Sterbe- und Suizidhilfe-Initiative / Wer befürwortet sie in Deutschland?
Auf dieser Seite werden einschlägige aktuelle Meldungen (ab Juli 2008) vorgestellt:
www.kuschsterbehilfe.de
Dezember 2007:
Renommierter-Pflegerechtler-plaediert-fuer-aerztlich-assistierten-freiverantwortlichen-Suizid.html
(Bezogen auf: Pflegerecht Dez./ 2007)
Ärztlich assistierter Suizid als Präzedenz-Fall geplant
Uwe Christian Arnold, Dignitate-Vorstand: Es gibt viele Mediziner, die zu einem solchen Vorhaben bereit sind.
Sprecher Berliner Ärztekammer: Dieses Verhalten ist vollkommen unakzeptabel.
RA Wolfgang Putz: Ein geeigneter Fall lässt die Unterstützung des Sterbewilligen von A bis Z zu.
Quelle: Stern.de
“Ist es ein zynischer Versuch mit dem Tod oder ein notwendiger Schritt, um die Sterbehilfe aus der rechtlichen Grauzone zu bekommen? Der Sterbehilfeverein Dignitate will erstmals in Deutschland einem Menschen beim Freitod helfen. Rechtsexperten sagen: “Assistierter Suizid ist auch in Deutschland nicht strafbar”.
bald könnte den verzweifelten Menschen der Umweg über die Schweiz erspart bleiben. Denn Dignitate hat nun angekündigt, im kommenden Jahr erstmals in Deutschland einem Menschen beim Freitod helfen zu wollen. Die Empörung ist groß, die CDU spricht von einem ungeheuerlichen Vorgang und fordert das Verbot des Vereins.
Hinter der Aktion steht der Berliner Urologe Uwe Christian Arnold, Vorstandsmitglied von Dignitate. Schon in den ersten Monaten 2008 werde es soweit sein, sagte Arnold stern.de. “Es wird ein assistierter Suizid sein. Der Arzt wird dem Patienten ein Medikament geben und dabei sein, wenn der Patient das Medikament einnimmt.” Man habe schon einen Arzt für die Premiere gefunden, berichtete Arnold. Es gebe zudem viele weitere Mediziner, die zu einem solchen Vorhaben bereit seien. Sorgen vor rechtlichen Konsequenzen gebe es bei Dignitate nicht.
Ärztekammer sieht Verstoß gegen Berufsordnung
Dignitate-Vorstand Arnold weiß natürlich um die rechtlichen Voraussetzungen in Deutschland. Deshalb denke man darüber nach, dass der ausführende Arzt nach der Abgabe des Medikaments den Patienten alleine lässt. Um auch berufsrechtlichen Konsequenzen zuvorzukommen, werden wohl nur pensionierte Ärzte beim Freitod helfen, kündigte Arnold an.
Diese Vorsichtsmaßnahmen scheinen angebracht, sieht die Ärztekammer doch schon in der Ankündigung einen klaren Verstoß. “Dieses Verhalten ist vollkommen unakzeptabel. Die Berufsordnung schreibt es Ärzten vor, Leben zu erhalten und nicht aktiv zu verkürzen”, sagte ein Sprecher der Berliner Kammer stern.de. Den beteiligten Medizinern könnte demnach ein Berufsrechtsverfahren bevorstehen. Neben Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro droht ihnen auch die Entziehung der Zulassung.
Die Berliner Staatsanwaltschaft sieht keine Veranlassung, aufgrund der Ankündigung Ermittlungen einzuleiten. “Die Ankündigung ist grundsätzlich nicht strafbar”, sagt Oberstaatsanwalt Michael Grunewald. Auch der Polizei sind die Hände gebunden. “Wir werden nicht versuchen, den Arzt zu ermitteln. Denn es ist nicht klar, was und wie passieren soll. Zudem ist die Begleitung nicht strafbar”, sagte ein Berliner Polizeisprecher.
Vollständig: stern.de
Quelle ntv:
Zumutbare Hilfeleistung
” Womit die Diskussion sich auf den Paragrafen 323 c konzentriert, die unterlassene Hilfeleistung. Danach muss jeder bei “Unglücksfällen” einen “zumutbaren” Rettungsversuch unternehmen. Wer die Hände in den Schoß legt, kann mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden.
Zwar streiten Juristen darüber, ob es dem Retter wirklich “zumutbar” ist, einen Menschen am Leben zu erhalten, der klaren Sinnes sterben will. Bisher hat sich der Bundesgerichtshof im Zweifel für das Leben entschieden.
Dennoch ist sich der Münchner Rechtsanwalt Wolfgang Putz sicher: “Ein geeigneter Fall lässt die Unterstützung des Sterbewilligen von A bis Z zu.” Allerdings sind geeignete Fälle selten. Voraussetzung dafür ist dem Anwalt zufolge nämlich ein Mensch, der aus völlig freiem und eigenverantwortlichem Willen aus dem Leben scheiden will. Von einem solchen “Bilanzsuizid” gehe die Wissenschaft aber nur in vielleicht zwei von hundert Fällen aus in der ganz überwiegenden Zahl treibe die Verzweiflung den Lebensmüden in den Tod. p> Weitere juristische Fallstricke lauern im Drogenstrafrecht. Sollte Dignitate in Deutschland tatsächlich einen Präzedenzfall schaffen, dann würden wohl drei, vier Jahre vergehen, bis die Sache beim Bundesgerichtshof angelangt ist.
Dabei ist der erfahrene Arztrechtler Putz überzeugt: “Bei den Ärzten wäre die Unterstützung der Selbsttötung am besten aufgehoben.”
Vollständig:
n-tv.de
Ex Senator Kusch: Sterbehilfeautomat und Volksinitiative
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Solidaritätsaufruf Sterbehilfe Deutscher Ärzte (Stand: März 2007)
Haben rigorose Sterbehilfegegner jedes Maß überzogen? Zumindest gibt es als moderate Gegenbewegung seit März auch in Deutschland eine “Sterbehilfe-Initiative”. Unter den 20 Erstunterzeichnern sind vor allem Mediziner und Ethiker/-innen, darunter 6 Professor/-inn/en und zwei Privatdozenten, auch die Pflege ist vertreten und als Prominenter der Schauspieler Michael Lesch.
Der deutsche Aufruf solidarisiert sich mit dem Anliegen der französischen Ärztinnen und Ärzte. Er wendet sich wie diese gegen die Kriminalisierung, Tabuisierung und Verteufelung des Begriffs “Sterbehilfe” , will das Selbstbestimmungsrecht des Patienten im Vertrauensverhältnis zum Arzt gewahrt sehen ohne staatliche und religiöse Reglementierung. Der deutsche Aufruf fordert dabei anders als die Franzosen nicht die mögliche Freigabe der Tötung auf Verlangen (StGB 216) bzw. der “aktiven direkten Sterbehilfe” ähnlich dem Niederländischen und Belgischen Modell.
Der Solidaritätsaufruf findet sich auf der Startseite und der Knopf “Aufruf unterzeichnen” oben auf der Leiste von www.prosterbehilfe.de
(Es kann auch eine PDF-Datei ausgedruckt werden, dort Unterschriften v. a. von Ärzten und “Pflegebediensteten” gesammelt und an eine angegebene Adresse zurückgeschickt werden).
Aktueller Anlass waren
die Sterbehilfe-Sendung von Sabine Christiansen am 12. März (an der als prominente Sterbehilfe-Befürworter neben dem Bergsteiger Reinhold Messner auch der Schauspieler Michael Lesch teilnahm und in einem Interview-Beitrag die verstorbene SPD-Politikerin Regine Hildebrandt siehe ganz unten gezeigt wurde)
der folgenreiche Aufruf von 2.000 Ärzten und Pflegebediensteten in Frankreich (siehe: Deutsches Ärzteblatt
Fernsehaufklärung in der ARD über erlaubten Freitod
Fernsehsendung am Mittwoch, dem 01.11.2006, 23:30 Uhr “Mein Tod gehört mir” Das Erste / Mein Tod gehört mir
Darin wird gefragt, warum denn schwerstkranke Deutsche, die ihr Sterben verkürzt sehen wollen, zur Suizidbegleitung das eigene Land verlassen müssen obwohl doch auch die Deutschlang, ähnlich wie in der Schweiz, die Freitodhilfe zwar missbilligt sein mag, aber nicht strafrechtlich verboten ist.
