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Gesetzentwurf der Deutschen Hospiz Stiftung: Verbindlichkeit von validen PV

10. Nov 2008

Deutsche Hospiz Stiftung (DHS)legt eigenen Gesetzentwurf zur Patientenverfügung vor:

Quelle: Presseerklärung der DHS vom 17.06.2005:

“Berlin. “Wir brauchen endlich einen tragfähigen Kompromiss zum Thema Selbstbestimmung im Patientenrecht. Doch wir haben Sorge, dass aktuelle wahlpolitische Diskussionen den Patientenschutz verdrängen”, sagt Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung. “Es muss endlich etwas getan werden gegen die Verunsicherung sowohl der Menschen, die verbindlich vorsorgen wollen, als auch der Ärzte und Vormundschaftsrichter.”

Klare Kriterien gegen Mutmaßlichkeit

Der Vorschlag für das Gesetz beruht auf der wissenschaftlichen Arbeit des Staatsrechtlers Prof. Dr. Wolfram Höfling und den praktischen Erfahrungen der Deutschen Hospiz Stiftung. Demnach müssen Patientenverfügungen schriftlich vorliegen und nach Beratung verfasst worden sein. Die letzte Aktualisierung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Trifft die Patientenverfügung dann hinreichend die konkrete Krankheitssituation, ist sie auch vor dem Sterbeprozess verbindlich. “Wenn keine valide Patientenverfügung vorliegt, sind klare Bedingungen an die Ermittlung des mutmaßlichen Willens zu stellen. Sonst droht schwerstkranken Patienten Fremdbestimmung”, sagt Höfling. Diese Bedingungen sind im Gesetzentwurf ebenfalls benannt. Weiterhin formuliert der Vorschlag, wann das Vormundschaftsgericht zur Überprüfung herangezogen wird und welche straf- und bußgeldrechtlichen Vorschriften für Zuwiderhandlungen vorgesehen sind Gesetzentwurf DHS


Die Deutsche Hospiz-Stiftung ist eine unabhängige Stiftung öffentlichen Rechts und nicht die Dachorganisation der Hospizbewegung (dies ist vielmehr die Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz). Beide haben miteinander nichts zu tun.


Der Entwurf der Hospiz-Stiftung wird vom Sprecher der CDU/CSU Fraktion Thomas Rachel (Fraktions-Obmann der Enquête-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin)Fraktion kritisiert:

“Die Wirksamkeit der Patientenverfügung ist im vorliegenden Gesetzesentwurf der Hospiz Stiftung nicht auf bestimmte Krankheitsphasen beschränkt. Dies ist nicht vertretbar. Ist eine Patientenverbindung auch bei leichteren heilbaren Krankheiten verbindlich, geht es nicht um die Annahme einer tödlichen Krankheit und darum, dieser ihren Lauf zu lassen. Das Unterlassen der möglichen Heilung wäre vielmehr als Teil einer Selbsttötung zu werten. “(Quelle: Presseerklärung Rachel von heute)

Nach Auffassung von Gita Neumann, Bundesbeauftragte des Humanistischen Verbandes, hat sich “die CDU/CSU der fixen Idee der Enquête-Kommission anstecken lassen, mithilfe von Patientenverfügungen würden prinzipiell Gesunde leicht aus dem Leben scheiden können. Diese Maßlosigkeit, die kein vernünftiger Mensch ernst nehmen kann, dürfte nur noch von erzkonservativsten christlich-hospizlichen Kreisen geteilt werden. Von der Deutschen Hospiz-Stiftung offenbar nicht wenngleich diese selbst zu den radikalsten Gegnern der Sterbehilfe zählt.”