So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

mail@patientenverfuegung.de

Finden Sie eine_n
Berater_in in Ihrer Nähe

Beitrag

Suizidhilfe / Schweiz: Sorgfaltskriterien, gesetzliche Regelung? (fortlaufend)

10. Nov 2008

Schweizer Seelsorger bietet Supervision für Pflegekräfte beim Umgang mit Suizidwunsch an:
www.thurgauerzeitung.ch



Die Ärzte bei der Sterbehilfe auszuschalten, ist falsch
Tod auf Wunsch braucht Kontrolle
KOMMENTAR VON ANTJE LANG-LENDORFF (TAZ vom 21.März 2008)


Der Tod der krebskranken Chantal Sébire hat in Frankreich die Debatte über Sterbehilfe neu entfacht. Laut Gesetz ist dort wie in Deutschland auch nur die passive Sterbehilfe erlaubt. Ärzte dürfen die Behandlung einstellen, aber kein todbringendes Mittel geben. Sébire wurde eine weitergehende Sterbehilfe verweigert. Für Menschen wie sie braucht man Ausnahmeregelungen. Es ist gut, dass inzwischen sogar die französische Regierung den Umgang mit unheilbar Kranken diskutiert. Menschen, denen kein Schmerzmittel mehr hilft, sollten selbst entscheiden können, wie lange sie leiden wollen, wann es reicht. Nicht nur in Frankreich, auch in Deutschland.


Mehr zum Thema:
Dignitas für Sterbehilfe mit Helium:
Der Tod per Gasmaske
Die Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas hat das früh erkannt: Auch für viele todkranke Deutsche war sie der Ausweg aus der Not. Umso trauriger ist es, dass sie sich nun völlig intransparenter Methoden bedient. Wenn Dignitas-Gründer Ludwig Minelli den Sterbewilligen Helium statt Schmerzmittel verabreicht, weil er dafür kein ärztliches Rezept braucht, ist das nicht zu verantworten. Minelli umgeht auf diesem Weg die ärztliche Kontrolle und damit jene Instanz, die ihm ein angemessenes Vorgehen bescheinigt.


Dignitas-Vertreter begründen diesen Schritt mit den höheren Auflagen, die in der Schweiz für Sterbehilfe seit Jahresbeginn gelten. Ein Kranker müsse nun mindestens zwei Mal binnen drei Tagen von einem Arzt begutachtet werden. Es mag sein, dass diese Untersuchungen für manch einen Schwerkranken tatsächlich eine große Belastung darstellen. Deshalb die Ärzte bei der Sterbehilfe ganz auszuschalten, ist jedoch der falsche Weg.


Denn wenn allein Dignitas entscheidet, ob ein Mensch mündig ist oder psychisch krank, ob er leben oder sterben soll, ist das Willkür. Gerade weil es bei Sterbehilfe um Leben und Tod geht, müssten alle Vorgänge transparent sein, sollte jeder Betroffene bis zuletzt ärztlich begleitet werden. Ansonsten macht sich Dignitas angreifbar. Mit der Helium-Methode schadet die Organisation nicht nur sich selbst, sie wirft auch die Diskussion um Sterbehilfe zurück.



06.07.2007 — Tages-Anzeiger Online
Kein Freipass für Freitod
Kommentar.


Von Thomas Knellwolf
“Wer in der Schweiz sterben will, aber nicht unheilbar krank ist, kann von den etablierten Sterbehilfe-Organisationen keine Hilfe erwarten. Der Verein Exit beispielsweise lehnt Suizidbegleitung unter solchen Voraussetzungen ab und zwar weil er sich vor Strafverfahren fürchtet. Ganz enttäuschen will die Organisation die Hilfe Suchenden jedoch nicht. Und so haben Exit-Ärzte Sterbewillige bis vor kurzem diskret an Peter Baumann und dessen Verein Suizidhilfe vermittelt. Der Zürcher Psychiater erfüllte den letzten Wunsch und muss nun dafür ins Gefängnis.


Baumann wollte Menschen einen Tod in Würde ermöglichen. Ermöglicht hat er zumindest einem Mann einen nicht würdevollen Tod. Mit seinen wenig durchdachten, ja rabiaten Methoden hat Baumann letztlich seinen hehren Ideen geschadet.


