Warum ließ die Charité diesen Qualentod zu? Strafanzeige
“86-jährige gegen ihren Willen an Maschinen angeschlossen Warum ließ die Charité diesen Qualentod zu?
So titelt der Berliner Kurier vom 18.10.
Der Vorwurf: Entgegen ihrer eindeutigen Patientenverfügung wurde die 86jährige, unheilbar schwerstkranke, bewusstlos gewordene Patientin Elisabeth R. über sechs Wochen auf einer Intensivstation der Charité künstlich beatmet. Die bevollmächtigte Angehörige war gegen die Ignoranz der Ärzte macht- und hilflos, die mit dem Vorwurf “Mord” und “Euthanasie” jedes weitere Verständigungsgespräch unmöglich machten.
Erstmalig in seiner 15 jährigen Geschichte als Patientenverfügungsstelle sah sich der Humanistische Verband Deutschland, bei dem die Verfügung nach Beratung abgeschlossen worden war, daraufhin gezwungen, zur Unterstützung den Patientenrechtsanwalt Wolfgang Putz (München) einzuschalten. Die an inoperablem Darmkrebs im Endstadium, Lungen- und Herzversagen leidende Frau konnte schließlich innerhalb weniger Tage friedlich sterben palliativmedizinisch und pflegerisch endlich fachgerecht versorgt und von ihren Angehörigen liebevoll begleitet. Gegen die Charité Ärzte ist jetzt Strafanzeige erstattet worden: Wegen vorsätzlicher Körperverletzung (Missachtung des Patientenwillens) in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung letzteres, weil 1 ½ Monate Liegen auf der Intensivstation schwerste Wundgeschwüre am ganzen Körper verursacht haben. Eine Fotodokumentation darüber wurde der Staatsanwaltschaft angeboten und vom Humanistischen Verband dem Fernsehsender rbb zur Verfügung gestellt, der darüber in “Klartext” oder “Kontraste” berichten wird (konkrete Terminankündigung folgt).
Frau R. hatte das Bewusstsein bis zu ihrem Tod nicht wiedererlangt.
Die Berliner TAGESZEITUNG berichtete darüber am 17.10.:
“Strafanzeige gegen Charité “Es gibt ein Recht auf Leben, aber keine Pflicht dazu”, sagt der Anwalt Wolfgang Putz. Er hat gegen die Charité Strafanzeige erstattet, weil sie die Patientenverfügung einer Schwerstkranken ignorierte
Der Humanistische Verband Deutschlands hat am 11. Oktober den Rechtsanwalt Wolfgang Putz beauftragt, Strafanzeige gegen die Charité bei der Berliner Staatsanwaltschaft zu erstatten. Der Vorwurf: Eine 86-jährige Schwerstkranke, die nicht mehr bei Bewusstsein war, wurde gegen ihren Willen mit intensivmedizinischen Maßnahmen künstlich über sechs Wochen am Leben erhalten.
kurz bevor alles für die Betreuung in ihrer Wohnung vorbereitet war, wurde die komatöse Patientin am 27. Februar 2006 von der Charité angeblich ohne Rücksprache mit den Bevollmächtigten in ein Pflegeheim nach Lichterfelde gebracht. Dort wurden nach Auskunft des Rechtsanwalts Wolfgang Putz erhebliche Pflegemängel festgestellt. Die Patientin hatte sich an mehreren Körperstellen wund gelegen. Erst im Pflegeheim wurde ihr Sterben zugelassen. taz
Prof. Dr. med. h.-D. St., Klinikdirektor Anästhesie, Intensivtherapie und Schmerztherapie selbst gar nicht direkt beteiligt, aber von der Berliner Ärztekammer für die ärztliche Fortbildung besonders empfohlen hat daraufhin dem Humanistischen Verband mitgeteilt:
” Zu der Anzeige gegen die Charité (TAZ 17.10.2006) teile ich Ihnen folgendes mit: Wenn ein Beatmungsgerät “heruntergedreht” wird, schläft der Patient nicht ein wie in der Presse behauptet, sondern er erstickt. Auch einen schleichende Arsenvergiftung ist Mord. Nach § 216 StGB oder § 323 sind derartige, von Ihnen postulierte Vorgehensweisen in der BRD strafbar. Auch studiert kein Arzt an deutschen Universitäten wie nach Ihren Vorstellungen unauffällig getötet wird. Sie sollten das bei Ihren Diskussionen um fachfremde Angelegenheiten beachten. MfG. Prof. St , Klinikdirektor Anästhesie, Intensivtherapie und Schmerztherapie”
Weitere Pressestimme: TAGESSPIEGEL vom 18.10.: “Vorwurf: Charité ignoriert angeblich Patientenverfügung
Die Charité kommt aus den Schlagzeilen nicht heraus. . Denn eine 86-jährige Krebskranke wurde auf der Intensivstation 8 offenbar gegen ihren ausdrücklichen Willen mehrere Wochen lang künstlich am Leben erhalten. Sollte es zu einer Anklage kommen, wird das Amtsgericht Berlin prüfen müssen, ob die von den Oberärzten angeordneten lebensverlängernden Maßnahmen als Körperverletzung einzustufen sind. Die Charité wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern.
Die inzwischen verstorbene Frau aus Mitte hatte mit Hilfe des Humanistischen Verbandes eine Patientenverfügung aufgesetzt, die alle zwei Jahre aktualisiert wurde. Darin lehnte die schwerkranke Berlinerin lebensverlängernden Maßnahmen ab. 2005 wurde sie wegen eines Knochenbruchs in die Charité eingeliefert und fiel im Januar 2006 ins Koma. Nur durch eine Magensonde und künstliche Beatmung konnte sie am Leben erhalten werden. “Durch die rechtlich verbindliche Patientenverfügung waren solche Maßnahmen verboten”, sagte Putz. Eine Nichte der Frau habe mit Verweis auf die Patientenverfügung die Ärzte mehrfach aufgefordert, unter anderem die Beatmung schrittweise zu beenden. Nach Auskunft von Rechtsanwalt Putz wurde ihr vorgehalten, dass dies als “Euthanasie” strafrechtlich verfolgt werden könne.
Tagesspiegel