So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

mail@patientenverfuegung.de

Finden Sie eine_n
Berater_in in Ihrer Nähe

Beitrag

Impulse aus den neuen Bundesländern?

10. Nov 2008

Erfurt, 3. Sep.
Im Erfurter Augustinerkloster fand am gestrigen Montag eine Tagung statt zum Thema ‘Sterbehilfe und Patientenschutz’. Eingeladen hatten u. a. die PDS-Landtagsabgeordnete Bodo Ramelow (Fraktionsvorsitzender) und Dr. Ursula Fischer (gesundheitspolitische Sprecherin ihrer Partei). Im Namen des Thüringer Freidenkerverbands äußerte Herr Schunke sein Unverständnis darüber, dass laut Bundesjustiz- sowie Bundesgesundheitsministerin die bloße Debatte um die Sterbehilfe unbedingt zu verhindern sei. Man hätte dem Osten gegenüber doch immer wieder betont, dass gerade die freie Debatte zu den Errungenschaften der demokratischen Willensbildung gehöre.

Vertreter der Initiative ‘Pro Sterbehilfe’ aus Gera forderten die anwesenden Politiker auf, nicht länger breite Kreise der Bevölkerung zu missachten, die sich für die Möglichkeit zur Sterbehilfe auf Verlangen eines Todkranken aussprechen. Wünschenswert sei eine Bündnispartnerschaft mit Christen, für die Barmherzigkeit in der Sterbebetreuung wichtiger sei als Prinzipien des Lebensschutzes.

Auch Frau Sander, eine Erfurter Vertreterin der Polio-Hilfe, selbst seit ihrer Kindheit schwerstbehindert, beanspruchte das Recht auf ein humanes, selbstbestimmtes Ende für den Fall, dass sie ihr Leben nicht mehr selbständig gestalten könne und ihr nur noch das Ausgeliefertsein in einem Pflegeheim bliebe. Richtig sei, dass keinesfalls andere Menschen oder gar die eigenen Kinder dazu nötigen, sondern dass der Wunsch nach Vermeidung von Leid und Würdeverlust einzig und allein von denen stamme, die in absehbarer Zukunft selbst Betroffene sind.

Demgegenüber argumentierten die anwesenden Sterbehilfegegner, vor allem Prof. Luther, Mitglied der Enquêtekommission des Deutschen Bundestages ‘Recht und Ethik der Medizin’, dass das Recht auf Selbstbestimmung in Isolation umkippen würde, dass laut Umfrage-Ergebnissen vor allem die Jüngeren alte und kranke Menschen am liebsten ‘entsorgt’ sehen möchten. Außerdem diene die Debatte nur den Sparbemühungen von Krankenkassen und Politik, sich darum zu drücken, den weiteren Ausbau von Hospiz- und Palliativbetreuung zu finanzieren.

Über diese Notwendigkeit bestehe absoluter Konsens, betonte Gita Neumann vom Humanistischen Verband Deutschlands, es sei allerdings strategisch umstritten, wie dieser Ausbau zu erreichen ist. Das ‘Argument’ und das Ziel, mit mehr Hospizarbeit und Palliativmedizin die Forderung nach Sterbehilfe verstummen zu lassen, würde wohl auch bei den verantwortlichen Kostenträgern kaum noch Wirkung entfalten. Nicht allein eine zehnfach höhere Förderung der Hospiz- und Palliativbetreuung, sondern eine grundsätzliche Umstrukturierung des gesamten Versorgungssystems sei erforderlich, wobei auch die schrecklichen Missstände in den Pflegeheimen nicht ausgeblendet bleiben dürften. Für eine tief greifende Ressourcenverschiebung unter Umständen auf Kosten der kurativen Hochleistungsmedizin sei allerdings ein gesellschaftlicher Konsens erforderlich. Hierzu müssten die geäußerten Wünsche und Bedürfnisse der Bevölkerung auch nach Hilfe zum Sterben einbezogen werden.

Die Ärztin Dr. Birgit von Oorschot (Förderverein Hospiz Jena e. V.) wollte zwar ebenfalls mehr den Konsens als den Gegensatz zwischen Sterbebegleitung und Sterbehilfe betont sehen. Sie verwies auf die Erfolge bei der Schmerztherapie von Krebskranken mit Morphium. Doch müssten Bürgerinnen und Bürger wissen, dass eine Verkürzung von terminalem Leiden damit prinzipiell nicht in Frage kommt dies widerspreche eindeutig den Richtlinien und der Satzung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und der Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz.