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Holland: schärfere Kontrollen bei Sterbehilfe- Alzheimer kein anerkannter Grund

10. Nov 2008

DEN HAAG. In den Niederlanden will das Gesundheitsministerium die ärztliche Tötung auf Verlangen (von den Holländern unbefangen “Euthanasie” genannt), die dort unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist, besser als bisher kontrollieren. Ärzten, welche gegen die gesetzlichen Sorgfaltskriterien verstoßen, drohen disziplinarrechtliche Schritte bis hin zu einem befristeten Berufsverbot, schreibt die niederländische Zeitung “de Volkskrant” am 09.07. Das Blatt beruft sich auf einen Brief von Staatssekretärin Clémence Ross an das niederländische Parlament. Ross deutete außerdem an, dass es zukünftig häufiger zu Rügen beziehungsweise befristeten Berufsverboten kommen könne.

Derzeit fehlt es nach Berichten holländischer Medien zumeist am nötigen Personal, um eine lückenlose Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten. Die Regierung kündigte außerdem die Einrichtung einer neuen Datenbank ein, in der anonymisiert alle Fälle aktiver ärztlicher Sterbehilfe dokumentiert werden sollen.

Die Staatssekretärin fordert eine stärkere Beteiligung der Prüfungskommissionen, denen die Fälle aktiver Sterbehilfe gemeldet werden müssen. Im vergangenen Jahr gab es außer den 1815 Fällen von legaler aktiver Sterbehilfe eine große Dunkelziffer. Angeblich sollen weitere 1.000 Menschen so genannte aktive Sterbehilfe erhalten haben, ohne dass darüber die Kontrollkommissionen unterrichtet wurden. Das hatten deutsche Abgeordnete berichtet, die in den vergangenen Wochen mit ihren niederländischen Kollegen gesprochen hatten (wir berichteten, siehe auf dieser Seite Meldung vom 06.07.2004)

Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) begrüßt stärkere Kontrollen und Sanktionen als ein Zeichen für eine lernfähige, politische Demokratie, die willens und in der Lage ist, mögliche Fehlentwicklungen jederzeit auch wieder zu korrigieren. “Eine solches Verständnis von Demokratie und politischer Kultur fehlt offenbar jenen in unserem Land,” bemerkt die HVD-Bundesbeauftragte Gita Neumann, “die die Sterbehilfe nur unter dem einen Gesichtspunkt sehen, nämlich dass eine Tür aufgemacht würde zu einer dann unweigerlich um sich greifenden Barbarei. Ein solch Vorgefasstes Meinungsbild ist empirischen wie ethischen Argumenten prinzipiell unzugänglich.”

Unter diesem Gesichtspunkt ist das Demokratie- und Politikverständnis von Mitliedern der Enquêtekommission “Ethik und Recht der modernen Medizin” wie z. B. Hubert Hüppe (MdB/CDU) in Frage zu stellen. Hüppe (wie auch die meisten anderen in dieser Bundestagskommission) geht offenbar von einer völlig unbeeinflussbaren Zwangsläufigkeit zu einer immer unkontrollierbarer werdenden Euthanasieentwicklung aus. Durch Nötigung veranlasst, würden irgendwann alte und kranke Menschen alle selbst darum bitten auch die das gar nicht wollten. Um diese vor der Tür stehende unaufhaltsame Bedrohung in unser Land zu lassen, würde schon die allerkleinste Spaltöffnung genügen: wie etwa die Entkriminalisierung eine Arztes, der seinem schwerkranken Patienten zum Suizid geholfen hätte. Diese “Ethikauffassung” geht zumindest aus einer Antwort hervor, die Hüppe einer Teilnehmerin an diesem Newsletter, Edith Höltmann, auf eine E-Mail von ihr zurückgeschickt hat(Auszug):

“Sehr geehrte Frau Höltmann,

Die Verfügbarkeit von Euthanasie oder wie Sie schreiben: ärztlicher Suizidhilfe als Möglichkeit, freiwillig und auf ausdrücklichen eigenen Wunsch hin getötet zu werden, hätte zur Folge, dass sich Euthanasie für Menschen in bestimmten Alters- oder Gesundheitsumständen als eine unter mehreren Alternativen darstellen und auf längere Sicht hin etablieren würde.

Euthanasie träte dann in Konkurrenz zu palliativer Versorgung, medizinischer Weiterbehandlung, menschlicher Zuwendung und möglicherweise aufwendiger Langzeitpflege. Euthanasie würde als eine von mehreren Möglichkeiten wahrgenommen als autonome und verantwortungsbewusste Entscheidung. Dies würde bewirken, dass alte oder kranke Menschen sich als Belastung für die Gesellschaft empfinden. Sie würden sich ethisch verpflichtet fühlen, über Euthanasie zu sprechen und irgendwann um ihre Tötung durch Euthanasie zu bitten “”

(Hubert Hüppe)


Alzheimer kein anerkannter Grund für Sterbehilfe in den Niederlanden

Den Haag (epd), 08.07. Alzheimer oder Altersdemenz wird in den Niederlanden auch künftig nicht als Grund für die Rechtmäßigkeit aktiver Sterbehilfe anerkannt. Durch hinzu kommende Krankheiten könne es aber sein, dass ein Patient unerträglich leide, erklärte die niederländische Regierung in einem am Donnerstag in Den Haag veröffentlichten Brief an das Parlament. Aktive Sterbehilfe sei aber nur dann straffrei, wenn der Patient dies ausdrücklich wünsche, so die Regierung. Bei dementen Menschen, die dazu nicht mehr in der Lage seien, könne in Ausnahmefällen eine schriftliche Patientenverfügung anerkannt werden. Bisher sind drei Fälle bekannt geworden, in denen Ärzte bei Alzheimer-Patienten aktive Sterbehilfe geleistet hatten. Sie wurden dafür strafrechtlich nicht verfolgt.

In den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen nicht strafbar. So muss ein Patient aussichtslos krank sein, unerträglich leiden und selbst freiwillig und ausdrücklich darum gebeten haben. Ein Arzt muss einen zweiten Arzt zu Rate ziehen und jeden Fall melden.

Die Regierung betont, dass eine schriftliche Patientenverfügung als Einverständnis zur Sterbehilfe anerkannt werde. Der aktuelle Wunsch des Patienten wiege aber schwerer. Erst wenn Patienten etwa im fortgeschrittenen Stadium ihrer Krankheit nicht mehr zurechnungsfähig seien, könne die schriftliche Verfügung als Grundlage der Entscheidung genommen werden. “Dies ist eine der schwierigsten medizinischen Entscheidungen”, so die Regierung.