Nationale Ethikrat hat heute Stellungnahme zur Patientenverfügung abgegeben
Berlin (ots) Nach mehrmonatigen intensiven Beratungen veröffentlicht der Nationale Ethikrat am heutigen Donnerstag seine Stellungnahme zur Patientenverfügung. Aus der Presseerklärung vom 2. Juni:
” Voraussetzungen und Reichweite einer Patientenverfügung sollten im Interesse der Rechtssicherheit gesetzlich geregelt werden. Parallel dazu sollten die Kompetenzen von Betreuern und Bevollmächtigten präzisiert werden. Nach mehrheitlicher Auffassung der Mitglieder des Ethikrates soll der Gesetzgeber klarstellen, dass eine Patientenverfügung für den Arzt und das Pflegepersonal verbindlich ist und dass Reichweite und Verbindlichkeit der Patientenverfügung nicht auf bestimmte Phasen der Erkrankung beschränkt werden sollten.
Der Gesetzgeber sollte die Schriftform oder eine vergleichbar verlässliche Dokumentation zur Voraussetzung der Gültigkeit einer Patientenverfügung erklären. Der Gesetzgeber sollte außerdem klarstellen, dass Anzeichen von Lebenswillen eines Entscheidungsunfähigen die Bindungswirkung einer behandlungsablehnenden Patientenverfügung mit nur wenigen Ausnahmen aufheben.”
Die Stellungnahme “Patientenverfügung. Ein Instrument der Selbstbestimmung” ist online verfügbar unter Nationaler Ethikrat Stellungnahme
Die ersten vorliegenden Reaktionen von Verbänden sind durchweg positiv. Die FDP gibt gleichzeitig bekannt, ihren Gesetzentwurf heute in erster Lesung (ohne Debatte) in den Bundesstag eingebracht zu haben.
Erklärung des FDP-Experten Michael Kauch von heute: “Die FDP unterstützt die Forderung des Nationalen Ethikrates nach einer stärkeren Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Der Ethikrat setzt sich mit seiner Stellungnahme wohltuend von der schwarzen-rot-grünen Mehrheit der Enquête-Kommission des Bundestages ab. Denn anders als die Enquête-Kommission schließt der Ethikrat Zwangsbehandlungen gegen den Willen des Patienten aus. Nachdem angesichts der zu erwartenden Neuwahlen die Bemühungen für einen Gruppen-Gesetzentwurf zur Patientenverfügung abgebrochen wurden, hat die FDP-Bundestagsfraktion heute ihren 2004 formulierten Antrag in erster Lesung in den Bundestag eingebracht “Vollständig unter:
Aus Erklärung des Humanistischen Verbandes Deutschlands von heute: “Der Nationale Ethikrat gibt mit seinem Votum sowohl die geltende Rechtslage als auch die absolute Mehrheitsmeinung der Bevölkerung und der medizin-ethischen Fachwelt wieder. Ihm ist dafür Dank und Anerkennung auszusprechen, dem immer dreister werdenden ethischen Paternalismus einer Minderheitenposition gegenüber der Mehrheitsgesellschaft Einhalt zu gebieten. Er wird damit seiner Rolle als Stimme der Vernunft und einer ethischen Konsensbildung in unserem Land gerecht.”
Aus Erklärung des Sozialverbandes Deutschlands von heute ” Die gegenwärtige Rechtsunsicherheit bei der Anerkennung von Patientenverfügungen muss beendet werden. Auch bei einer Krankheit, die nicht unumkehrbar zum Tode führt, wie beispielsweise Wachkoma, muss der Patient das Recht haben, eine lebenserhaltende Behandlung in einer Patientenverfügung abzulehnen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Kritik wurde hingegen vor allem seitens CDU-Politiker geäußert.