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Urteil zu kannibalistischer Tötung

10. Nov 2008

Kassel (Reuters) Nach einem in der deutschen Rechtsgeschichte beispiellosen Prozess um kannibalistische Tötung hat das Kasseler Landgericht den Angeklagten Armin Meiwes am Freitag zu achteinhalb Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Den Mordvorwurf und die von der Staatsanwaltschaft geforderte lebenslange Haftstrafe verwarf das Gericht. Die Anklage kündigte Revision gegen den Richterspruch an. Die Verteidigung des 42-jährigen Computerfachmanns ließ zunächst offen, ob sie das Urteil anfechten wird. Sie hatte für eine ‘angemessene Strafe’ wegen Tötung auf Verlangen plädiert, d. h. eine Strafe von bis zu maximal 5 Jahren dieselbe, die auch einem Arzt droht, wenn er das Leiden eines sterbewilligen, unheilbar Schwerstkranken ‘aktiv’ beendet oder verkürzt hat.

Der Gießener Kriminologe Arthur Kreuzer sprach von einem mutigen und richtigen Urteil es handelt sich sozusagen um einen Weg zwischen Mord und Tötung auf Verlangen.
Die Tat, so der Richter, habe ‘eine Tür in eine Welt geöffnet, die man eigentlich geneigt ist, gleich wieder zuzumachen.’ Sie zeigt, bis an welche Ungeheuerlichkeit die Gewöhnung an einen Tabubruch führen kann. Umstritten war bis zuletzt, ob eine Tötung mit Einwilligung des Opfers überhaupt als Mord zu werten ist. Experten gehen davon aus, dass der in Deutschland bisher einmalige Fall Rechtsgeschichte schreiben und möglicherweise bis zum Bundesgerichtshof oder gar dem Bundesverfassungsgericht gehen wird.

Auch die Frage über den eigentlichen Inhalt des § 216 StGB ‘Tötung auf Verlangen’, der oft mit ärztlicher ‘aktiver Sterbehilfe’ nahezu gleichgesetzt wird, könnte hierdurch neu angeregt werden.