Kommentare zu Straßburg: kein Grundrecht auf Sterben
Betreff: Europäisches Gericht untersagt Hilfe zur Selbsttötung einer gelähmten Todkranken
Straßburg/Bonn/Berlin (KNA/dpa/AFP). Gemäß der Begründung des Gerichtes könne aus dem Grundrecht auf Leben kein Anspruch “auf Selbstbestimmung in dem Sinne abgeleitet werden, dass jedes Individuum das Recht hat, eher den Tod als das Leben zu wählen.” Es gebe “kein Grundrecht auf Sterben sei es durch die Hand eines Dritten oder mit Hilfe einer öffentlichen Autorität.” Somit könne niemand vom Staat fordern, dass er seinen Tod “erlaubt oder erleichtert”.
Begrüßt wurde das Urteil in Deutschland von Kirche, Deutscher Hospizstiftung, Politikern und Bundesärztekammer. Als “eine Entscheidung für das Leben” und als Leitspruch “nicht zu töten” begrüßten der CDU-Kirchenbeauftragte Hermann Kues und der Bundesärztekammerpräsident Jörg-Dietrich Hoppe das Urteil. Der Humanistische Verband Deutschlands bedauerte hingegen die Aufrechterhaltung einer Strafandrohung als überzogen und herzlos. Die Debatte darüber, ob Todkranke wirklich “weiterhin zum Leiden verurteilt bleiben sollen”, habe aber gerade erst begonnen.