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Stern-Streitgespräch zwischen Spaemann und Grill

10. Nov 2008

Aus STERN vom 25.11.2006:

Der Philosoph Robert Spaemann (79) vergleicht die Sterbehilfe mit der NS-Euthanasie. Der Journalist Bartholomäus Grill (52) hat seinen Bruder in den Freitod begleitet. Im Stern-Gespräch prallten zwei Überzeugungen aufeinander.
Vollständig: Stern Streitgespräch


Frau K. wählte den Freitod und geholfen hatte der gelähmten Frau die Schweizer Organisation Dignitas. Wie lange ist ein Leben noch lebenswert? Darf man beim Sterben helfen? Was ist mit dem Argument, dass Druck auf alte und kranke Menschen ausgeübt würde ist das am verheerendsten oder ist dieses Argument gleichzeitig das schwächste?

Quelle STERN Heft 14 /2005: Wann darf man Sterben?

Ein Streitgespräch mit: Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, 64, ist sei 1982 Chefarzt des Institutes für Pathologie des Krankenhauses Düren GmbH. 1999 wählte ihn der Deutsche Ärztetag zum Präsidenten der Bundesärztekammer. Die Interessenvertretung von knapp 400.000 Ärzten lehnt aktive Sterbehilfe grundsätzlich ab.

Ludwig A. Minelli, 72, war Journalist des Schweizer Boulevardblattes “Blick” und zehn Jahre lang Korrespondent des “Spiegel”. Erst spät studierte er Jura und wurde mit 54 Jahren Rechtsanwalt. 1998 gründete er in Zürich die Organisation Dignitas, die Menschen “Freitodhilfe” leistet.

Foto Minelli und Hoppe im Sterngespräch


Interview mit dem

Berliner Zeitung Archiv


“KIRCHEN: MEDIZINER DÜRFEN NIEMALS SUIZID UNTERSTÜTZEN Was das Tabu anbetrifft, sind sich die evangelische und die katholische Kirche einig: Ärztlich assistierter Suizid und Tötung auf Verlangen sind unter keinen Umständen zu rechtfertigen. Die Rolle des Arztes sei klar, sagt dazu der Augsburger Weihbischof Anton Losinger: “Er ist der Heiler, nicht der Vollstrecker.” Und Hermann Barth, der Kirchenamtspräsident der EKD, spricht mit Blick auf kommerzielle Sterbehilfe-Organisationen wie Exit oder Dignitas von “versucherrischen Modellen”, denen man entgegentreten müsse.

Aber was ist mit der Grauzone? Wie handelt man im Fall von Alzheimer- und Demenzkranken, die irgendwann eine Patientenverfügung unterschrieben haben? Was ist mit Wachkoma-Patienten?

In diesen Fällen ist die Linie der Katholischen Kirche, die durchaus sieht, dass die moderne Apparatemedizin viele Patienten “über eine gebührliche Zeit” hinaus am Leben erhält, absolut kompromisslos: Für Alzheimer-, Demenz- und Wachkoma-Patienten, so Losinger, komme eine “Nichtbehandlung” nicht in Frage. Erstens wisse man, dass der Schritt von der Gesundheit in die Krankheit hinein das Denken eines Menschen oft sehr stark verändere “Das sagen uns Ärzte und Pastoraltheologen” -, und Zweitens habe man Fälle erlebt, in denen Menschen aus jahrelangem Wachkoma aufgewacht seien.

Quelle: Hamburger Abendblatt vom 08.02.2007:


Quelle TAZ vom 09.04.2005: One-Way-Ticket nach Zürich
Todkranke reisen zum Sterben in die Schweiz. Dort kann man sich auf Rezept ein tödliches Mittel verabreichen lassen und wird beim Sterben von ehrenamtlichen Mitarbeitern betreut

VON JULIANE GANSERA

Tiefblaue Seen, traumhafte Bergpanoramen, Erholung pur. Dieses Bild lockte 2003 viele deutsche Urlauber in die Schweiz. Aber nicht alle Touristen kamen der landschaftlichen Schönheit wegen. 45 Deutsche reisten zum Sterben in die Schweiz.

Seit 1942 sind “Tötung auf Verlangen” und “Beihilfe zum Suizid” im schweizerischen Strafgesetzbuch geregelt. Letztere bleibt straffrei, wenn sie nicht “aus selbstsüchtigen Beweggründen” erfolgt. Andernfalls muss der Sterbehelfer mit bis zu fünf Jahren Gefängnis rechnen. Aktive Sterbehilfe ist verboten.

Fünf verschiedene Sterbehilfeorganisationen gibt es: Dignitas, Exit Deutsche Schweiz, Exit AMDM Suisse romande, Ex-International und Suizidhilfe.

