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Neue Standard-Patientenverfügung: Bestellung, Hinweise für Kooperationspartner

10. Nov 2008

Bestelladressen für die Broschüre “Standard-Patientenverfügung” Sie finden die Broschüre mit allen Bestelladressen auf der letzte Seite hier: Standard-Patientenverfügung

Herausgeber ist der Humanistische Verband Deutschlands (HVD, Wallstr. 65, 10179 Berlin) unter Mitwirkung und Unterstützung mehrerer Kooperationspartner. Alle individuellen Nutzer werden bei Postversand um Zusendung von 2 x 1,45 Euro in Briefmarken gebeten. Bitte geben Sie unbedingt das Stichwort: Broschüre Standard-Patientenverfügung an.

Die neue Broschüre enthält auf 26 Seiten neben dem Angebot einer Standard-Patientenverfügung im praktisch nutzbaren DIN-A-4 Format auch Vollmachten (Gesundheitsvollmacht sowie für finanzielle und sonstige rechtsgeschäftliche Angelegenheiten), einen Notfallbogen für die Akutsituation, eine Betreuungsformular sowie eine Hinweiskarte alles farblich leicht voneinander unterscheidbar und zum Heraustrennen. Das Besondere ist jedoch das damit verbundene kostenlose Beratungsangebot zur Frage: “was soll medizinisch unternommen werden, wenn ich entscheidungsunfähig bin ”
Einbezogen werden sollen in einem bundesweites Netzwerk bestehende Patienten-, Senioren-, Hospiz- und sonstige gemeinnützige Beratungsstellen.


Wichtige Hinweise der Zentralstelle für Patientenverfügungen des HVD:
Sollten Sie bereits eine individuell-konkrete Patientenverfügung (so genannte Optimal-Variante) des HVD haben, so ist diese noch differenzierter und anspruchsvoller als die Standard-Patientenverfügung Sie brauchen dann also keinesfalls die neue Standard-Version.

Wenn Sie das verbreitete Patientenverfügungsformular des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz haben, entspricht dieses unter gewissen Vorbehalten gegenüber einer “Ankreuzvariante” den zugrunde liegenden Mindeststandards. Denn auch dort werden Ihnen medizinisch und juristisch konkret umsetzbare Behandlungsalternativen für bestimmte Standard-Situationen zur Auswahl gestellt. Allerdings sollten Sie diese u. U. durch Angaben zur Wiederbelebung und durch Ihre eigenen Wertvorstellungen sinnvoll ergänzen.

Wenn Sie sonstige Vordrucke verwendet haben, sollten Sie diese überprüfen und mit den Formulierungsvorschlägen der Standard-Patientenverfügung vergleichen. Achten Sie insbesondere darauf, ob Koma und Demenz sowie darauf bezogene Entscheidungen für oder gegen eine künstliche Ernährung überhaupt Gegenstand Ihrer Patientenverfügung sind. Auch Schmerztherapie und damit einhergehende Fragen sollten keinesfalls fehlen.


Für potentielle Kooperationspartner Seit dem Erscheinen am Samstag, den 18.02. wurde die Broschüre bundesweit bereits über 2.300 mal auf Anfrage abgegeben: an Kliniken, Hospizdienste, Apotheken, Betreuungsvereine, Bestattungsunternehmer, Universitäten, Wohlfahrtseinrichtungen usw. Gemeinnützige Einrichtungen und Projekte können die Broschüre zunächst probeweise in ihrer Beratungstätigkeit einsetzen und erhalten sie kostenlos. Anschließend kann auf Wunsch eine Kooperation, ein Erfahrungsaustausch, die Überlassung einer Präsentation für Vortragstätigkeiten o. ä. vereinbart werden, auch die (Mit-)Nutzung einer elektronisch gestützten Abfassungshilfe für individuelle Patientenverfügungen ist vorgesehen.
Bei entsprechendem Interesse können Sie dieses anmelden an:

Patientenverfügung@visite-hospiz.de

Die Vorlage der Gemeinnützigkeit ist erforderlich (bzw. ein Hinweis auf Ihre Internetseite, aus der z. B. die Mitgliedschaft in einem Wohlfahrtsverband hervorgeht).