Der Basler Sterbehilfe-Prozess zeigt deutlich, wie notwendig eine Bundesaufsicht für Sterbehelfer ist. Justizminister Christoph Blocher sträubt sich zwar noch dagegen. Doch der Ständerat hat vor zwei Wochen erkannt, dass es eine verstärkte Regelung der Sterbehilfe braucht. Paragrafen und Beamte verhindern zwar nicht, dass missionarische Menschen im Alleingang über Leben und Tod von anderen entscheiden. Aber konsequente Regeln und Kontrollen verringern das Risiko.



28.06.2007:
Mehr Kontrolle bei Sterbehilfe in der Schweiz? NEU-ISENBURG (fuh) Sterbehilfeorganisationen in der Schweiz sollen in Zukunft stärker kontrolliert werden. Der Ständerat die kleine Kammer des Schweizer Parlaments hat vom Bundesrat ein Gesetz gefordert, das Missbrauch im Umgang mit suizidwilligen Menschen verhindern soll.


In der Schweiz ist Sterbehilfe nur dann strafbar, wenn sie aus eigennützigen Beweggründen erfolgt. Diese Regelung hat nach Auffassung des christdemokratischen Ständerats Hansruedi Stadler zu einem regelrechten Sterbetourismus auch aus Deutschland geführt.
Quelle und weiter:
aerztezeitung.de



Freitodorganisation EXIT lässt sich in die Karten resp. Akten schauen:
” Anders als Dignitas unterstützt sie nur Schweizer BürgerInnen und lehnt den «Sterbetourismus» ab. Vielleicht war das der Grund, weshalb Exit und nicht Dignitas sich in die Karten respektive in die Akten schauen ließ. 154 Menschen sekundierte Exit 2006 beim freiwilligen Tod; bei Dignitas waren es 192, davon 118 Deutsche. Dieses Zahlenverhältnis scheint angesichts der Tatsache, dass Exit mit 50.000 Mitgliedern zehnmal größer ist als Dignitas, für eine gewisse Seriosität zu sprechen. Doch was veranlasst Menschen überhaupt “Quelle und mehr:


woz.ch Juni 2007


Schweizer Bundesrat Christoph Blocher über das Für und Wider gesetzlicher Regelungen zur Freitodbegleitung (vom 26.05.2007):
Neue Züricher Zeitung vom 26.05.2007


Siehe auch:
Schweizer Nationale Ethikkommission “Sorgfaltskriterien” (2006) (auf Stellungnahme 13/2006 klicken)



07.11.2005
Die Nationale Ethikkommission in der Humanmedizin der Schweiz rät zur Beibehaltung der liberalen Gesetzgebung, welche eine uneigennützige Freitodbegleitung bei schwer kranken Personen ausdrücklich erlaubt. Auch der “Suizid-Tourismus” soll unverändert möglich bleiben. Ausländische Bürger könnten ethisch gesehen dieselben Gründe für eine Suizidbeihilfe geltend machen wie Schweizer, urteilt die Kommission. Das Interesse v. a. von deutschen Sterbewilligen wächst: Half die Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas 2002 noch 59 Ausländern zum Freitod, waren es 2003 bereits 91 Personen. Die Beihilfe zum Suizid soll also in der Schweiz weiterhin straffrei bleiben. Sterbehilfeorganisationen sollen aber unter staatliche Aufsicht gestellt werden, rät die Nationale Ethikkommission in ihrer Stellungnahme zur “Beihilfe zum Suizid”. Außerdem nennt sie psychisch Kranke als Gruppen, für welche die Möglichkeit der Suizidbeihilfe nicht gelten soll.
Quelle: www.nzz.ch


Siehe auch:


Schweizer Nationale Ethikkommission “Beihilfe zum Suizid” (2005)


Erste Stellungnahmen:


Sterbehilfe ist grundsätzlich richtig


“Die Sterbehilfeorganisation Exit hält eine staatliche Aufsicht für Organisationen, die Hilfe zum Suizid anbieten, für sinnvoll. Dies garantiere, dass Begleitteams in Ausbildung die nötigen Anforderungen erfüllen, sagte ein Exit-Sprecher. Auch die Schweizerische Ärzteverbindung FMH ist mit den Vorschlägen der NEK einverstanden. Der Sterbewunsch von unheilbar Kranken werde heute sogar bereits im Medizinstudium thematisiert, so FMH. Der Heimverband Curaviva begrüßt die Pläne der NEK grundsätzlich. Dennoch setzt er auf bewusste Suizidpräventionen in Altersund Pflegeheimen.
Quelle: news.serch.ch vom 11.07.2005


Siehe auch Meldung unter: www.aerztezeitung.de


Tages-Anzeiger vom 19.12.2005
Alte bringen sich oft selber um


Jede dritte Person, die sich in der Schweiz selber tötet, ist ein Rentner oder eine Rentnerin. Und auf Grund der demografischen Alterung nimmt deren Zahl zu.
Am stärksten gefährdet sind Männer über 70.


