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Zur Kasse bitte welche Qualität von PV zu welchem Preis?

14. Aug 2009

Der ARD-Ratgeber Recht will Ende August darüber berichten, was eine wirksame Patientenverfügung kosten soll bzw. darf. Selbstverständlich ist gute Leistung nicht zum Null-Tarif zu haben aber der Preis muss angemessen und die Kompetenz vorhanden sein.


Am 01.09.2009 tritt das Gesetz zur Verbindlichkeit von Patientenverfügung in Kraft (wogegen, das nur am Rande, die verfasste Ärzteschaft sich massiv ausgesprochen hatte!). Die “Preis-Diskussion” ins Rollen gebracht hat nun die Gebühren-Ankündigung einer Ärztevereinigung (s. u.): 


Besonders von Übel: Juristisch angeblich wasserdichte Patientenverfügung


Im Focus der Aufmerksamkeit stehen auch medizinisch wirkungslose notarielle “Patientenverfügungen”, die Bestandteil meist einer Generalvollmacht sind (die Kosten können, da am Vermögen orientiert, bis 400 Euro betragen). Charakteris­tisches Merkmal: Redundanz, Verzicht auf Benennung medizinischer Maßnahmen, Reichweitenbeschränkung auf Leidensverlängerung im Sterben, Vagheit und Allgemeinplätze.


Genauso ist es auch bei den juristischen Angeboten (für ca. 8 14 Euro) in Form von Muster- /Vorsorgemappen aus dem Büroladen oder mit integriertem Online-Schnellkurs z. B. aus dem Haufe-Verlag. Diese werben gern mit Slogans wie: rechtssicher, alle Muster und Formulare von Experten rechtlich geprüft, Sie können nichts falsch machen, Einfach anklicken und downloaden.


Solche Mustermappen (sie enthalten noch den Hinweis, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt), werden zurzeit regelrecht verramscht. Betreuungs­vereinen wird vom Haufe-Verlag ein Mengen­rabatt angeboten bei Abnahme von mehr als 10 Exemplaren für ihre Klienten.


Aufruf Betroffene bitte melden


Gesucht werden kurzfristig noch Menschen, die mit notariell aufgesetzten oder eben solchen juristisch wasserdichten Texten schlechte oder gar fatale Erfahrungen gemacht haben: Wenn diese nur höchst vage oder gar keine Bestimmungen enthalten, ob der Verfügende in konkreten Situationen künstlich ernährt werden möchte oder nicht. Und wenn es zu spät ist, dies noch zu ändern, weil inzwischen schon eine Demenz eingetreten ist. Bitte möglichst noch Freitag melden unter: mail@patientenverfuegung.de oder Tel. 030 613904-11 und -19.


Ärzte wollen mit IGeL zur Kasse bitten


Quelle: Focus online vom 13.8.09:


«… Exakt 235,95 Euro, so der Virchowbund, die Vereinigung der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, soll die ärztliche Beratung kosten, die der Gesetzgeber empfiehlt, um eine Patientenverfügung zu erstellen. …


… Für die 235,95 Euro will der Virchowbund zweimal 45 Minuten informieren, die Lebens- und Krankheitsdaten aufnehmen, eine körperliche Untersuchung durchführen und dabei unter anderem feststellen, ob die Betroffenen einsichts- und entscheidungsfähig sind. Außerdem will er den Verwaltungskram erledigen. Die Planung des Lebensendes sozusagen als IGeL (individuelle Gesundheitsleistung). Denn die Kassen betrachten diesen Akt als medizinisch nicht notwendig und wollen nicht zahlen. …

Das Gespräch über den persönlichen Hintergrund, sollte man meinen, individuelle Risikofaktoren, familiäre und berufliche Umstände, selbst die Werteinstellungen sollte immer zur Arzt-Patienten-Beziehung gehören … Doch lässt der Virchowbund-Vorschlag eher vermuten, dass das Aufklärungsgespräch in eine Art pedantischen Abhakmodus führt, eine Multiple-Choice-Prüfung fürs Lebensende. …»


Mehr siehe aktuelle Meldung vom 07.08.2009: