Neues “PV-Gesetz” Wer bietet was ? Welche Modelle zu welchem Preis?
Seit 1.09.2009 ist das neue “Patientenverfügungsgesetz” (im Wortlaut siehe hier) in Kraft getreten. Es hat sich herumgesprochen, dass die Abfassung einer Patientenverfügung kein Kinderspiel ist.
Unabhängige Serviceseiten und Verbrauchertipps (ab Ende August 09):
Passauer Neue Presse vom 2.10: “… Die optimale Patientenverfügung ist weitaus anspruchsvoller und konkreter als die Standard-Patientenverfügung… ” http://www.pnp.de/nachrichten
Verbraucherteil des Tagesspiegel: Was bedeutet das, wer berät kostenlos und kompetent?
Serviceteil des rbb-Fernsehens vom 24.9.09.
newsticker.sueddeutsche.de/list/id/697081 Interview mit Brigitte Zypries / neue BMJ-Broschüre
www.oecumene.radiovaticana.org/ted/Articolo.asp?c=312746 Radio Vatikan (29.8.): Auch Katholiken sollen Patientenverfügung abschließen – 2 Modelle: Standard und Optimal
www.focus.de/finanzen/recht vom 31.8.: Warum nicht jede Patientenverfügung wirksam ist
www.maerkischeallgemeine.de vom 2.9.: Verband will Vordrucke überprüfen
http://www.ksta.de/html/artikel/1246883859516.shtml Köllner Stadtanzeiger vom 6.9.: Patientenverfügung wo zu welchem Preis?
Mängel bei Beratung und Materialien
<< Sollten infolge der neuen Rechtslage immer mehr Ärzte Beratungsdienste rund um die Patientenverfügung anbieten, sieht Gita Neumann, Bundesbeauftragte des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) enormen Fortbildungsbedarf. … “Momentan werden viele Patienten in Sachen Patientenverfügung nicht fachkundig beraten”, bemängelt sie.>> Quelle (Rheinischer Merkur)
Weiter führt sie aus: << Unstrittig ist heutzutage, dass genau geschaut werden muss, was der Einzelne in speziellen Fällen an Maßnahmen wünscht und was er nicht wünscht. Dennoch bieten fast alle Beratungsstellen am Ende recht willkürlich ein einziges, nur noch auszufüllendes Formular an. Oder es gibte verbraucherorientierte Erläuterungen von 80 bis 200 Seiten zu lesen.
Ein brauchbares Informationspaket hingegen muss kurz sein und dennoch auf verschiedene Modelle (incl. Gebühren) hinweisen. … >>
(Hier Abbildung der HVD-Unterlagen im ARD-Ratgeber Recht vom 29.8.: Die drei rechts im Bild)