörden u.a. zu strittigen Praxisfragen:

   Im Umfeld von Vorsorgeregelungen, Sterben und Organspende

 

1. Merkel will Suizidhilfeverbotsgesetz verschärfen zum Evangelischen Kirchentag

Eine Auseinandersetzung mit den Kirchen kann Angela Merkel im Wahljahr nicht gebrauchen. Pünktlich zum Evangelischen Kirchentag in Hamburg (1. – 5. Mai) hat die Kanzlerin deshalb einen Streit zwischen ihrer Regierung und den christlichen Glaubensgemeinschaften endgültig abgeräumt: Sie sagte für eine kommende Legislaturperiode eine Verschärfung zu und stoppte die geplante liberal gefärbte” Regelung aus dem Hause Leutheusser-Schnarrenberger.

“Für Regelungen darüber hinaus, die ich mir wünsche, sehe ich zurzeit noch keine Mehrheit”. Ein Gesetzesentwurf der Justizministerin (FDP), der bereits vom Bundeskabinett verabschiedet und vom Bundestag in erster Lesung beraten wurde, wird damit aufgegeben. Er war auf heftige Kritik von Kirchen und Lebensschützern” gestoßen. Die Kritiker hatten bemängelt, das Verbot nur kommerziell betriebener Suizidhilfe gehe nicht weit genug. Merkel sagte zu diesen weitergehenden Verbotsplänen: “Wir sollten uns die Zeit nehmen, dafür doch noch eine Mehrheit zu finden.”

Quelle: http://www.welt.de/politik/deutschland/article115860104/Kanzlerin-Merkel-stoppt-FDP-Gesetz-zur-Sterbehilfe.html

Bei einem Gespräch in Berlin hatten sich bereits Ende April Mitglieder des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und des CDU-Präsidiums ihren Wunsch nach einer strenger als bisher geplanten Bestrafung von Suizidbeihilfe bekräftigt. Das Gespräch stand unter Leitung der  Bundeskanzlerin und CDU-Vorsitzenden Angela Merkel und des  EKD-Ratsvorsitzenden Nikolaus Schneider. Beide Seiten seien sich einig gewesen, dass <<über den vorliegenden Entwurf (aus dem Hause Leutheusser-Schnarrenberger, Patientenverfügung-newsletter Redaktion) hinaus eine Strafbarkeit jeder geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe notwendig». Dies teilten CDU und EKD im Anschluss an das Treffen gemeinsam mit. Quelle:http://aktuell.evangelisch.de/artikel/82193/cdu-und-ekd-bekraeftigen-wunsch-nach-bestrafung-von-sterbehilfe

 

In der Osterausgabe des evangelischen Magazins CHRISMON wurde wie hier bereits berichtet – ein Interview mit  Nikolaus Schneider zur EKD-Stellungnahme zur Suizidhilfe wie folgt wiedergegeben:

CHRISMON: Sie sagen doch: Selbsttötung geht gar nicht.
Nikolaus Schneider: Ja. Aber das Eine sind unsere Normen und ethischen Vorstellungen. Sie sollen das Leben strukturieren für eine ganze Gesellschaft und dem Einzelnen Orientierung geben, die er aber in eigener Verantwortung in seinem Leben realisieren muss. Das Zweite ist: Das Leben ist vielfältiger als alles, was wir überlegen können. Und wir behalten Respekt vor Menschen, die sich anders positionieren, weil sie nicht anders können.

CHRISMON: Und doch sagen Sie, Selbsttötung sei ein schuldhafter Vorgang”.
Nikolaus SCHNEIDER: Ja, das sage ich. Aber wissen Sie, solange wir in dieser nicht erlösten Welt leben, leben wir sowieso in einem Zusammenhang von Schuld. …

 

Das hört sich fast nach einem Freiraum für Gewissensentscheidungen des Christenmenschen an und nach einem Schuldbegriff als Grundlage der menschlichen Existenz an sich. Schon das stößt beim Kirchenvolk nicht ohne weiteres auf Zustimmung. In einem eindrucksvollen Leserbrief Innenansichten” schreibt ein 88jähriger Christ, der als Seniorenresidenz-Bewohner den eigenen Suizid geplant hat und diesen ganz still und leise allein durchzuführen beabsichtigt:

… Wie die meisten Altersgenossen wünsche auch ich mir, dass der Tod über Nacht kommen möge, und ich bitte Gott immer wieder um den raschen, schmerzlosen Tod. Was der Herr mir schickt, das kann ich nicht wissen. Je älter ich werde, umso fremder werden mir die Lehren mancher Kirchen-Oberen über das Recht zum Suizid.” Leserbrief “Innen-Ansichten” in voller Länge (mit Innenansichten aus einer durchaus gut geführten Seniorenresidenz)

 

2. Humanistentag in Hamburg parallel zum Evangelischen Kirchentag

Nun geht es Schneider aber nicht um religiös-moralische Schuld bei dieser Frage, sondern um eine sehr weltliche im strafrechtlichen Sinn. Am Rande des Evangelischen Kirchentags in Hamburg fand zeitgleich vom 30.4. bis 4. 5. der Deutsche Humanistentag” statt. Siehe: Wieviel Religion brauchen wir?”: http://www.ndr.de/regional/hamburg/kirchentag/humanistentag107.html

