So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

mail@patientenverfuegung.de

Finden Sie eine_n
Berater_in in Ihrer Nähe

Beitrag

Kirche widerspricht Ärzten bei Sterbehilfe

10. Nov 2008

Quelle Kölner Stadtanzeiger vom 02.04.2005, Politik, VON CHRISTIAN RATH

“Der Prediger John Butler Book zeigt demonstrativ seine Unterstützung für die verstorbene Amerikanerin Terri Schiavo.

Bischöfe und Ärzte haben unterschiedliche Vorstellungen, ob künstliche Ernährung zur Basisversorgung von Schwerkranken gehört. Freiburg “Menschen einfach verhungern zu lassen, das ist ethisch nicht erlaubt”, sagte Kardinal Karl Lehmann, Vorsitzender der katholischen Bischofskonferenz, nach dem Tod der amerikanischen Koma-Patientin Terri Schiavo. Er heizt damit die Diskussion in Deutschland um die Neuregelung von Patientenverfügungen an.

Bisher ist die Frage, unter welchen Bedingungen eine künstliche Ernährung abgebrochen werden kann, nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof 2003 aber drei Bedingungen aufgestellt. Demnach ist ein Behandlungsabbruch, der zum Tode führt, möglich, wenn es dem erklärten Willen des Kranken entspricht, in Zweifelsfällen muss auch das Vormundschaftsgericht zustimmen und außerdem soll die Krankheit bereits einen “irreversiblen tödlichen Verlauf” genommen haben. Ob das Wachkoma als “irreversibel tödlich” gilt, ist unter Juristen umstritten. Doch der Streit dürfte bald überholt sein, denn noch in diesem Jahr will der Gesetzgeber die Wirkung und Reichweite von Patientenverfügungen zum Behandlungsabbruch ausdrücklich regeln.

Wenn es nach Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) geht, kann im Rahmen einer Patientenverfügung auch angeordnet werden, dass auf künstliche Ernährung verzichtet wird. Die Medizin-Enquête-Kommission des Bundestags formuliert scheinbar enger: “Maßnahmen der Basisversorgung können durch Patientenverfügung nicht ausgeschlossen werden. ” Doch gehört die Ernährung durch eine Magensonde noch zur Basisversorgung wie Körperpflege? Oder ist dies bereits eine medizinische Behandlung, die nicht gegen den Willen des Patienten durchgeführt werden darf? Die Enquêtekommission lässt die Frage bezeichnenderweise offen.

Für die katholische Kirche gehört die künstliche Ernährung trotz des sprachlichen Widerspruchs zu den “natürlichen Mitteln der Lebenserhaltung”. Deshalb die harten Worte von Kardinal Lehmann. Dagegen sieht die Bundesärztekammer in ihren Richtlinien zur Sterbebegleitung die Ernährung mittels einer Magensonde als medizinische Behandlung, über die der Arzt entscheiden muss, da sie gerade im letzten Sterbeprozess auch zur Belastung werden kann. Nur das “Stillen von Hunger und Durst” soll zur unverzichtbaren Basisbetreuung gehören.

Die Ärzte gehen davon aus, dass “das subjektive Durstgefühl am Ende des Lebens nicht mit der Flüssigkeitszufuhr zusammenhängt, sondern wesentlich durch die Trockenheit der Mundschleimhäute bestimmt wird”, erläutert Eggert Beleites, der Ethik-Experte der Bundesärztekammer. Aus medizinischer Sicht wirkt es deshalb eher polemisch, wenn davon gesprochen wird, man habe Terri Schiavo “verhungern und verdursten” lassen. Experten in den USA sagten, Terri Schiavos Großhirn sei abgestorben, sie habe daher in ihren letzten Tagen nicht gelitten. “(KStA)