Von Beat Bühlmann


Der Rentner Hanspeter Rubli* war an jenem Sonntagabend allein in der Wohnung, als seine Welt unvermittelt zusammenstürzte. Der Arztbesuch, für den folgenden Dienstag terminiert, muss ihn völlig aus der Fassung gebracht haben. Er hatte Angst vor der Diagnose, fürchtete sich vor einer unheilbaren Krankheit. Der 67-jährige Schreiner wusste keinen Ausweg und schnitt sich die Adern auf.


Von den 1269 Personen, die sich 2003 in der Schweiz selbst töteten, waren 428 älter als 65 Jahre. Jeder dritte Suizid betrifft also einen Rentner oder eine Rentnerin. Am stärksten gefährdet sind Männer ab 70 Jahren. «Dann steigt die Suizidrate dramatisch», sagt der Psychotherapeut Ladislav K. Valach. Auf Grund der demografischen Alterung, so heißt es im Suizidbericht des Bundesamtes für Gesundheit, müsse «in den nächsten Jahrzehnten mit einer Zunahme der Suizide der Menschen im höheren und hohen Alter gerechnet werden».


In den USA ist die Suizidrate bei betagten Männern (über 85) schon heute fünfmal höher als im nationalen Durchschnitt. Manchmal wenden sich die Betagten an die Sterbehilfeorganisationen Exit oder Dignitas. In der Schweiz war das bei 115 der 428 Selbsttötungen der Fall.


Nutzlos und abgeschoben Hanspeter Rubli hat überlebt. Eine Stunde nachdem er sich die Adern aufgeschnitten hatte, läutete das Telefon; er nahm es benebelt ab. Die schockierte Freundin rief die Ambulanz. Er selber, so sagte er später dem Therapeuten, hätte nichts unternommen und wäre lieber verblutet. Er habe Angst gehabt, dass beim Arzt «etwas aufliegen» könne; er fühle sich nichtsnutzig, die anderen hätten ihn immer überschätzt. «Viele Männer, die sich ein Leben lang über Beruf und Karriere definiert haben, fühlen sich im Alter nutzlos und abgeschoben», sagt Valach.


Lebenskrisen treffen vor allem allein stehende, geschiedene und verwitwete Personen; das Suizidrisiko ist für sie zweimal höher als für Verheiratete. Leicht erhöht ist das Risiko für Handwerker und Personen ohne Berufsbildung. Und ebenso auffällig: Suizidale Handlungen enden bei älteren Leuten öfter tödlich als bei jüngeren; jeder fünfte Versuch nimmt bei Rentnern einen tödlichen Ausgang (bei Jugendlichen einer von 200). Im Alter sei die Absicht, sich selber zu töten, stärker ausgeprägt, die Planung umfassender, der Suizid dramatischer, fasst Valach die Forschungsergebnisse zusammen. Die Hälfte der Männer, die einen Suizid begehen, stirbt durch Erhängen oder Erschießen. Die Frauen meistens nach Vergiftungen.


Sprachlosigkeit der Männer Warum diese seelische Not im Alter? Warum dieser besonders ausgeprägte Lebensüberdruss der alten Männer? Der Berner Psychiater Konrad Michel, einer der wenigen Suizidexperten in der Schweiz, nennt drei Faktoren:


Körperliche Erkrankungen wie Diabetes, Krebs oder Demenz treten im Alter öfter auf und setzen den Männern besonders stark zu. Sie fürchten sich vor Schmerzen, haben Angst, abhängig und pflegebedürftig zu werden.


Die soziale Isolation macht Rentner einsam. Die Kollegen vom Arbeitsplatz fehlen, die Freunde sterben weg. Und wenn sie dann noch die eigene Frau verlässt (durch Tod oder Scheidung), fühlen sich viele Männer hilflos und geraten in eine Lebenskrise.