Das Bündnis, welches diese Veranstaltung gemeinsam organisiert hat, fordert eine stärkere Trennung von Kirche und Staat und kritisiert einen als zu groß angesehenen Einfluss der Religionsvertreter auf Politik und Gesellschaft. Dazu hatte die aktuelle Entwicklung zum Thema Sterbehilfe durchaus exemplarischen Charakter. Dies wurde am Freitag mit einem eigenen Themenbeitrag Suizidhilfe als Herausforderung” ausführlich dargestellt sowie auch auf dem Abschluss-Podium zwischen dem  evangelischem Landesbischof Ralf Meister aus Hannover und dem  Religionskritiker Michael Schmidt-Salomon vor über 250 Zuhörer/innen angesprochen. Zu den Referenten des Humanistentages gehörten unter vielen anderen die frühere SPD-Politikerin  Ingrid Matthäus-Maier und der ehemalige Hamburger Bürgermeister  Henning Voscherau (SPD).
Siehe auf www.jesus.de: Bischof beim Humanistentag: Christentum ist Kraft der Hoffnung”
sowie http://hpd.de/node/15843

 

3. Richtigstellung der DGHS neue Patientenverfügung der StHD

Die  Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) bittet darum, eine «Fehlinformation » des letzten Patientenverfügung-newsletter (der darüber nicht exakt informiert war) wie folgt zu korrigieren:
Die European Federation of Right-to-Die Society (EF) sei seit letztem Jahr unabhängig und nicht länger Mitglied in der bisherigen Dachorganisation der World Federation of Right to Die Societies (WFRtDS). Diese sei nicht mehr das Dach aller RtD-Gesellschaften. In der EF jedoch sei die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben weiterhin nicht nur zahlendes Mitglied, sondern richte auch diesen Herbst wieder mit weiteren Mitgliedern der EF den Gedenktag für das Recht auf einen würdigen Tod am 2. November aus.

Unterdessen hat  SterbehilfeDeutschland (StHD), die neuerdings in der WFRtDS (neben Dignitas) als Deutsches Mitglied vertreten ist, eine völlig neugestaltete Internetpräsentation :
http://www.sterbehilfedeutschland.de/
Unstrittig dürfte sein, dass der Text der Startseite von StHD den Tatsachen entspricht: «StHD ist die einzige Organisation, die Suizidbegleitung in Deutschland anbietet.»
Als fragwürdig muss jedoch der Auszug eines neuen Patientenverfügungstextes ebendort gelten, den StHD ab Mai allen Mitgliedern kostenfrei zur Verfügung stellen will:
http://www.sterbehilfedeutschland.de/sbgl/files/PDF/W_2013-02_HaeufFr_Patientenverfuegung.pdf
In diesem Mustertext heißt es u.a.:
“Wenn die Einwilligungsunfähigkeit nach 10 Tagen noch andauert, verlange ich … den vollständigen Verzicht auf Ernährung, das heißt: Ich will nicht gefüttert werden, will keine Sonde durch Mund, Nase oder Bauchdecke und keine intravenöse Ernährung.”
StHD will damit nicht länger an schwammige Beschreibungen (z. B. unabwendbar unmittelbarer Sterbeprozess”)” anknüpfen, sondern sich auf das eindeutige Kriterium der Einwilligungsunfähigkeit” beziehen.

Richtig daran ist, dass die Beschränkung auf einen Sterbeprozess eine (für ein allgemeines Muster) nicht mehr zeitgemäße Reichweitenbeschränkung darstellt. Doch dürfte den Autoren die nötige Praxiserfahrung fehlen um zu wissen, dass Einwilligungsunfähigkeit” demgegenüber keinesfalls ein absolut zu setzender eindeutiger Begriff ist. So kann bezüglich einer einfachen Frage bei geistiger Einschränkung der Betroffene selbst durchaus noch verbindlich mit Ja” oder Nein” antworten nicht aber bei einem komplizierteren Sachverhalt. Zudem dürfte einem hilflos gewordenen dementiell Erkrankten (10 Tage nach der Diagnose?) kaum die Anreichung von Nahrung verweigert werden, wenn er Hunger verspürt und signalisiert, essen zu wollen. Die Grenze zur Zwangsfütterung” kann dabei allerdings fließend sein und sollte genau beachtet werden.

 

4. Fortbildung für Leiter/innen von Betreuungsbehörden u.a. zu strittigen Praxisfragen im Umfeld von Vorsorgeregelungen, Sterben und Organspende

Es kann nicht ignoriert werden, dass es trotz bzw. gerade aufgrund der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen in der Betreuungspraxis zahlreiche Spannungsfelder gibt (und wohl ein Interpretationsbedarf nur bei sorgfältigster individeueller Abfassung einer Patientenverfügung ausgeschlossen werden kann).

Dazu findet am 7. Mai eine AG zu strittigen Fragen im Umfeld von Vorsorgeregelungen statt, wie sie sich in der tagtäglichen Praxis ergeben. Siehe Programm: http://www.pea-ev.de/fileadmin/download/btb_2013/130222_Programm.pdf . Diese AG findet am Dienstag nächster Woche von 11-18 Uhr im Rahmen der diesjährigen Jahrestagung von Leiter/innen von Betreuungsbehörden vom 6.- 7. Mai in Erkner (bei Berlin) statt. Die Tagungspauschale beträgt pauschal 315 Euro. Siehe: http://www.pea-ev.de

Um auch Nicht-Teilnehmer/innen die Arbeitsmaterialien und Diskussionsergebnisse zugänglich zu machen, werden diese anschließend veröffentlicht. Patientenverfügung-Newsletter-Abonnenten werden darüber zeitnah informiert.