Peter Glotz (SPD-Politiker und Prof.): Schweizer Freitodregelung ist die beste
Die Redaktion des Newsletters patientenverfuegung.de ist betroffen über den Tod von Peter Glotz, der heute (26.08.2005) bekannt wurde.
14.04.2005: Peter Glotz, geb. 1939, Politiker (ehemals “Chefdenker” der SPD) und Wissenschaftler (jetzt Professor an der Universität St. Gallen) hat in der Thüringer Allgemeinen vom 14.04.2005 die Schweizer Sterbehilferegelung als “die beste europäische Regelung” bezeichnet.
Sein Beitrag im Wortlaut (gekürzt), von Peter Glotz:
Betroffener muss entscheiden
” Der Papst hat seine Krankheit und Hinfälligkeit bewusst öffentlich vorgeführt Gott hat uns das Leben gegeben, nur Gott kann es uns nehmen. Dies ist die legitime Haltung Millionen Gläubiger unterschiedlicher Religionen. Einen Menschen, der weiterleben will, unter welchen Umständen auch immer zu töten, ist ein Verbrechen.
Ganz anders liegt der Fall der Koma-Patientin Terri Schiavo, die nie eine Chance hatte, sich die Öffentlichkeit zu verbitten. 15 Jahre musste das bedauernswerte Opfer bewegungslos liegen und erdulden, dass irgendwelche “Experten” Zuckungen auf ihrem Gesicht als Lächeln, Glück oder Lebenswillen deuteten
Terri Schiavo war nicht mehr entscheidungsfähig Millionen Menschen aber, die im vollen Besitz ihrer geistigen Kräfte sind, wollen ihrem Leben bewusst ein Ende setzen. Sie haben meist Jahre des Leidens auf Operationstischen und in Intensivstationen hinter sich. Es gehört zur Autonomie des Menschen zu entscheiden: Ich habe mein Leben zu Ende gelebt. Das ergibt sich auch aus der europäischen Menschenrechtskonvention.
Zwar ist es das gute Recht der Kirche, ihre Auffassung zu vertreten und ihren Gläubigen zu verbieten, aktive Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. In einem Gemeinwesen, das sich auf die Trennung von Staat und Kirche gründet, dürfen aber nicht Millionen von nicht Gläubigen auf den Weg des selbst gemachten Suizids (der in der Mehrzahl der Fälle fürchterlich misslingt) gezwungen werden.
Die beste europäische Regelung existiert in der Schweiz. Hier ist die Sterbehilfe unter der Bedingung legal, dass der Sterbewillige seinen Wunsch bei geistiger Klarheit schriftlich festgelegt hat und ein Arzt den jeweiligen Fall beurteilt und das Medikament verschreibt. Wobei die Frage, was ein würdiges Leben und ein würdiger Tod ist, der Betroffene entscheiden muss, niemand anders.”
Was ist aber mit dem Argument, auf alte und kranke Menschen würde gesellschaftlich Druck ausgeübt, vorschnell aus dem Leben zu scheiden? Es ist ebenso “verheerend” wie gleichzeitig “das schwächste” (siehe Ludwig Minelli im folgenden Streitgespräch). Denn es fehlt jeglicher, empirischer Beleg. Auch fehlt es den Ärzten und Pflegeheimen an (finanziellen) Interessen, ihre Patienten los werden zu wollen. Bleiben die bösen Angehörigen und die Fragen: Welches Menschen- oder christliche Familienbild haben wir?
Streitgespräch im STERN zwischen Prof. Hoppe (Deutsche Bundesärztekammer) und Minelli (Schweizer Freitodgesellschaft DIGNITAS) siehe: Streitgespräch Minelli und Hoppe