Gegen 30 Prozent der älteren Leute leiden unter einer Depression; sie gilt als wichtigster Risikofaktor für den Suizid. Vor allem Männer, die sich stark an Beruf und Leistung orientiert haben, geraten im AHV-Alter in eine Identitätskrise. Sie haben das Lebensziel verloren und wissen mit der freien Zeit nichts anzufangen.


Zudem geraten Männer häufiger in eine seelische Sackgasse, weil sie nicht über ihre Probleme sprechen können. «In der Arztpraxis dreht sich das Gespräch oft nur um körperliche Beschwerden», sagt Psychotherapeut Michel, «über psychische Schwierigkeiten können sie nicht reden.» Die Sprachlosigkeit sei unter älteren Bauern und Handwerkern besonders extrem. «Dann sind sie plötzlich tot, haben sich erschossen oder im Tenn erhängt.»


Viele Männer könnten körperliche oder geistige Einbussen nur schwer verkraften, bestätigt Psychotherapeutin Ursula Schreiter Gasser. Sie war während neun Jahren Chefärztin des Gerontopsychiatrischen Zentrums Hegibach in Zürich. Sie berichtet von einem 70-jährigen Mann, sportlich und beruflich erfolgreich, der in eine Depression fiel, weil er auf Grund von Rückenbeschwerden seinen Sport nicht mehr ausüben konnte. «Er erlitt den Alterungsprozess als narzisstische Kränkung, konnte sich nicht als alternden Mann akzeptieren und nahm sich das Leben.» Ein anderer, etwas über 80, nahm es als persönlichen Verrat, dass ihn seine Frau wegen ihrer Demenz nicht mehr erkannte, und wollte sterben. Es blieb beim Versuch.


Hausärzte zu wenig hellhörig Die Gesellschaft nimmt diese stillen Tragödien weit gehend ungerührt hin. Suizidprävention für die Alten ist praktisch kein Thema. «Depression wird einfach als Alterserscheinung verstanden und nicht als Not gesehen», kritisiert Ursula Schreiter. Sie fordert mehr professionelle Hilfe. Dazu passt, dass Depression im Alter von den Hausärzten oft übersehen und der Suizid in der Praxis nicht angesprochen wird. «Die Ärzte, die Pflegenden und die Angehörigen müssen hellhöriger werden», sagt die Zürcher Gerontopsychiaterin.


Julius Kurmann, Chefarzt des Psychiatriezentrums Luzern Stadt, ermutigt die Ärzte in seinen Weiterbildungskursen, beim Thema Suizid nachzufragen: Haben Sie Medikamente gesammelt? Sich im Internet kundig gemacht, wie man sich erhängen kann? Oder sind Sie bewusst an bestimmten Bahngleisen entlanggegangen? Ein Hausarzt wird im Durchschnitt pro Jahr mit sechs Suizidversuchen konfrontiert, alle zwei Jahre mit einer vollendeten Selbsttötung. «Es ist dringend nötig, die Hausärzte besser für diese Aufgabe vorzubereiten», sagt Kurmann. Auch die Alterspsychiatrie etwa im Kanton Luzern sei noch «Brachland». Keine ambulante Versorgung, keine Tagesklinik, kein alterspsychiatrischer Dienst. «Wir brauchen auch ein geriatrisches Kompetenzzentrum, um Suizidprävention leisten zu können.»


Vom Bund ist wenig Unterstützung zu erwarten. Jedenfalls bleibe der Suizidbericht aus dem Bundesamt für Gesundheit in Sachen Prävention ziemlich «nebulös», kritisiert Barbara Weil, Geschäftsführerin der Beratungsstelle Ipsilon. Vor allem ist kein Geld dafür vorgesehen. Doch der Suizid ist nicht nur eine menschliche Tragödie, er hat auch gravierende finanzielle Folgen. Laut einer Studie von 2003 kosten alle 1.300 Selbsttötungen in der Schweiz pro Jahr über 65 Millionen Franken. Die Suizidversuche, auf jährlich 15.000 bis 25.000 geschätzt, noch nicht mitgerechnet.


*Name geändert.



USA:


Ärztliche Suizidhilfe neben Oregon bald auch in Kalifornien? Siehe Ärztezeitung Juni 2007:
Kriterien für erlaubte Suizidhilfe