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FDP bringt als erste Fraktion Antrag zur Stärkung von Patientenverfügungen ein

10. Nov 2008

Pressemitteilung vom 06.07.2004

KAUCH: FDP bringt Antrag zur Stärkung von Patientenverfügungen ein

BERLIN. Zur Einbringung des FDP-Antrages “Selbstbestimmungsrecht und Autonomie von nicht-einwilligungsfähigen Patienten stärken” in den Deutschen Bundestag erklärt der Obmann der FDP-Bundestagsfraktion in der Enquête-Kommission “Ethik und Recht der modernen Medizin”, Michael KAUCH:

Als erste Fraktion bringt die FDP einen Antrag in den Deutschen Bundestag ein, mit dem das Selbstbestimmungsrecht nicht-einwilligungsfähiger Patienten gestärkt werden soll. Dies soll durch eine Aufwertung des Instruments der Patientenverfügung erreicht werden. Mit ihrem Antrag gehen die Liberalen in Richtung der Vorschläge der Arbeitsgruppe “Patientenautonomie” des Bundesjustizministeriums und positionieren sich gegen die Mehrheit der Ethik-Enquête-Kommission, die Patientenverfügungen nur sehr restriktiv zulassen will. Konkret fordert die FDP, Therapiewünsche und Therapiebegrenzungen durch Patientenverfügungen in jeder Krankheitsphase anzuerkennen. Zwangsbehandlungen sind auch bei nicht-einwilligungsfähigen Patienten nicht akzeptabel. Allerdings ist jeweils zu prüfen, ob der in der Patientenverfügung verfügte Willen hinreichend konkret formuliert, ob Anzeichen für Willensänderungen bestehen und ob der Wille dem Patienten noch personal zurechenbar ist, etwa bei Demenz.

Patientenverfügungen sollen nach Auffassung der FDP künftig schriftlich abzufassen sein. Dafür soll die Überprüfung des Willens des Patienten ohne Vormundschaftsgericht durch den Arzt und Betreuer bzw. Bevollmächtigtem erfolgen. Die Angehörigen und das Pflegepersonal sind anzuhören. Nur bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Beteiligten bezüglich des Patientenwillens müsste das Vormundschaftsgericht entscheiden.

Dieses vereinfachte Verfahren ohne Vormundschaftsgericht soll allerdings nach den Plänen der FDP nicht gelten, wenn ein lebensbedrohlicher Therapieabbruch außerhalb irreversibel tödlicher Krankheiten verfügt wird. Dies wäre zum Beispiel bei Wachkoma und Demenz der Fall, ebenso wenn bestimmte Therapien etwa aus religiösen Gründen grundsätzlich auch bei Risiko des Todes ausgeschlossen werden. Anders als die Mehrheit der Enquête-Kommission will die FDP Verfügungen in diesen Fällen zulassen, aber den Patientenwillen und seine Zurechenbarkeit zusätzlich durch das Gericht prüfen lassen.

Knut Steinhäuser, Telefon: 030 227-52388

pressestelle@fdp-bundestag.de