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Stöckel (MdB) u. a. planen Sterbehilfegesetz!

10. Nov 2008

Folgende Meldung ist in der Berliner Zeitung vom 07.04. zu lesen:

Sterbehilfe soll erlaubt werden

Bundestagsabgeordnete von SPD, Grünen und FDP für Gesetzantrag / ‘Patientenwille muss bis zum Schluss ausschlaggebend sein’

Von Bettina Vestring

BERLIN, 6. April. Bundestagsabgeordnete von SPD, Grünen und FDP planen eine Initiative für ein Sterbehilfe-Gesetz in Deutschland. Mit einem fraktionsübergreifenden Antrag wollen die Abgeordneten erreichen, dass todkranke Menschen künftig selbst über ihr Ende bestimmen können.’ Wir sind der Überzeugung, dass der Patientenwille bis zum Schluss ausschlaggebend sein muss’, sagte der Initiator des Gruppenantrags, der SPD-Abgeordnete Rolf Stöckel, der Berliner Zeitung.

Nach seinen Vorstellungen soll das Strafgesetzbuch so geändert werden, dass Tötung auf Verlangen nicht mehr unter allen Umständen rechtswidrig und strafbar ist. Bisher müssen Sterbehelfer mit einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren rechnen. Wichtigstes Instrument des geplanten ‘Gesetzes zur Autonomie am Lebensende’ soll die Patientenverfügung sein. Sie soll es Menschen erlauben, verbindliche Vorkehrungen für den Fall zu treffen, so schwer krank zu werden, dass sie ihren Willen nicht mehr kundtun können. Bisher liegt eine solche Entscheidung in erster Linie bei den Ärzten.

Offiziell heißt es, es gibt keine Sterbehilfe, aber wir gehen davon aus, dass es im Jahr zigtausende von Fällen gibt’, sagte Stöckel.’ Es muss hier mehr Rechtssicherheit geben.’ Der SPD-Politiker schlägt deswegen auch vor, die Möglichkeit von Vorsorge-Vollmachten zu schaffen, um Angehörige o.a. mit der Entscheidung über die Sterbehilfe zu betrauen. Gegen den mutmaßlichen Willen des Patienten sollen Ärzte keine lebensverlängernden Maßnahmen mehr einleiten dürfen.

Den Missbrauch des geplanten Gesetzes will Stöckel über eine juristische Konstruktion verhindern: Wer Sterbehilfe leistet, ohne dass es eine vollständig eindeutige Patientenverfügung gibt, hat damit im Grundsatz gegen das Recht verstoßen. Die Tat kann aber unter bestimmten Umständen straffrei bleiben. Dies würde erlauben, jeden Zweifelsfall gerichtlich zu untersuchen. Diese Konstruktion habe sich bereits bei der Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen bewährt, sagte Stöckel.