Erst tags zuvor gab es im Weltspiegel den Beitrag: “USA Keine Angst vorm Sterben” im Weltspiegel:
Das ERSTE / WELTSPIEGEL
In der ARD wird also die deutsche Bevölkerung über Freitodmöglichkeiten in Oregon/ USA sowie bei DIGNITAS oder EX-International (Deutschland / Schweiz) wohlwollend aufgeklärt.
Rechtlich fehlinformiert bleiben jedoch deutsche Ärztinnen und Ärzte, sollten sie in diesen Tagen nur ihr Fachorgan lesen: Das Deutsche Ärzteblatt vom 27.10.2006 verbreitet nämlich die ethisch-religiöse Auffassung der o. g. Teilnehmer des Bonner Spitzengesprächs, als wenn es sich um unsere Rechtslage handeln würde. Behauptet wird fälschlicherweise: ” In Deutschland ist jede Hilfestellung zum Suizid genauso verboten wie jede Form aktiver Sterbehilfe.”
Deutsches Ärzteblatt vom 27.10.2006
Wer bei uns zur Regelung der aktiven Sterbehilfe aufruft: Letzter STAND 10.06.2006
Der Hamburger Justizsenator Roger Kusch lässt nicht locker: Gesetzentwurf zur Straffreiheit der aktiven Sterbehilfe.
Zusammenfassung (fortlaufend) unter: Aktuell / Archiv
(Er ist inzwischen nicht mehr Senator)h
18.12.2005:
CSU-Senioren-Chef beklagt “Verlogenheit der Gutmenschen” in der Sterbehilfefrage
Der 63 jährige Vorsitzende der CSU-Senioren, Konrad Weckerle, ist mit seinem öffentlichen Eintreten für die “aktive” Sterbehilfe in der eigenen Partei stark unter Druck geraten. In einem Interview mit der Welt am Sonntag (WamS) von letzter Woche hatte er für die Wahlfreiheit der Betroffenen plädiert und die “Verlogenheit der Gutmenschen” in dieser Frage kritisiert. Das berichtet die WamS von heute.
Die Nürnberger Nachrichten vom 12.12.2005 hatten berichtet:
“CSU-Chefsenior für Sterbehilfe
Vorsitzender Konrad Weckerle weicht von Partei-Haltung ab
MÜNCHEN (dpa/Eig. Ber./pa) Der Vorsitzende der Senioren-Union der CSU, Konrad Weckerle, hat sich dafür ausgesprochen, rechtliche Voraussetzungen für aktive Sterbehilfe zu schaffen. “Ich bin ein Verfechter der aktiven Sterbehilfe”, sagte Weckerle in einem Zeitungsinterview. Damit steht der ehemalige Chef der Rhein-Main-Donau AG im Gegensatz zur Position der großen Mehrheit in der CSU und auch der Haltung der Kirchen. Weckerle forderte, im Interesse eines umfassenden Selbstbestimmungsrechtes klare Verantwortlichkeiten zu schaffen. Das könne in Form einer erweiterten Patientenverfügung geschehen. Der CSU-Politiker will den Menschen die Wahlfreiheit lassen, ob sie bei sich selbst aktive Sterbehilfe wünschten oder nicht. Die Entscheidung müsse getroffen werden, solange dies den Betroffenen mit wachem Verstand möglich ist. “Auf keinen Fall dürfen das die Verwandten, sprich Erben, entscheiden, das ist selbstverständlich”, betonte Weckerle.”
DIE WELT, 29.10.2005:
Saar-SPD-Chef für aktive Sterbehilfe in engen Grenzen
Saarbrücken Saar-SPD-Chef Heiko Maas hat für eine aktive Sterbehilfe in engen Grenzen plädiert. Eine aktive Sterbehilfe würde “etwa todkranken Menschen, die nur noch von Maschinen am Leben gehalten werden, ein qualvolles, langsames Sterben ersparen”, sagte er der “Saarbrücker Zeitung”. Für Maas ist dafür allerdings eine freie Willenserklärung des Patienten notwendig. Außerdem solle die Sterbehilfe nur dann zulässig sein, wenn ein menschenwürdiges Weiterleben des Patienten nicht mehr möglich sei. “Dritte dürfen nicht über Leben und Tod entscheiden. Deshalb ist eine bei klarem Verstand und nach bestem Gewissen verfasste Patientenverfügung des Betroffenen Grundvoraussetzung.” Unter diesen Bedingungen hielte er die Sterbehilfe mit dem christlichen und ethischen Menschenbild für vereinbar. AFP
Prominente für Kuschs Vorstoß zur “aktiven” Sterbehilfe
20.10.2005 Erstmals haben sich prominente Bundespolitiker dem Vorstoß des Hamburger Justizsenators Roger Kusch (CDU) zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe angeschlossen. FDP-Präsidiumsmitglied Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sprach sich in der Tageszeitung “Die Welt” dafür aus, “in ganz schweren Fällen aktive Sterbehilfe zuzulassen”.
