Das Liebste geopfert Berliner Fall von Tötung auf Verlangen bleibt straflos
Quelle Berliner Zeitung online vom 17.09.2005 (gekürzt):
“Töten ohne Strafe
Eine Mutter hat ihren schwer kranken Sohn vergiftet und wurde nicht belangt Signal zur Legalisierung der Sterbehilfe?
Sabine Deckwerth
Der Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt: In der vergangenen Woche stand in Berlin eine Mutter vor Gericht, die ihren schwer kranken Sohn vergiftet hat. Sie wurde nicht bestraft. Ein richtungweisendes Urteil? Ein Signal dafür, dass aktive Sterbehilfe in Deutschland legalisiert werden sollte? Letzteres fordert eine Minderheit von Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
Die 47-jährige Mutter hatte ihren schwer behinderten 29-jährigen Sohn, der bei einem Motorradunfall Hirnverletzungen erlitt, mit Medikamenten vergiftet. Die Frau hatte ihren Sohn neun Jahre lang aufopferungsvoll gepflegt und wollte zusammen mit ihm sterben. Auch sie trank einen Tablettencocktail. Es grenze an ein Wunder, dass sie überlebt habe, hieß es im Urteil. Die Richter verurteilten sie zwar wegen Tötung auf Verlangen, sahen aber von einer Strafe ab. Sie beriefen sich dabei auf Paragraf 60 des Strafgesetzbuches. Dort steht, dass ein Gericht von Strafe absehen muss, wenn die Folgen der Tat für den Täter so schwer sind, “dass die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre”. Im Urteil hieß es dann, die Mutter sei genug gestraft. Sie müsse den Tod des Sohnes und ihr eigenes Überleben verkraften.
Zu den tragischen Hintergründen berichtete der Berliner TAGESSPIEGEL vom 14. September 05 (ungekürzt) unter der Überschrift:
“Das Liebste geopfert”: “Eine Mutter tötete ihren schwerstbehinderten Sohn und bleibt straffrei. Das Gericht befindet: Sie handelte auf Verlangen
“In seinen Augen stand die verzweifelte Bitte, Mutter, hilf mir, ich kann so nicht mehr leben.” Das erzählte Brigitte R. im Gerichtssaal. Sie hatte immer wieder versucht, ihrem schwerstbehinderten Sohn Lebensmut zu geben. Diesmal aber, sagte sie, hätten ihr Kräfte versagt. “Willst du wirklich sterben?”, habe sie ihn gefragt. Und Riccardo, 29 Jahre alt, habe “ja” signalisiert. Ein Pflegebedürftiger, der sich nur mit den Augen verständigen konnte. Einmal Zwinkern bedeutete “ja”, zweimal “nein”.
Diesmal schlug er die Augen einmal nieder. Und die Mutter mixte einen tödlichen Tablettencocktail. Danach wollte sie sich das Leben nehmen. Ganz in Schwarz saß Brigitte R. gestern im Amtsgericht Tiergarten. Eine 53-jährige Frau mit silbergrauem Haar, die Stimme zitterte. “Was ich getan habe, war das Schwerste, was meinem Leben abverlangt wurde”, flüsterte sie. Im Gerichtssaal herrschte Stille. Der Mutter wird Tötung auf Verlangen vorgeworfen. Doch wie sollte man Brigitte R., die sich jahrelang aufopferungsvoll und mit aller Liebe um ihren Sohn gekümmert hatte, bestrafen?
Die Tragödie begann an einem Sommertag 1995. Riccardo hatte gerade sein Abiturergebnis erfahren: 1,8. Er setzte sich auf sein Motorrad, kam ins Schleudern und stürzte. Dabei erlitt Riccardo so schwer Hirnverletzungen, dass er seitdem handlungsunfähig war. Hoffnung auf Heilung gab es nicht. Um eine bessere Betreuung für ihren Sohn zu finden, verkaufte die allein erziehende Mutter ihr Haus in Forst (Brandenburg) und zog mit dem Sohn nach Berlin. Dort lebte er werktags im Elisabeth-Stift in Prenzlauer Berg und war an den Wochenenden bei ihr. “Er war gefangen in seinem Körper”, sagte die Angeklagte. Er sei im Laufe der Jahre etwas wacher geworden, habe aber auch immer mehr begriffen, was mit ihm geschehen war. “Er hat im Bett getobt.” Um ihn auf andere Gedanken zu bringen, schob die Mutter den Sohn mit dem Rollstuhl sogar zu Heavy-Metal-Konzerten, die er vor dem Unfall so gemocht hatte. Vergangenen Dezember sollte Riccardo eine neue Magensonde bekommen. Er hatte Angst vor Schmerzen. Mit dem Sozialamt gab es Schwierigkeiten wegen der von Brigitte R. angestrebten Förderwerkstatt für den Sohn.
