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Sterbehilfe-Kodex auch für todkranke Kinder? (Aktualisiert 19.04.2005)

10. Nov 2008

Quelle: Die Presse vom 23.12.2004 (von HELMUT HETZEL):

Niederländische Ärzte fordern einen Kodex für Sterbehilfe bei lebensunfähigen Babys

“Brutkästen helfen Babys auf die Sprünge, die sonst kaum lebensfähig wären.

DEN HAAG. Es passiert, aber keiner redet darüber: Säuglinge, die gerade das Licht der Welt erblickt haben, werden mit ärztlicher Hilfe in den Tod geschickt. Niederländische Kinderärzte lüfteten den Mantel des Schweigens. Deswegen werden sie vom Vatikan bereits der “Nazi-Euthanasie-Praktiken” bezichtigt. Und in den USA machen rechtskonservative Christen gegen den von Kinderärzten der Universitätsklinik in Groningen entworfenen Kodex zur Sterbehilfe für Neugeborene mobil.

US-Medien nennen die Groninger Kinderärzte “Barbaren” und “Nazis”. Vor drei Jahren hatte in Holland weltweit die erste gesetzliche Regelung ärztlicher Sterbehilfe beschlossen. Der Groninger Kinderarzt Eduard Verhagen, einer der Initiatoren des Kodex “Sterbehilfe für Babys”: “Als Kinderärzte haben wir die Aufgabe, Kinder so gut wie möglich zu behandeln und am Leben zu halten. Wenn sie leiden, müssen wir ihr Leiden lindern. Aber wenn Letzteres nicht mehr geht, stehen wir vor einem Dilemma. Es herrscht dann so etwas wie ein Notstand. Trotzdem müssen wir handeln.”

Der “Notstand”, von dem Verhagen abstrakt spricht, hat ein Gesicht des Leidens.

“Es werden manchmal Kinder geboren, die kein Gehirn haben. Es gibt Neugeborene, die fast nicht atmen können, weil ihre Lungen nicht entwickelt sind”, so Verhagen. Solchen Babys könne einfach nicht geholfen werden.

“Die Eltern dieser Kinder flehen uns oft an: Bitte bereiten Sie diesem Leiden ein Ende.” In etwa fünf bis zehn Fällen jährlich werde das in Spitälern in den Niederlanden auch getan, gesteht der Arzt. Allerdings gibt es keine gesetzliche Grundlage dafür. Diese schreckliche Realität könne nicht länger verschwiegen werden, weil sie nicht nur in den Niederlanden, sondern auch in anderen Ländern existiere. Nur wolle es andernorts niemand zugeben. Das Thema sei tabu, meint der Kinderarzt.

Deshalb ergriff er jetzt die Initiative und brachte das Tabu-Thema in die Öffentlichkeit. Davor aber besprach er es mit dem Haager Justizminister Piet Hein Donner, sowie dem Generalstaatsanwalt der Niederlande. Nach diesen Gesprächen entwarf er einen Fünf-Punkte-Kodex, der regeln soll, wann und in welchen Fällen an ungenesbar kranken Babys ärztliche Sterbehilfe möglich sein soll: 1. Das Leiden muss so ernsthaft sein, dass das Kind keine Zukunft hat. 2. Es gibt keine medizinischen Möglichkeiten, dem Kind zu helfen. 3. Die Eltern müssen der Sterbehilfe zustimmen. 4. Eine Zweitmeinung eines weiteren Arztes muss eingeholt werden. 5. Die Lebensbeendigung muss ein Arzt vornehmen auch die Nachbetreuung für alle Beteiligten.

Wenn all diese Punkte eingehalten werden, sollte ärztliche Sterbehilfe an unheilbar kranken Neugeborenen laut Verhagen zulässig sein.


Spiegel online vom 14. Dezember 2004

“NIEDERLANDE: Mediziner fordern Sterbehilfe für Babys

In den Niederlanden sollen künftig auch Säuglinge Sterbehilfe bekommen können zumindest wenn es nach dem Willen von Ärzten geht. Mediziner aller acht Unikliniken des Landes haben die Erlaubnis verlangt, Neugeborene mit schweren Missbildungen töten zu dürfen.

