Zypries rät ab von vorgefertigten Formulare Bischof Huber für Restriktionen
Samstag, 04.11.2006
Patientenverfügung: Bundesjustizministerin Brigitte Zypries rät ab von vorgefertigten Formularen
Es geht um Leben und Tod. Um Beatmung oder nicht. Um lebenserhaltende Maßnahmen oder Sterben oder Apparate-Medizin. Um die Wahl, im Falle einer tödlichen Krankheit zu Hause zu sterben oder in einer Klinik. Es sind existentielle Fragen, die die so genannte Patientenverfügung beantworten soll. Doch was genau ist das eigentlich? “Sie legt fest, wie man medizinisch behandelt werden möchte, wenn man sich nicht mehr äußern kann”, brachte es Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am Samstag bei einer von der Arbeiterwohlfahrt veranstalteten Vortrags- und Gesprächsrunde in der Centralstation auf den Punkt. Hintergrund ist ein Beschluss des Bundesgerichtshofs von 2003, der die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen bestätigte. Doch nach wie vor, so Zypries, herrsche große Verunsicherung, wie damit umzugehen ist.
Das fängt beim Schriftstück an. Die Ministerin riet davon ab, vorgedruckte Formulare zu wählen “Man muss alle möglichen Szenarien durchspielen, das macht die Sache schwierig”, befand sie. “Es gibt eine Vielzahl von Formulierungsmöglichkeiten.”
Rechtsanwalt Markus Laumann (gab) in seinem Vortrag zu bedenken: “Sie ist kein Freibrief, es gibt immer noch Grenzen.” Es könne passieren, dass der zuvor festgeschriebene Wunsch eines Patienten mit der medizinisch-ethischen Sicht des Arztes kollidiere. In dem Fall wäge ein Vormundschaftsgericht ab.
“Das sind ganz besondere Grenzfälle”, betonte Naumann, nachdem diese Information im Publikum für Irritation gesorgt hatte. “Das kommt so gut wie nie vor.”
Verunsicherung kam auch in der Frage einer Zuhörerin zum Ausdruck. Ihr Arzt habe ihr gesagt, sie müsse die Patientenverfügung beim Notar beglaubigen lassen und das sei teuer. “Sie müssen eine Patientenverfügung nicht beglaubigen lassen”, stellte die Justizministerin klar. Sie riet aber, sie alle zwei Jahre noch mal durchzulesen und zu unterschreiben, dass sie noch den Wünschen entspreche.
“Die Ärzte sind im Grunde genommen froh, wenn es eine Patientenverfügung gibt, und auch für Angehörige ist es erleichternd”, betonte die Ministerin. “Es ist für alle Beteiligten besser.”
Siehe vollständig: echo-online/suedhessen vom 06.11.2006
18.05.2006
Berlin Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) drängt auf eine zügige Gesetzesregelung für Patientenverfügungen. Im Umgang mit der vorab erklärten Ablehnung bestimmter lebenserhaltender Maßnahmen bestünden in der Praxis “noch immer erhebliche Unsicherheiten”, sagte Zypries am Mittwoch in Berlin.
Der Gesetzgeber müsse den Menschen die Angst nehmen, einer modernen Medizin hilflos ausgeliefert zu sein. Der Patient müsse dabei auch das Recht haben, “unvernünftige Entscheidungen” zu treffen.
Eine Beratung solle nicht verpflichtend und der Patientenwille in jedem Stadium einer Erkrankung verbindlich sein. Das Vormundschaftsgericht solle nur in Zweifelsfällen oder bei Missbrauchsverdacht entscheiden.
Der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bischof Wolfgang Huber, kritisierte die Patientenverfügung als “ganz besonders missbrauchsanfälliges Instrument”. Keinesfalls dürfe sie als Ausweg aus dem verbreiteten Pflegenotstand oder zur Kostensenkung benutzt werden. Die Verfügungen müssten daher “in ihrer Reichweite begrenzt” werden. /ddp “Quelle: Deutsches Ärzteblatt
Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) hat bereits mehrfach erklärt, dass er die Auffassung von Frau Bundesjustizministerin Zypries zum Patientenverfügungsgesetz voll unterstützt. Allen restriktiven Gegenentwürfen, die die Reichweite einer Patientenverfügung beschneiden und bürokratische Hürden gegen die Patientenautonomie aufbauen wollen, müsse eine klare Absage erteilt werden. Ausgerechnet in der Patientenverfügung ein “ganz besonders missbrauchsanfälliges Instrument” (Bischof Huber) zu sehen, zeuge von einer erschreckende Praxis- und Bürgerferne der offiziellen Kirchenvertreter. Gita Neumann vom HVD wundert sich: “Ausgerechnet diejenigen, die das staatliche Recht gern aus dem Sterbebereich heraushalten wollen, für den sie sich theologisch oder ethisch selbst besonders zuständig halten, plädieren für eine quasi Regelkontrolle durch die Vormundschaftsgerichte, bevor ein Mensch sterben darf. Nicht nur der selbstbestimmte Patient, sondern auch seine Familienangehörigen, Ärzte und sonstigen Betreuungspersonen werden damit unter Generalverdacht gestellt.”