“Ich hielt bis zum Schluss seine Hand”, sagte die Angeklagte. Sie habe dann Tabletten genommen und sich die Handgelenke aufgeritzt. Drei Tage später wurde sie gefunden.
Der Prozess musste sein, weil dem Gesetz der absolute Lebensschutz zu Grunde liegt, sagte der Staatsanwalt. Die Mutter sei völlig verzweifelt gewesen, habe in ihrer Ausweglosigkeit das Liebste geopfert, hieß es im Urteil. Wie vom Staatsanwalt und Verteidigung beantragt, sprach das Gericht die Mutter der Tötung auf Verlangen schuldig, weil es in Deutschland kein Recht auf aktive Sterbehilfe gibt. Die Richter sahen aber von der Verhängung einer Strafe ab.”
Kommentare:
Der Deutschen Hospizstiftung und der evangelischen Kirche:
Aus Berliner Morgenpost vom 15.09.2005:
“Urteilsspruch: Zustimmung und Ablehnung zur aktiven Sterbehilfe Die Deutsche Hospizstiftung hat den milden Berliner Richterspruch über eine Mutter, die ihren schwerstbehinderten Sohn auf seinen Wunsch hin vergiftete, begrüßt. “Das zeigt, dass die Gesetzeslage ausreichend ist. Wir brauchen kein Sterbehilfegesetz”, sagte gestern Eugen Brysch, Vorstandsmitglied der Stiftung. Dagegen lehnt die evangelische Kirchenleitung eine aktive Sterbehilfe ab. “Anfang und Ende des Lebens stehen uns nicht zur Verfügung”, unterstreicht Pröpstin Friederike von Kirchbach. Das Amtsgericht Tiergarten hatte die Mutter wegen Tötung auf Verlangen schuldig gesprochen, aber keine Strafe verhängt.”
Von Gita Neumann, Bundesbeauftragte des Humanistischen Verbandes Deutschlands für Patientenverfügung und Humanes Sterben:
“Die Bewertung der Deutschen Hospizstiftung scheint milder als die harte Aufrechterhaltung einer ausnahmslosen Bestrafung in jedem Fall so genannter ‘aktiver Sterbehilfe´. In Wirklichkeit wird damit jedoch schlauer und subtiler als von anderen Lebensschützern suggeriert, die gegenwärtige Lage wäre befriedigend. Das ist jedoch nicht der Fall. Denn Sterbehilfe unterhalb der Schwelle der Tötung auf Verlangen, etwa durch Verzicht auf künstliche Ernährung, ist für betroffene Familienangehörige, die ja meist als Betreuer eingesetzt sind, nahezu unmöglich. Wir wissen von Fällen, bei denen z. B. einer Mutter die Betreuung entzogen wurde weil Pflegedienste (die durchaus eigennützliche Interessen verfolgen) dies beim Amtsgericht angezeigt haben.
Dies betrifft im übrigen ‘klassische´ Wachkomapatienten, die natürlich nicht mehr per Augenkontakt bewusst kommunizieren könne. Trotzdem wird von nahezu allen Medien einschließlich der Ärztezeitung online (s. u.) im aktuellen Fall von einem ‘Wachkomapatienten´ gesprochen, der ja per Definition typischerweise nicht wieder zum Bewusstsein gelangt, sondern lediglich auf vegetativer Ebene einen Schlaf-/Wachrhythmus hat. Diese Undifferenziertheit ist für sich genommen bedenklich und ein Thema für sich.
Aber wir haben es in jedem Fall damit zu tun, dass in die Verzweiflung getriebene, liebende und sich aufopfernde Angehörige zu einer Straftat getrieben werden, weil es de fakto keine legale ärztliche bzw. palliativpflegerische Sterbehilfe gibt. Dies wird ernsthaft niemand als befriedigend ansehen können.”
Zum Thema Wachkoma aus neurologischer Sicht siehe:
Wunderheilungen gibt es nicht
Zum aktuellen Fall:
Auch Ärztezeitung geht von Wachkoma aus Hintergründe zum Fall