DPA Frühchen im Brutkasten: Niederländische Ärzte fordern Erweiterung der Sterbehilfe auf Neugeborene mit schweren Missbildungen

Vor zwei Jahren haben die Niederlande als erster Staat weltweit die Sterbehilfe legalisiert und eine internationale Ethik-Debatte ausgelöst. Die Diskussionen dürften nun erneut aufflammen: Ärzte aller acht holländischen Universitätskliniken haben in einem öffentlichen Schreiben verlangt, die Möglichkeit der Sterbehilfe auf Neugeborene mit schwersten Missbildungen auszuweiten. Die Regierung in Den Haag werde sich in den nächsten Monaten mit dem Thema befassen, berichtet die britische BBC.

Die Mediziner der Unikliniken schlagen demnach die Einrichtung eines Expertenkomitees vor, das die Sterbehilfe für Neugeborene in jedem Einzelfall prüfen soll. Die Kriterien würden dem Bericht zufolge auf jährlich 600 Fälle weltweit und zehn bis 15 Babys in den Niederlanden zutreffen, die mit extremen Missbildungen etwa ohne Gehirn zur Welt gekommen sind. Bisher kommt aktive Sterbehilfe nach niederländischem Recht nur für Menschen ab 16 Jahren in Frage, in Ausnahmefällen ab zwölf Jahren


Quelle Heidenheimer Zeitung vom 19.04.2005:
BELGIEN (von SABINE SEEGER, Brüssel)
Sterbehilfe für Kinder?

Belgien wagt sich an ein Tabu: Es mehren sich Forderungen, dass auch dem Leiden todkranker Säuglinge und Kleinkinder legal ein Ende bereitet werden darf. Schwer kranke Kinder, die keine Aussicht auf Heilung haben, sollen in Würde sterben dürfen. Mit solchen Forderungen wird in Belgien derzeit aktive Sterbehilfe auch für Kinder zum politischen Thema gemacht. “Wenn man sagt, Erwachsene müssen nicht sinnlos leiden, wie kann man dann akzeptieren, dass unschuldige Kinder sinnlos leiden müssen?”, fragt der Humanwissenschaftler Etienne Vermeersch. Der ehemalige Vorsitzende der Bioethik-Kommission orientiert sich am liberalen Sterbehilfe-Gesetz im Nachbarland Holland, wo kranke Kinder von zwölf Jahren an in Übereinstimmung mit ihren Eltern aktive Sterbehilfe erhalten können.

Nach einer Studie der Freien Universität Brüssel greifen schon heute Kinderärzte unter außergewöhnlichen Umständen zu lebensbeendenden Maßnahmen. So zogen drei von vier an der Studie beteiligte Mediziner Euthanasie bei todkranken Kindern in Erwägung, wenn diesen so schweres Leid erspart werden konnte. In Belgien ist Euthanasie seit September 2002 erlaubt. Ein entsprechendes Gesetz gilt allerdings nur für Erwachsene, wenn diese unheilbar krank sind, schwer psychisch und körperlich leiden und wenn sie ausdrücklich darum bitten, dass ihrem Leben ein Ende gesetzt werden soll. Nach Berichten der Gesundheitsbehörden sind dies im Monat durchschnittlich etwa 20 Kranke, überwiegend Krebspatienten im Endstadium und meist ältere Menschen zwischen 60 und 79 Jahren. Insgesamt haben im Jahr 2003 in Belgien 259 Menschen Sterbehilfe in Anspruch genommen. Zum Vergleich: In den Niederlanden baten 1.800 Menschen um den Tod.

Sets aus der Apotheke

Dabei zeichnet sich ein starkes Gefälle zwischen dem protestantischen Flandern und dem katholischen Wallonien ab: Mehr als zwei Drittel der Fälle wurden aus dem flämischen Nordteil des Landes gemeldet. Die katholische Kirche verbietet Euthanasie. Alle belgischen Apotheken halten seit dem Wochenende Sets mit entsprechenden Medikamenten bereit. Das Gesetz lässt aber offen, ob diese nur an Ärzte oder auch an Patienten ausgegeben werden dürfen.”