Die Diskussion müsse “endlich ehrlicher und weniger ideologisch” geführt werden und der freie Wille von Schwerstkranken bis zum Schluss Priorität haben, forderte sie. Das Selbstbestimmungsrecht der Patienten müsse gestärkt werden, und das sei “kein Tod auf Rezept”, betonte die frühere Bundesjustizministerin. Vielmehr gehe es um die Respektierung des Willens des Sterbenden. FDP-Präsidiumsmitglied Cornelia Pieper forderte ebenfalls in der “Welt”, die Politik müsse sich mit der aktiven Sterbehilfe befassen. “Schweigen bringt uns nicht weiter, wir sollten uns der Diskussion stellen”, sagte sie. Justizsenator Kusch argumentiert, er wolle mit seinem Sterbehilfevorstoß Organisationen wie “DIGNITAS” überflüssig machen: Der STERN Heft 43/2005
Der Schriftsteller und Holocaust-Überlebende Ralph Giordano gratulierte Kusch im Stern für dessen Mut, dieses “heiße Eisen” anzufassen. “Meine geliebte Frau ist an Krebs gestorben fast fünf Jahre lang. Durch aktive Sterbehilfe ist ihr ein furchtbares Ende erspart geblieben. Die Sache ist verjährt, und Namen werde ich nicht nennen. In Deutschland ist es höchste Zeit für eine offene Debatte über Sterbehilfe.” Auch Bergsteiger Reinhold Messner hält Sterbehilfe “in äußerst schlimmen Fällen für eine akzeptable Form, um aus dem Leben zu scheiden”.
Hitzige Debatte um Kusch, Sterbehilfe, Kommerzialisierung und Würde am Lebensende Legalisierungs-Vorstoß des Justizsenators polarisiert stark
Quelle: DIE WELT, 13.10.2005:
“Selten haben Äußerungen eines Hamburger Senators die Nation derart gespalten, wie die Forderung des Hamburger Justizsenators Roger Kusch, die “Tötung auf Verlangen” zu legalisieren. Neben deutlicher Kritik von Kirchen und Verbänden gibt es aber auch breite Zustimmung aus der Bevölkerung.
Kusch fordert als erster CDU-Politiker eine Änderung des Paragraphen 216 des Strafgesetzbuches dahingehend, dass aktive Sterbehilfe nicht mehr unter Strafe gestellt wird.
Weite Teile der Politik mit Ausnahme der FDP lehnen die Ansicht des Senators ab.
Laut einer Umfrage des “Stern” sind hingegen Dreiviertel aller Deutschen für die Legalisierung der Sterbehilfe. Unterstützung erhielt Kusch auch vom jüdischen Schriftsteller Ralph Giordano : “Natürlich schreckt in Deutschland die NS-Euthanasie. Aber für viele Deutsche ist dieser Begriff auch nichts als ein Vorwand, sich vor der längst überfälligen Auseinandersetzung mit der aktiven Sterbehilfe zu drücken.” Er stehe da ganz hinter Kusch.
Unterdessen legte der CDU-Politiker nach: Im ZDF-Mittagsmagazin sagte Kusch am Mittwoch: “Ich fordere, den Freitod zu respektieren.” Das bedeute jedoch nicht, dass der Freitod gefördert werden solle. “Mir geht es darum, dass Menschen frei ihr Leben gestalten und frei auch das Ende ihres Lebens gestalten sollen, wenn sie bei klarem Bewusstsein sind und sich frei entscheiden können”, sagte Kusch.” Hier mehr dazu
Aus Berliner Morgenpost vom 13.10.2005:
” Wie Kusch argumentierte der Bundesvorsitzende der FDP-Nachwuchses Junge Liberale, Johannes Vogel, die in Deutschland übliche Unterscheidung von passiver, indirekter und aktiver Sterbehilfe sei wenig hilfreich. Das Recht unheilbar Kranker, über Leben und Sterben, Fortsetzung oder Abbruch von medizinischer Behandlung selbst zu entscheiden, müsse gestärkt werden.”
