Ärzteschaft in Sorge vor verordneter Lebensverlängerung (letzte Meldung 16.05.2007)
Quelle: PR-inside.com 24.03.2007
“Hamburg (ddp). Die Ärzteschaft sorgt sich um das geplante Gesetz zur Patientenverfügung. Bundesärztekammer-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe warnte im Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» die Parlamentarier Patientenverfügungen seien bereits verbindlich, dies wüssten nur zu wenige.
Die größte Sorge der Ärzteschaft gilt Vorstellungen, wonach Patientenverfügungen nur noch bei irreversibel tödlich verlaufenden Krankheiten verbindlich wären. «Der Effekt wäre nicht die Absicherung von Patientenverfügungen, sondern deren Verhinderung. Ein Großteil der acht Millionen Verfügungen in Deutschland wäre dann wertlos», warnte Hoppe. Die Reichweitenbeschränkung führe praktisch zu einer «Lebensverlängerung um jeden Preis».
Das lehne die Ärzteschaft ab. Laut einer aktuellen Umfrage von TNS Forschung für den «Spiegel» vertrauen nur 52 Prozent darauf, am Lebensende von Ärzten «angemessen und menschenwürdig» behandelt zu werden. Nur 9 Prozent möchten, dass «bis zum Schluss alles medizinisch Mögliche getan» wird.
Solidaritätsaufruf deutscher Ärzte und Pflegender
Noch im Januar war Hoppe in die Kritik geraten, weil er nahezu umgekehrt wie jetzt im Spiegel vom 26.03.2007 vor zwei Monaten hatte verlauten lassen, Kranke müssten sich “auf Lebensrettung verlassen können” (siehe Meldung in dieser Infodatenbank vom 25.01.2007.)
16.05.2007:
“Münster (ddp). Der Deutsche Ärztetag hat sich gegen eine umfangreiche rechtliche Regelung von Patientenverfügungen ausgesprochen. Die Situation am Lebensende sei für eine solche Reglementierung zu komplex und individuell, heißt es in einem am Mittwoch in Münster veröffentlichten Beschluss des Ärzteparlaments. Es sei zu befürchten, dass eine weitergehende gesetzliche Regelung neue Verunsicherungen im medizinischen Alltag hervorrufen würde. Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille sei schon heute verbindlich und Grundlage für das ärztliche Handeln unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung. Die Reichweite einer Patientenverfügung zu begrenzen, widerspräche dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten. ddp/chj/kos “Quelle: ad-hoc-news vom 16.05.2007
Professor Jörg-Dietrich Hoppe ist am Donnerstag beim Ärztetag in Münster in seinem Amt als Präsident der Bundesärztekammer bestätigt worden (mit 202 von 241 gültigen Delegiertenstimmen). Zum neuen Vizepräsidenten wurde Dr. Frank Ulrich Montgomery, Chef der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, gewählt (121 Stimmen). Beide hatte sich bereits im April massiv gegen eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung ausgesprochen da ja alles bereits heute schon bestens geregelt sei.
Dass “umfangreiche”, (reichweiten-)beschränkende Regelungen (“Bosbach-Entwurf”) als kontraproduktiv angesehen werden, ist nur zu gut verständlich. Doch warum sind die Ärztefunktionäre auch gegen den alternativen “Stünker-Entwurf”, der in seiner rechtlichen Einfachheit und Schlichtheit ja gerade die praktischen Detailprobleme außen vor lässt?
Auf einer Internetseite der AKTION MENSCH wird versucht, diesem Ärzte-Geheimnis auf die Spur zu kommen. Das niveauvolle und von gegenseitigem Respekt geprägte Forum läd (auf Grundlage eines Hintergrundbeitrags) zum Mitdiskutieren und Nachdenken ein:
Forum der AKTION MENSCH