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Scheitern von politischem Konsens Stunde der Zivilcourage und der Praxis

10. Nov 2008

Wenn nun auch die Gesetzgebung zur Respektierung von Patientenverfügungen versagt hat, schlägt die Stunde der Zivilcourage, der neuen Praxisbündnisse und der bislang tabuisierten Gedanken. Dass das Roll-Back eines verabsolutierten Lebensschutzes so nicht weiter geht, ohne dass das Pendel umschlägt, liegt in der Natur der Sache. Anzeichen sind u. a.: Die FDP veranstaltet (siehe Meldung vom 25.05. auf dieser Seite)am 13. Juni in Berlin einen internationalen Kongress zur Sterbe- und Freitodhilfe.

“Für Sterbehilfe” so titelt der Berliner Kurier am 14.06.:
“Berlin Die FDP will das Verbot der Sterbehilfe lockern. Es soll aber nur in extremen Fällen “straffrei bleiben”, die von “ungeheurem menschlichen Leid” geprägt sind.”

Und die Humanistische Union (HU) die älteste und hoch angesehene Bürger- und Menschenrechtsorganisation Deutschlands wird auf ihrer nächsten Delegiertenkonferenz Mitte Juni einen rechtspolitischen Antrag zur eindeutigen Legalisierung der Tötung auf Verlangen behandeln (mehr: siehe Meldung vom 07.06. auf dieser Seite)

Ende des Konsenses und eisiges Klima

Längst ist für restriktive Lebensschützer das Feindbild nicht mehr dadurch definiert, dass die “aktive” Sterbehilfe durch die Hintertür eingeführt werden könnte, sondern inzwischen ist es der vom Patienten selbst verfügte Behandlungsverzicht. “Dieses verbürgte Patientenrecht können wir nur verteidigen, wenn wir aufhören, die Sterbehilfe zu diffamieren und uns selbst stets vermeintlich davon abgrenzen müssen”, sagt die Beauftragte Gita Neumann vom Humanistischen Verband Deutschlands, die Mitglied der “Kutzer-Kommission” des Bundesjustizministeriums war: “Es ist wohl eine Illusion gewesen, auf einen vernünftigen Konsens mit Kirchen-, Hospiz- und anderen Lebensschutzvertretern zu vertrauen wir haben inzwischen erleben müssen, dass bei jedem Entgegenkommen sich diese ihrerseits einen Schritt weiter von der Patientenautonomie entfernen und vernünftige auch gemeinsam erreichte Kompromisslinien dann öffentlich in Frage stellen. Es herrscht inzwischen ein immer eisiger werdendes Klima der Ausgrenzung von Positionen, die nicht auf absoluter Lebensschutz-Linie sind und als liberal gelten.”

Es schlägt die Stunde der Zivilcourage und Praxis

Vielleicht werden interdisziplinäre Stützpunkte mit Ärzten und Pflegekräften (vor allem auch aus dem Pflegeheim- und Altenbereich), humanistischen Beratern und christlichen Seelsorgern entstehen, die sich der Nächstenliebe verpflichtet fühlen und dabei gut und gern auf das Feindbild der Sterbehilfe verzichten können.

Sie hätten den Patienten sowohl fürsorgliche Palliativversorgung und großzügige Schmerztherapie als auch Respekt ihres Selbstbestimmungsrechtes sowie menschlich-spirituelle Begleitung bis zum Schluss anzubieten (auch bei einem möglichen Suizid was bekanntlich eine der besten Suizidverhütungsmethoden darstellt). Und vor allem eins: Ehrlichkeit und das Ende der Heuchelei.
Dies kann ohne neues Gesetz auf der Basis der bestehenden Rechtslage erfolgen, auf die vor wenigen Wochen das Bayrische Justizministerium dankenswerterweise in aller Deutlichkeit hinwies: Bayrisches Justizministerium zur gegenwärtigen Rechtslage

Hintergründe: Verdächtigungen und Ausgrenzungen

Erst verdächtigen, dann ausgrenzen, schließlich handeln und endlich “Schluss machen” wollen mit Andersdenkenden so unchristlich fallen religiös und hospizlich orientierte Lebensschützer in den letzten Monaten aus der Rolle freundlicher Nächstenliebe. Richten sich ihre Anfeindungen (was ja verständlich oder zumindest nachvollziehbar wäre) gegen Tendenzen, das Töten auf Verlangen von Schwerkranken und Sterbenden freizugeben? Mitnichten sie richten sich gegen Menschen und Gremien, die eine Patientenautonomie am Lebensende mittels verfügtem Behandlungsverzicht auch für Koma- und z. B. Alzheimerpatienten gelten lassen wollen.

