Humanistische Union erwägt Legalisierung der aktiven Sterbehilfe
Kommentar der Newsletter-Redaktion patientenverfuegung.de zu: Delegierte der Humanistischen Union wollen Legalisierung der “aktiven” Sterbehilfe (Quelle: HU-Mitteilungen 189 vom Mai 2005)
Die Roll-Back Strategien christlich und hospizlich orientierter Lebensschützer führen dazu, dass das Pendel umschlägt. Zunehmende Polarisierungen sind zu erwarten. Bisher gab es in Deutschland keine ernst zu nehmende Organisation, die sich für die Legalisierung der Tötung auf Verlangen aussprach. Das könnte sich nun ändern.
Die Humanistische Union (HU) die älteste Bürgerrechtsorganisation Deutschlands wird auf ihrer nächsten Delegiertenkonferenz Mitte Juni einen Antrag 3 zur “Legalisierung der Sterbehilfe” behandeln, wonach sich der Bundesvorstand der Humanistischen Union in Zukunft für “die Straffreiheit der Tötung auf Verlangen, § 216 StGB” einsetzen soll, wenn die Tat begangen wurde “um zu einem menschenwürdigen Sterben zu verhelfen”.
Die Humanistische Union (HU) gehört zum humanistisch-weltlichen Spektrum, ist dabei nicht zu verwechseln mit Humanistischem Verband Deutschlands (HVD) oder der Deutscher Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS).
Laut Antragsbegründung der HU-Delegierten stünden einem verfassungsgemäßen Recht auf den selbstbestimmten Tod die Strafbestimmungen des § 216 StGB (auch den §§ 212, 213 u. a. StGB) entgegen. In der Begründung der Antragsteller wird jedoch ein Praxis-Argument besonders hervorgehoben: “Es hat sich bei der jahrelangen Arbeit der HU mit der Patientenverfügung gezeigt, wie sehr die Bezieher/innen der Patientenverfügung klagen, dass sich oft Ärzte, Krankenhäuser und Pflegeheime weigern, einmal begonnene lebensverlängernde Maßnahmen abzubrechen und damit den geäußerten oder dokumentierten Patientenwillen missachten “
Wenn sich alle Empörung und Diffamierung der Lebensschutzfraktion bereits gegen das Patientenrecht auf Behandlungsverzicht wenden was haben wir dann zu erwarten, wenn die angesehene, älteste Bürgerrechtsbewegung Deutschlands tatsächlich die Straffreiheit der aktiven Sterbehilfe auf ihre Fahnen schreibt?
Erfahrungsgemäß gar nichts.
Denn die Vertreter eines verabsolutierten Lebensschutzes und andere Bedenkenträger reagieren in Debatten immer dann eher kleinlaut, wenn man ihnen mit Entschiedenheit und Klarheit entgegentritt und ihre Grundvoraussetzungen nicht unkritisch übernimmt.