Besonders umstritten ist die Organisation Dignitas. Sie ermöglicht Todkranken, die keinen Schweizer Wohnsitz haben, den bewusst eingeleiteten Tod. In den Niederlanden und in Belgien gibt es keinen Sterbetourismus. Die Sterbebegleitung ist dort nur für Einheimische möglich. Bei Dignitas findet nach der Einreise ein Patientengespräch statt, die Verabreichung des tödlichen Medikaments erfolgt meist am selben Tag. Exit Deutsche Schweiz lehnt den Sterbetourismus ab. Sie befürchtet, in den Verdacht zu geraten, aus finanziellen Interessen zu handeln.

Voraussetzung für die Leistung von Suizidhilfe sind in der Schweiz und in den Niederlanden der Nachweis des Sterbewunschs über einen längeren Zeitraum, ein unheilbares Leiden mit tödlichem Verlauf sowie die Beurteilung und Beratung durch zwei Ärzte. Im Anschluss an die Sterbebegleitung informiert der Sterbehelfer die Polizei. Um rechtlich kritischen Situationen vorzubeugen, zeichnet zum Beispiel Dignitas die Suizidhilfe auf Videoband auf.

In Deutschland ist bereits das bloße Geschehenlassen eines Selbstmords als “unterlassene Hilfeleistung” strafbar. Angehörige und Arzt haben eine “Garantenpflicht” bezüglich des Lebens eines Selbstmordwilligen, sie müssen mit Anklage wegen “Tötung durch Unterlassung” rechnen. Möglich ist passive Sterbehilfe. Nimmt ein Leiden nach Ansicht des Arztes unumkehrbar einen tödlichen Verlauf, kann er von lebensverlängernden Maßnahmen absehen, wenn eine Patientenverfügung vorliegt.

Die Schweizer Organisationen finanzieren sich durch Mitgliederbeiträge. Der Jahresbeitrag beläuft sich bei Exit Dt. Schweiz auf 35 Schweizer Franken, die Mitgliedschaft auf Lebenszeit kostet 600 Franken. Die Kosten für eine Freitodbegleitung belaufen sich bei Dignitas auf 5.000 bis 5.700 Schweizer Franken (Vorbereitungen 1.000, Arztbesuch bis zu 500, Durchführung 1.000, Bestattung 1.500-2.200, Abwicklung der Behördengänge 1.000).

Die Sterbebegleiter erhalten aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen kein Gehalt. Sie arbeiten ehrenamtlich. Die Mitglieder bei Dignitas kommen in der Mehrheit aus dem Ausland. 2003 gehörten lediglich 897 Schweizer Mitglieder der Organisation an. Ein erheblicher wirtschaftlicher Faktor waren die 1.293 Deutschen, 453 Engländer und 258 Franzosen.

Dorle Vallender, Politikerin der “Freisinnig Demokratischen Partei” (FDP) in der Schweiz, setzte sich im Parlament 2002 für eine Änderung der bestehenden Gesetze ein. Sie forderte staatlich gemeldete und kontrollierte Organisationen und Helfer, Beratung und Beurteilung durch zwei Ärzte und ein Werbeverbot. Die Initiative sah weiterhin das Verbot von Suizidhilfe für Personen, die nicht in der Schweiz wohnen, vor. “Dadurch wird verhindert, dass Zürich, Bern und andere Städte zu einer Drehscheibe des Sterbetourismus werden, wo man die Rechtsordnung anderer Länder unterlaufen kann”, so ihre Argumentation. Der Antrag wurde Ende November 2002 durch den Schweizer Bundesrat abgewiesen.

Dignitas-Gründer A. Minelli will nichts von einer Neuregelungen wissen: “Der Umstand, dass es ein ärztliches Rezept braucht und dass jeder Fall nachträglich durch die Justiz untersucht wird, genügt voll und ganz.” Die Züricher Staatsanwaltschaft sieht hingegen Handlungsbedarf. So müssen die Leichen von “Sterbetouristen” im Schweizer Kanton obduziert werden. Der aktuelle Entwurf des Staatsanwalts Andreas Brunner sieht die Beteiligung der Sterbehilfeorganisationen an den Kosten, die durch die Freitodbegleitung anfallen, vor. 2003 beliefen sie sich für Ermittlungen und Obduktionen auf 273.000 Schweizer Franken.

Elke Baezner-Sailer, langjähriges Vorstandsmitglied von Exit Deutsche Schweiz, sagt: “Die beste Gewähr, dass Freitod- oder Sterbehilfe für Nichtschweizer unterbleibt, wäre allerdings, dass die Nachbarstaaten der Schweiz und ich denke da besonders an Deutschland, Frankreich, aber auch in England die Bedingungen schaffen, die es den Schwerstkranken ermöglichen, in Würde und Frieden daheim zu sterben.””

www.dghs.de, www.dignitas.ch, www.ne.ch, www.suizidhilfe.ch


Schweizer Experte über das Für und Wider gesetzlicher Regelungen zur Freitodbegleitung: Neue Züricher Zeitung vom 26.05.2007