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Stiftung Warentest zu Patientenverfügungen (im Sep.-Heft von FINANZtest)

10. Nov 2008

Die Stiftung Warentest widmet sich in ihrer Zeitschrift FINANZtest (aktuelle Septemberausgabe, Heft 9, S. 12 ff) dem Thema, was bei einer Patientenverfügung zu beachten ist. Ausgewählte Organisationen / Hinterlegungsstellen werden in der folgenden Reihenfolge unter die Lupe genommen.

Hier FINANZtest im Wortlaut (ein direkter Link existiert nicht):

” Alleinstehende laufen Gefahr, dass ihre Verfügung unberücksichtigt bleibt, weil niemand zeitig genug in die Wohnung gelangt. Sie hinterlegen ihre Verfügung am besten bei einer zentralen Einrichtung. Zuvor sollten sie sich dort aber genau schildern lassen, wie die Einrichtung die Verfügung aufbewahrt und wie sie im Notfall übermittelt wird, wenn der Arzt danach fragt.

Die unten aufgeführte Bundesnotarkammer bewahrt zum Beispiel keine Patientenverfügungen auf Adressat des Registers ist nicht wie bei anderen Anbietern der Arzt, sondern das Vormundschaftsgericht. Die Patientenverfügung für den Arzt muss an einem anderen Ort hinterlegt werden.

Ebenfalls eine Sonderstellung hat die Deutsche Verfügungszentrale. FINANZtest hat sie in der Vergangenheit wegen ihrer Werbemethoden kritisiert. Die Tatsache, dass manche Ärzte und Krankenhäuser der Verfügungszentrale kritisch gegenüberstehen, hatte die Firma ihren Kunden verschwiegen. Zudem hat die Wettbewerbszentrale die Firma wegen unlauterer Werbung für Organspendeverfügungen kritisiert. Inzwischen klären die Betreiber ihre Kunden besser über den Nutzen einer Registrierung auf. Wir haben auch keinen Grund daran zu zweifeln, dass sie Verfügungen ordentlich registrieren Deshalb führen wir den Anbieter auf.

Deutsche Hospiz Stiftung weil Sterben auch Leben ist
Die Deutsche Hospiz Stiftung archiviert kostenlos Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, aber nur für Mitglieder. Der Jahresbeitrag beträgt 36 Euro, Ehepaare bezahlen pro Person 30 Euro. Die Dokumente können als Original oder Kopie hinterlegt werden.
Ist die Patientenverfügung nicht mit einer Vorsorgevollmacht verknüpft, sollte das Original archiviert werden. Zugriff haben die in der Verfügung genannten Personen, Krankenhäuser, Pflegeheime und Vormundschaftsgerichte.
Kontakt: Deutsche Hospiz Stiftung, Europaplatz 7, 44269 Dortmund, Telefon: 0231 738073-0, www.hospize.de

Humanistischer Verband Deutschlands Bundesverband
Der Humanistische Verband archiviert Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten im Original. Nutzer erhalten eine Hinweiskarte, damit im Notfall das Dokument schnell gefunden wird. Der Service kostet für Nichtmitglieder 1 Euro im Monat, die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwei Jahre. Der Humanistische Verband bietet individuelle Hilfe beim Verfassen einer Verfügung für 96 Euro an. Alle zwei Jahre hat der Kunde die Möglichkeit zur kostenlosen Aktualisierung.
Kontakt: Humanistischer Verband Deutschlands, Wallstraße 65, 10179 Berlin, Tel. 030 613904-11, www.patientenverfuegung.de

Verfügungsdatenbank – Deutsche Verfügungszentrale AG
Bei der Deutschen Verfügungszentrale AG werden Vorsorgedokumente im Original archiviert und in einer Onlinedatenbank hinterlegt. Gerichte und Krankenhäuser haben Zugriff auf die Dokumente. Der Verfasser bekommt einen Notfallausweis. Die Aufnahmegebühr beträgt 10 Euro, dazu kommen 8,50 Euro pro Quartal. Das Paket enthält außerdem die Speicherung einer Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht sowie einer Organspende- und Trauerverfügung. Aktualisierungen sind kostenlos.
Kontakt: Deutsche Verfügungszentrale AG, Königstraße 5 a, 01097 Dresden, Telefon: 0351 8117444, www.dvzag.de

Bundesnotarkammer Zentrales Vorsorgeregister
Die Bundesnotarkammer registriert nur, dass eine Patientenverfügung immer zusammen mit einer Vorsorgevollmacht existiert, und stellt diese Information Gerichten zur Verfügung. Um die Aufbewahrung des Dokuments muss sich der Verfasser selbst kümmern. Der Eintrag per Internet kostet 15,50 Euro, per Lastschrift beträgt die Gebühr nur 13 Euro.
Kontakt: Bundesnotarkammer, Zentrales Vorsorgeregister, Postfach 08 01 51, 10001 Berlin, Tel.: 01805 355050, www.vorsorgeregister.de

Deutsches Rotes Kreuz
Für einmal 60 Euro archiviert das Deutsche Rote Kreuz in Mainz Patientenverfügungen, Vorsorge- und Betreuungsvollmachten im Original. Der Patient erhält eine Ausweiskarte im Scheckkartenformat, anhand derer Ärzte und Richter im Notfall sofort sehen können, welche Art von Verfügung vorliegt. Rund um die Uhr können die Dokumente dann mithilfe der Karte im Zentralarchiv angefordert werden. Aktualisierungen sind kostenlos.
Kontakt: Zentralarchiv des DRK Mainz, Altenauergasse 1, 55116 Mainz, Tel.: 06131 221117, www.drk-mainz.org
“(Aus: FINANZtest Heft 9, S. 14)