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Internationale Tagung zur Suizidhilfe in Gießen

10. Nov 2008

GIESSEN (fod). Das Thema Sterbehilfe ist hierzulande mit einem großen Tabu behaftet. “Es gibt keine vernünftige Diskussion darüber”, beklagt Dr. Edgar Dahl von der Justus-Liebig-Universität (JLU). Ein wesentlicher Grund sei, dass Sterbehilfe zumeist als Synonym für eine aktive Hilfestellung des Arztes verstanden werde. Übersehen werde aber, dass es auch die Möglichkeit des ärztlich-assistierten Suizids gebe, der juristisch als Beihilfe zur Selbsttötung eingestuft werde und straffrei bleibe. Auf Initiative von Dahl trafen sich am vergangenen Wochenende führende internationale Experten zu einem gemeinsam von Gießener Medizinern und Juristen organisierten Symposium, um ihre Erfahrungen auszutauschen. Tagungsprogramm siehe: www.patientenverfuegung.de/uniklinikum-giessen/

“Wenn man sich in Deutschland mit Sterbehilfe befasst, hat man immer das Gefühl, auf eine Tretmine zu treten”, vermisst auch Prof. Gabriele Wolfslast einen offeneren Umgang mit diesem Thema. Nicht selten komme es vor, dass sich Fürsprecher Vergleiche mit dem Euthanasieprogramm der Nationalsozialisten anhören müssten. Die Gießener Juristin weiß allerdings auch, dass gerade für den behandelnden Mediziner viele Fallstricke damit verbunden sind. “Die Situation in der deutschen Rechtsprechung ist absurd”, kritisierte Dahl. Denn selbst bei einer Erlaubnis des ärztlich-assistierten Suizids sei der Arzt dazu verpflichtet, dem Patienten, sobald dieser das Bewusstsein verliere, zu helfen. Gabriele Wolfslast blickte deshalb neidvoll in Richtung Schweiz, wo das Thema Sterbehilfe in aller Öffentlichkeit diskutiert werde.(mehr siehe unter http://www.patientenverfuegung.de/Patientenverfügung/detail.php?uid=15)

“Diese Offenheit haben auch wir bitter nötig”, so die Juraprofessorin. Die Realität in Deutschland sehe aber so aus, dass die Bundesärztekammer diese Form der Sterbehilfe weiterhin ablehne. “Solange es dabei bleibt, sind Änderungen unwahrscheinlich.” Eine stärkere Miteinbeziehung der psychisch-psychiatrischen Seite forderte dagegen Privatdozent Dr. Johann F. Spittler von der Universität Bochum. Geklärt werden müsse, ob es sich seitens des Patienten um eine über einen längeren Zeitraum getroffene Entscheidung handele oder andere Gründe Auslöser dieses Wunsches seien.

Vor einer zu starken Beeinflussung durch die Situation in Nachbarländern wie Holland und Schweiz warnte Prof. Eggert Beleites von der Ethikkommission der Bundesärztekammer. “Wir lehnen den ärztlich-assistierten Suizid weiterhin kategorisch ab”, sagte er und setzt stattdessen auf eine Stärkung der Patientenverfügungen. Wie sehr Deutschland in der Beschäftigung mit dem Thema Sterbehilfe international hinterherhinkt, zeigte sich an den Ausführungen von Dr. Pieter Admiraal vom Reinier de Graaf Hospital im holländischen Delft. Der Mediziner gab an, schon 1969 das erste Mal Sterbehilfe geleistet zu haben. Inzwischen seien es bereits etwa 100 Patienten, denen er auf deren Wunsch geholfen habe, ihr unerträgliches Leiden zu beenden. “Sterbehilfe wird in unserer Gesellschaft voll akzeptiert. In etwa 80 Prozent aller Fälle sind es Krebs-Patienten, bei den restlichen 20 Prozent dagegen neurologische Lähmungen oder Aids.” Allerdings dürfe jeder Arzt die Sterbehilfe auch verweigern.