90-jährige erhält “Bewährung” wegen versuchter Tötung auf Verlangen des Ehemanns
“Bewährung” bei versuchter Tötung auf Verlangen
Quelle: swr.de Nachrichten vom 08.07.2005:
“Im Verfahren gegen eine 90-jährige Frau wegen versuchter Sterbehilfe hat das Landgericht Frankenthal die Einweisung in ein psychiatrische Krankenhaus verfügt, dies aber zur Bewährung ausgesetzt. Die Frau kann weiter zusammen mit ihrem Mann in einem Ludwigshafener Altenheim leben. Die betagte Frau hatte im Februar versucht, ihren neun Jahre jüngeren Mann mit Schlaftabletten zu töten allerdings auf dessen Verlangen. Anschließend schluckte sie selbst eine Überdosis, beide überlebten jedoch. Die Eheleute hatten vereinbart, sich beim Sterben zu helfen, wenn einer von ihnen schwer erkranken würde Zwar bestehe nach Ansicht des Gutachters Wiederholungsgefahr, es sei aber unwahrscheinlich, dass die alte Dame sich erneut Schlaftabletten beschaffen könne