Längst geben sich Vertreter/innen eines verschärften Lebensschutzes nicht mehr damit zufrieden, wenn ihr Gegenüber sich selbst in aller Deutlichkeit gegen Sterbehilfe ausspricht. Das musste Bundesjustizministerin Zypries ebenso erfahren wie jetzt der Nationale Ethikrat, die beide wohlausgewogene Vorschläge zur Regelung von Patientenverfügungen vorgestellt haben.

“Das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper gehört zum Kernbereich der Würde und der Freiheit des Menschen”, so eröffnet der Nationale Ethikrat seine aktuelle Stellungnahme zur Patientenverfügung, “und dieses Recht gilt für gesunde und kranke Menschen.” Sein Votum vom 02.06. wurde von Patienten- und Sozialverbänden prinzipiell begrüßt und gilt als ausgewogen.

Nun könnte man meinen, in unserer Republik bestünde hierzu weitgehendste Einigkeit doch weit gefehlt. So wird die Stellungnahme des Nationalen Ethikrates zur Patientenverfügung von der katholischen DIE TAGESPOST (04.06.2005) als “eines der typischen Tendenzvoten” diffamiert: “Für taktische Ethikvarianten ist der Rat ja da. Was aber selbst hart gesottene Beobachter schockiert, ist die Skrupellosigkeit, mit der sich der Ethikrat Demenzkranken widmet. Ein Skandal, der jetzt beendet werden muss.

Laut kombinet-nachrichten.org vom 02.06. bezichtigt Hubert Hüppe (MdB/ CDU) den Nationalen Ethikrats der “Vergewaltigung des Berufsethos der Pflegeberufe”. Er nennt eine vorsorgliche Selbstbestimmungsmöglichkeit auch für nicht direkt todesnahe Situationen eine “Ungeheuerlichkeit”, wäre damit doch “der Abbruch der Ernährung auch in frühen Stadien eines Wachkomas oder einer Demenzerkrankung zulässig Pflegende müssten dann tatenlos zusehen, wie der ihnen anvertraute Patient trotz erkennbarer Zeichen von Lebenswillen langsam stirbt. Hüppe ist stellvertetender Vorsitzender der Enquête-Kommission “Ethik und Recht der modernen Medizin”.

Auch andere CDU-Politiker sprechen sich im Sinne der TAGESPOST (Überschrift: “Ethikrat Macht endlich Schluss”; siehe http://www.die-tagespost.de/Archiv/titel_anzeige.asp?ID=14545) dafür aus, den Nationalen Ethikrat, der nicht legitimiert und völlig überflüssig wäre, unverzüglich abzuschaffen. Thomas Rachel (MdB) kritisiert als Sprecher der CDU/CSU-Fraktion dessen Votum wie folgt: Die Regelungen der Verbindlichkeit für den späteren Demenzfall seien “völlig inakzeptabel”. Presseerklärung CDU/CSU vom 03.06.

Gleichzeitig kündigt Rachel für die CDU/CSU an, Patientenverfügungen gesetzlich verankern zu wollen, mit denen auch “die Gesundheit und das Leben der Menschen zu schützen” seien. Eine völlig entwertete Patientenverfügung, die dann gesetzlich verbindlich werden soll? Unendliches Palaver darüber, wie man in medizinisch-ethischen Konsilen und Amtsgerichten dann damit umgehen sollte bis der Patient darüber (trotz abgelehnter Weiterbehandlung) gestorben ist? Nein danke, dann wollen wir es lieber mit der bestehenden Rechtlage halten.