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Krankenkassen verzögern gesetzlich zustehende Palliativversorgung

6. Dez 2008

Kassen lassen Sterbende im Stich

Todkranke erhalten immer noch nicht die medizinische Hilfe, die ihnen laut Gesetz zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) zusteht. Obwohl sie seit April 2007 Anspruch auf eine Schmerzlinderung und Betreuung zu Hause haben, übernehmen die Kassen die Kosten häufig nicht. Palliativmediziner gehen leer aus, arbeiten quasi umsonst.  Den Patienten (bzw. stellvertretend ihren Angeboten) bleibt meist nur der Klageweg. Doch viele sterben, bevor sie ihr Recht erstreiten können. Die Kassen argumentieren, die Aufteilung der Kosten und die Koordinierung in den Palliativ-Teams wäre kompliziert und noch unklar. 

Siehe: 16,80 Euro pro Hausbesuch – und selbst diese bleiben die Kassen schuldig:

http://www.abendblatt.de/daten/2008/11/27/979849.html