Europarat-Debatte vertagt
Europarat vertagt erneut Debatte über Sterbehilfe
da. Im zuständigen Sozialausschuss hätten heute Freitag wichtige Mitglieder gefehlt, begründete eine Sprecherin in Strassburg die Entscheidung. Nun wird voraussichtlich am 16. Januar über den Bericht von Ständerat Dick Marty (fdp, TI) beraten. Marty plädiert dafür, dass niemand das Recht hat, sterbende oder kranke Menschen in der «letzten Phase zum Leben zu zwingen». Diese Menschen sollten nicht in Angst und unter großen Schmerzen weiterleben, wenn sie wiederholt den Wunsch zu sterben geäußert hätten. Er schlug ursprünglich in seinem Bericht vor, sich bei der Sterbehilfe nach Ländern wie Belgien und Niederlande zu richten, welche die Sterbehilfe ganz oder teilweise legalisiert haben. Mehrere Änderungsanträge zu seinem Bericht wurden bereits deponiert.
Patientenrecht auf Reanimationsverbot
Als aktuelles Bespiel für einen dringenden Regelungsbedarf auch der ärztlichen Garantenpflicht zur Lebenserhaltung gilt der Fall des 22-jährigen Tetraplegikers Vincent Humbert. Der junge Franzose hatte sogar Präsident Jacques Chirac einen Brief geschrieben, in dem er ihn um das «Recht zu sterben» bat. Unstrittig verweigerte der Patient im klaren, einwilligungsfähigen Zustand lebensverlängernde Maßnahmen aller Art. Doch gegen den Arzt, der ihn nach einem Sterbehilfeversuch durch seine Mutter nicht reanimierte, ermittelt jetzt ebenfalls die Staatsanwaltschaft. Außer der Mutter von Vincent riskiert auch der Arzt eine Anklage. Damit gäbe es kein Patientenrecht, auf lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten (außer vielleicht in einem bereits unabwendbaren Sterbeprozess).
Widerstand ist gross
Mehr als 600 Briefe, übersetzt in die jeweilige Landessprache der Mitglieder des Europarats, verschickte die Deutsche Hospiz Stiftung (DHS). Auch an die 45 Außenminister des Ministerrats hat die DHS geschrieben und an Bundeskanzler Gerhard Schröder.’ Wollen Sie die Solidarität mit den Schwerstkranken und Sterbenden in Europa aufgeben?’ lautet der erste Satz dieser Briefe.
‘Es gibt große Widerstände’, sagte Marty am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Auch eine modifizierte, ‘mildere’ Form seines Vorschlages stößt auf Gegenwehr namentlich aus Ländern wie Polen, Frankreich und Italien. Dabei sei die heutige Situation scheinheilig.
Entwurf aus Deutschland
10 Eckpunkte für eine nationale gesetzliche Regelung sind vom Humanistischen Verband Deutschlands im September diesen Jahres der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Siehe: ‘Patientenautonomie am Lebensende’ unter www.patientenverfuegung.de/Patientenverfügung/aktuell.htm oder im pdf-Format unter: www.gesetzeskunde.de (dann Rechtsalmanach Nr. 13). Hierbei geht es um die eindeutige Klärung und den Vorrang von Patientenrechten und um zivilrechtliche Regelungen im Betreuungsfall.