So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

mail@patientenverfuegung.de

Finden Sie eine_n
Berater_in in Ihrer Nähe

Beitrag

Aktuelle Sterbehilfe-Fälle: Ärzte vor Gericht, Gesellschaft gespalten

18. Nov 2008

Soll wirklich ein Sterben-Lassen ohne Patientenverfügung bald nicht mehr erlaubt sein?

1. Angeklagter Magdeburger Chefarzt weist Totschlag-Vorwurf zurück

Magdeburg (ddp-lsa). Im Magdeburger Prozess um den Abbruch der künstlichen Beatmung bei einem bewusstlosen Patienten mit schwersten Kopfverletzungen ohne Besserungsaussicht hat der angeklagte Chefarzt die Totschlag-Vorwürfe zurückgewiesen. Es sei unverständlich, dass die Staatsanwaltschaft überhaupt Anklage erhoben habe, erklärten die Rechtsanwälte des Angeklagten, Alexander Ignor und Carsten Tiemer, am zweiten Prozesstag. Bei diesem Fall habe es sich um «zulässiges Sterbenlassen» gehandelt.


Die Mutter und amtliche Betreuerin des Patienten Timothy S. habe dem Arzt des neurologischen Rehabilitationszentrums angesichts ständiger Verschlechterung statt erhoffter Besserung den Behandlungsauftrag entzogen. Damit sei sie dem in der Vergangenheit geäußerten, allerdings nicht schriftlich dokumentierten Willen des 26-Jährigen gefolgt. Der hochangesehene Angeklagte Chefarzt und Bundesverdienstkreuzträger habe schließlich dem Drängen der Familie entsprochen und zugestimmt, dass der Bruder des Patienten am Abend des 24. Mai 2004 das Beatmungsgerät abschaltete.
Hier mit ca. 5 minütigem Filmdokument:
http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/5925079.html


Die angeklagten Mediziner geben beide vor Gericht an, die Anklage habe sie in eine schwere Lebenskrise gestürzt. Selbst wenn sie am Ende straffrei ausgehen sollten wer kann von seinem Arzt zukünftig erwarten, im Falle der Aussichtslosigkeit nicht weiterbehandelt zu werden, weil ärztlicherseits keine Indikation mehr vorliegt?

2. Verurteilter Hausarzt in Mannheim hat Berufung eingelegt

Erst vor wenigen Wochen war ein Mannheimer Hausarzt wegen Sterben-Lassen seiner schwerst dementiell erkrankten Patientin zu 2 Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Da ebenfalls keine Patientenverfügung vorlag, fertigte er eine solche im Nachhinein an und musst sich zusätzlich wegen Urkundenfälschung verantworten.

http://www.rheinneckarweb.de/regionales/zeitgeschehen/detail/datum/2008/09/19/sterbehilfe-prozess-mannheimer-arzt-beantragt-revision/

3. Katholiken wollen Sterben-Lassen von italienischer Koma-Patientin Eluana verhindern

Ein Vater findet in Italien keine Klinik, wo seine Tochter in Ruhe sterben kann, obwohl er die gerichtliche Genehmigung dazu erstritten hat. Gesellschaft gespalten Sorge um zigtausend andere Komapatienten.

http://www.stern.de/panorama/:Koma-Patientin-Eluana-Italienische-Kirche-Sterbehilfe/645947.html

http://www.blick.ch/news/ausland/katholiken-wollen-eluana-nicht-sterben-lassen-105513


Suizidhelfer Dr. Roger Kusch ist zunehmend aktiv

Seine vorläufig letzte Suizidbegleitung fand bei einem noch jüngeren Patienten in Berlin statt, der das Pflegebett nicht mehr verlassen konnte. Die Fälle werden auf Kuschs Internetseite www.suizidbegleitung.de dokumentiert. Die Deutsche Hospiz-Stiftung fordert dazu auf, nicht mehr über Kuschs fortlaufende Aktivitäten zu berichten:

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Sterbehilfe-Roger-Kusch;art270,2663137

http://www.suizidbegleitung.de/suizidbegleitung_1689__Dokumentation_aktuell.htm

http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=34389