Ärztepräsident Hoppe, Zypries und Angela Merkel zum PV Gesetzesvorhaben 2005
Quelle: Deutsches Ärzteblatt vom 03.01.2006
Hoppe warnt vor Legalisierung der Sterbehilfe
BERLIN. Einen Wendepunkt in der öffentlichen Sterbehilfe-Diskussion in Deutschland sieht der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK). In einem am 3. Januar von der BÄK veröffentlichten Interview mit der Nachrichtenagentur AP vom 31. Dezember warnt er vor einer Entwicklung wie in den Niederlanden und Belgien. Dort dürfen Ärzte leidende Patienten auf Verlangen legal töten.
Hoppe kritisierte insbesondere die Forderung des Hamburger Justizsenators Roger Kusch, auch in Deutschland das Verbot aktiver Sterbehilfe abzuschaffen. Ein derartiges öffentliches Eintreten hätte er noch vor einem Jahr nicht für möglich gehalten, sagte der Ärztepräsident.
Hoppe rief zugleich zu einer offenen Debatte über den Stellenwert der Patientenverfügungen auf. Daran sollten sich möglichst viele gesellschaftliche Gruppen beteiligen. “Im Übrigen haben wir in den Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung der BÄK klar zum Ausdruck gebracht, dass Patientenverfügungen zwar eine wesentliche Hilfe für den Arzt sein können; sie entbinden den Arzt aber nicht davon, den mutmaßlichen Willen des Patienten aus den Gesamtumständen zu ermitteln”, erklärte Hoppe.
Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen des Patienten seien neben früheren Äußerungen seine Lebenseinstellung, seine religiöse Überzeugung, seine Haltung zu Schmerzen und zu schweren Schäden in der ihm verbleibenden Lebenszeit./hil
Yahoo Nachrichten vom 31.12.2004:
“Frankfurt/Main (AP). In der Debatte um ein Gesetz zur so genannten Patientenverfügung hat sich Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe auf die Seite von Justizministerin Brigitte Zypries gestellt. Er könne nicht erkennen, “dass die geplanten Regelungen im Betreuungsrecht das absolute Tötungsverbot in Frage stellen”, sagte Hoppe der Nachrichtenagentur AP. Er wies damit Kritik aus den Reihen der Enquête-Kommission des Bundestages zurück, Zypries ebne mit ihrem Gesetzentwurf den Weg zur Sterbehilfe. Für richtig hält es Hoppe außerdem, dass die SPD-Politikerin Patientenverfügungen auch für den Fall gelten lässt, dass der Patient nicht unumkehrbar tödlich erkrankt ist. Es wäre nicht sinnvoll, die Reichweite der Verfügungen auf Fälle mit unmittelbarer Todesnähe zu begrenzen, sagte Hoppe.
“Wenn ein unheilbar kranker Mensch in einer zeitnah verfassten Patientenverfügung und bezogen auf eine konkrete Situation klar und deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass er nicht mehr weiter behandelt werden möchte, müssen wir das respektieren”, betonte der oberste Vertreter der deutschen Ärzteschaft
Mitteldeutsche Zeitung vom 30.12.2004:
“Berlin/dpa. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will den Willen von Patienten per Gesetz stärken. “Viele Menschen haben den Eindruck, es wird von Ärzten nicht immer das gemacht, was sie gern möchten. Eine Patientenverfügung ist da eine Erleichterung, wenn sie selbst darüber entschieden haben, was mit ihnen geschehen soll”, sagte Zypries in einem dpa-Gespräch. “Jeder ärztliche Eingriff gegen den Willen des Patienten ist Körperverletzung”, sagte die Ministerin. Wenn sich jemand nicht mehr äußern könne, ersetze die Patientenverfügung die mündliche Einwilligung Der entsprechende Gesetzentwurf soll im Frühjahr im Kabinett und im Sommer im Bundestag beraten werden.
Frankfurter Rundschau vom Dezember 04: Zypries zu Änderungen am Gesetz bereit Laut Frankfurter Rundschau vom 17.12.2004 hat die Ministerin “im Nationalen Ethikrat Bereitschaft zu Änderungen an ihrem Gesetzentwurf bekundet. Sie wolle einen möglichst breiten Konsens in Parlament und Gesellschaft. Den Vorwurf, ihre Vorlage leiste aktiver Sterbehilfe Vorschub, nannte sie am Donnerstag in Berlin “tendenziöse Propaganda”
Bis zum 31. Januar 2005 sind zahlreiche Verbände und Organisationen, darunter der Humanistische Verband Deutschlands (HVD), vom Bundesjustizministerium um eine Stellungnahme gebeten worden. “Wir werden”, kündigte die Bundesbeauftragte des HVD, Gita Neumann, zum Jahreswechsel in Berlin an, “bei grundsätzlicher Übereinstimmung mit dem Gesetzentwurf bestimmte konkrete Änderungen im Text vorschlagen. Diese entsprechen teilweise den Anregungen und medizinethischen Überlegungen der Kritiker des Gesetzentwurfs, allerdings behutsam und moderat in diesen einbezogen.”
Wie aus einem diesem Newsletter vorliegenden Wortprotokoll von Angela Merkel auf dem letzten CDU-Parteitag hervorgeht, lehnt diese das Zypries-Gesetz zur Patientenverfügung aus grundsätzlichen Erwägungen entschieden ab: “Liebe Freunde, ich sage noch einmal, dass wir niemandem vorschreiben, wie er zu leben hat. Aber es wird doch noch erlaubt sein, dass ich und wahrscheinlich auch viele von Ihnen sich auf den Tag freuen, an dem wieder ein Kabinett vereidigt wird, das sich traut und dem es etwas wert ist, den Eid auf Gott und nicht nur auf ein Grundgesetz ohne Gott zu schwören.
(Anhaltender Beifall) Deshalb, weil die Würde des Menschen gilt müssen wir Anwalt dessen sein, dass es keine Verfügbarkeit menschlichen Lebens gibt Was die Bundesjustizministerin jetzt in der Frage der Patientenverfügungen und für den Umgang mit Todkranken erwägt, halte ich ich sage es deutlich für falsch. Aktive Sterbehilfe darf es für uns nicht geben: keine Verfügbarkeit menschlichen Lebens, weder am Anfang noch am Ende. (Beifall) “(Wortprotokoll der Rede von Angela Merkel)