Quelle: Presseerklärung:
14.06.2005: Zum gestrigen Kongress, den die FDP-Bundestagsfraktion zum Themenkomplex Sterbehilfe durchgeführt hat, erklärte der Obmann der FDP-Bundestagsfraktion in der Enquête-Kommission “Ethik und Recht der modernen Medizin”, Michael Kauch:
“Der gestrige Sterbehilfe-Kongress hat eine Reihe wichtiger Erkenntnisse erbracht, die nun innerhalb der FDP-Bundestagsfraktion ausgewertet werden sollen vollständig
Quelle: yahoo online vom 24.03.2005 (gekürzt):
“Berlin (ddp). Der FDP-Gesundheitsexperte Detlef Parr rief zu einer Debatte über aktive Sterbehilfe in Deutschland auf. “Ich bin und bleibe der Meinung, dass wir dieses Thema aus der Tabuzone herausholen müssen», sagte Parr. Dabei sei auch zu überlegen, “wie in der Schweiz rechtlich einen Suizid zu ermöglichen”. Bisher hat sich keine Partei in Deutschland für aktive Sterbehilfe ausgesprochen
Peter Glotz, SPD-Politiker und Uni-Professor (inzwischen verstorben) hält die Freitodregelung der Schweiz für die beste Lösung. Die Patientenautonomie auch über den eigenen Tod würde sich u. a. aus der europäischen Menschenrechtskonvention ergeben. Die Kirchen dürften hier nur für ihre eigenen Gläubigen, nicht aber für alle Bürger/innen des Gemeinwesens sprechen: Beitrag Peter Glotz vom 14.04.2005
Quelle Cellische Zeitung vom 01.04.2005:
” Nach Schiavos Tod Debatte über Sterbehilfe
FDP-Chef Guido Westerwelle kritisierte die Haltung des Vatikan und das Vorgehen von US-Präsident George W. Bush im Fall Schiavo. “Ich habe die Kommentierung des Vatikan dort wurde von Mord gesprochen als nicht akzeptabel empfunden”, sagte Westerwelle im Fernsehsender N24. Das Vorgehen von Bush, der sich auf die Seite von Schiavos Eltern gestellt und sich dafür eingesetzt hatte, die 42-jährige Patientin weiter künstlich am Leben zu halten, habe er als “verheerend” empfunden. “Wir haben in den USA mittlerweile ein Klima, das einen religiösen Fundamentalismus salonfähig gemacht hat. Ich glaube, dass Bush einen Teil der Schuld mit trägt.”
Zugleich sprach Westerwelle sich persönlich für aktive Sterbehilfe aus. “Meine ganz persönliche Position wäre, dass wenn dieser Wille hart und gefestigt ist und das unter strenger Kontrolle geschieht, dass man dann diesem Wunsch entsprechen sollte”, sagte der FDP-Chef. “Ich wollte es für mich persönlich.”
Yahoo Nachrichten vom 23. März 2005:
“Berlin (ddp). Die Auseinandersetzungen um die US-amerikanische Wachkomapatientin Terri Schiavo haben in Deutschland eine neue Debatte über Sterbehilfe entfacht.
FDP-Bundestagsfraktionschef Wolfgang Gerhardt plädierte dafür, einen rechtlichen Rahmen zu finden, damit Ärzte und Angehörige Rechtssicherheit bekommen. «Es gibt Fälle schwerster Erkrankung, in denen nachzuvollziehen ist, dass Menschen lieber den schnellen Tod als ein langes und schmerzhaftes Siechtum wählen möchten», sagte er.
Siehe auch: Zur Bundestagsdebatte am 10.03.: Zwei MdB für Enttabuisierung
Siehe auch:
Beitrag aus FAZ zu: Konfusion zu Sterbehilfe unter Ärzten immer größer. Mit erstaunlichem Ergebnis einer aktuellen Umfrage: Fast die Hälfte der Vormundschaftsrichter für aktive Sterbehilfe
Regine Hildebrand (t) für aktive Sterbehilfe: