Anspruch auf von Dignitas empfohlenes Suizidmittel gerichtlich abgewiesen
Anspruch auf Abgabe eines von DIGNITAS empfohlenen Mittels zum Suizid gerichtlich abgelehnt
TAZ vom 09.03.2006:
“BERLIN taz In Deutschland muss der Staat keinen schonenden Selbstmord gewährleisten, entschied gestern das Verwaltungsgericht Köln. Niemand hat einen Anspruch auf die Abgabe von Substanzen wie Natrium-Pentobarbital, die Sterbehilfe-Organisationen als Mittel für einen milden Freitod empfehlen. Hier dürften solche Betäubungsmittel nur zur Linderung und Heilung von Krankheiten eingesetzt werden, nicht zur Beendigung des Lebens.
Siehe weiteren Bericht dazu in: Deutsches Ärzteblatt
Siehe auch unter:
Ärztezeitung
P.S. Ein Einspruch dagegen wurde 2009 zurückgewiesen.