Neue Standards statt Standardisierung
Das Gutachten zur Patientenverfügung (gemäß Ausschreibung des BMG vom März 02 wie bereits im NEWSLETTER vorgestellt), ist jetzt auch online auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums in voller Länge nachzulesen. Es wird von Ministerin Ulla Schmidt eingeführt mit den Worten: ‘ die Qualität der Patientenverfügung hängt vom Ausmaß einer vorausgegangenen Willensbildung und Entscheidungsfindung ab.’
Ein großes interdisziplinäres Expertenteam kommt im Gutachten zu dem Schluss, dass die ursprüngliche Fragestellung des BGM zurückzuweisen ist, die nämlich in der Ausschreibung lautete, ob es eine allgemeingültige standardisierten Patientenverfügung geben kann und soll. Dem Expertenteam zufolge müssen Regelungen ‘jedoch die Vielfalt der Motive und der individuellen Behandlungswünsche, bei jeweils unterschiedlichen Ausgangssituationen berücksichtigen. Diese Heterogenität lässt es aus unserer Sicht nicht zu, ein bundeseinheitliches, für alle Situationen brauchbares, also standardisiertes Musterformular einer Patientenverfügung zu empfehlen. Möglicherweise wäre eine solche Standardisierung, die von staatlicher Seite nur bestimmte Formulierungen oder gar Formulare zulassen würde sogar kontraproduktiv, da rechtspolitisch damit eine Einschränkung der Privatautonomie folgen würde. Demgemäß wäre statt einer Standardisierung von Patientenverfügungen die Aufstellung von Richtlinien, also Standards, für eine Patientenverfügung ratsam.’ Der Humanistische Verband Deutschlands sieht sich damit in seiner praktischen Hilfe zum Abfassen ausschließlich individueller Patientenverfügungen ebenso bestätigt wie in seiner Forderung nach einer gesetzlichen Verankerung der Patientenverfügung als Rechtsinstitut.
Wir danken der Teilnehmerin unseres NEWSLETTERS Frau Bernstein-Bothe aus Bremen für den folgenden Link-Hinweis auf das Gutachten: http://www.bmgesundheit.de/bmg-frames/index2.htm
damit hat man die allgemeine Seite des Bundesgesundheitsministeriums. Dann geht es weiter mit:
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hier die Maus auf den kleinen blauen Pfeil über der Themenübersicht halten bis Patientenrechte hervorgerollt kommt.
> Patientenrechte im letzten Absatz der gewünschte Link auf das Gutachten: Möglichkeiten einer standardisierten Patientenverfügung (Dateigröße 595 kb)