Urteil im Prozess gegen RA Putz: 9 Monate auf Bewährung
Fünf Jahre lag die 77jährige Erika K., der zudem ein Arm amputiert werden musste, im Wachkoma. Dann erst durfte sie sterben. Als sie noch sprechen konnte, hatte sie ihren Kindern gegenüber klar zum Ausdruck gebracht, keinerlei lebensverlängernde Maßnahmen mehr zu wünschen. Sie kam aber nicht mehr dazu, diesen Patientenwillen schriftlich zu fixieren.
Hier Foto der 77jährigen Erika K. im Wachkoma:
http://www.abendzeitung.de/muenchen/101687
Schließlich kappte die Tochter den Schlauch der Magensonde – in Erfüllung des Patientenwillens und auf anwaltschaftlichen Rat hin. Einigungsversuche mit dem Pflegeheim (in Bad Hersfeld) waren gescheitert, Absprachen nicht eingehalten worden … Noch am Sterbebett wurde die Tochter verhaftet. Sie und ihr Anwalt Wolfgang Putz mussten sich strafrechtlich wegen "versuchtem Totschlag" verantworten.
Heute ist das Urteil ergangen: Strafe für den Anwalt , Freispruch für die Tochter
Fulda – Im Prozess um aktive Sterbehilfe hat das Landgericht Fulda am Donnerstag eine 54-jährige Frau aus Kassel vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Den mitangeklagten Anwalt aus München verurteilte das Gericht zu neun Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldbuße von 10000 Euro. Weitere 10000 Euro muss der Anwalt an den Hospizverein in Fulda zahlen. Auf Anraten des Anwalts hatte die Frau den Ernährungsschlauch ihrer 76-jährigen Mutter gekappt, die seit fünf Jahren im Wachkoma gelegen hatte. Damit habe sie ihrer Mutter ein würdevolles Sterben ermöglichen wollen.
Die Mutter hatte sich einen würdevollen Tod gewünscht, eine Patientenverfügung gab es aber nicht. Der Träger des Pflegeheims hatte entschieden, die Frau künstlich am Leben zu erhalten. Sie starb zwei Wochen später eines natürlichen Todes.
Die Staatsanwältin hatte auf eine Bewährungsstrafe für die Tochter und dreieinhalb Jahre Haft für den Rechtsanwalt der Frau plädiert. Er habe sich zum Herrscher über Leben und Tod erhoben und sowohl den Arzt als auch das Pflegeheim erheblich unter Druck gesetzt. Beide Verteidiger plädierten auf Freispruch ihrer Mandanten.
Die Deutsche Hospiz Stiftung forderte ein praxistaugliches Patientenverfügungsgesetz, das auch für Klarheit sorgen müsse, wenn keine Patientenverfügung vorliege. "Einmal mehr haben wir gesehen, wie unsicher Angehörige, Pflegepersonal, Ärzte und Heimleitungen in rechtlichen und ethischen Fragen des Lebensendes sind", sagte Vorstand Eugen Brysch. …" (Quelle: Frankfurter Rundschau online vom 30.4.09)
Siehe (mit Prozessfotos): http://www.osthessen-news.de/beitrag_C.php?id=1165437